Klimagerechtigkeit

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Klimagerechtigkeit ist ein normatives Konzept, das den menschengemachten Klimawandel als ethisches und soziales Problem betrachtet. Es besteht aus zwei wesentlichen Aspekten: einerseits Gerechtigkeit in Bezug auf die Verantwortung für den Klimawandel und andererseits Gerechtigkeit in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels. Die Bevölkerung in armen Ländern ist disproportional von Klimafolgen betroffen. Zugleich trägt die Bevölkerung in diesen Ländern am wenigsten zu den Emissionen von Treibhausgasen bei. Der massive Ausstoß von Treibhausgasen, die die Erdatmosphäre aufheizen, ist ein spezifisches Merkmal eines dominanten Wirtschaftsmodells der vergangenen 100-150 Jahre und eng verbunden mit der fossilen Brennstoffnutzung. Die globale Erwärmung und damit zusammenhängende Klimarisiken gehen mithin maßgeblich auf das fossile Wirtschaftssystem und entsprechende Konsummuster – insbesondere in den Industrieländern – zurück.

Neben geografischen Disparitäten bestehen Zusammenhänge zu anderen Ungleichheiten, wie z. B. sozio-ökonomischer Benachteiligung, fehlendem Zugang zu Ressourcen sowie fortwirkenden kolonialen Machtstrukturen. Selbst innerhalb eines Landes oder einer Region sind Menschen mit weniger Privilegien in der Gesellschaft – sei es aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts oder anderer Faktoren – unterschiedlich stark betroffen. Der Klimawandel wirkt daher als Verstärker von sozialer Ungerechtigkeit.

Das Konzept der Klimagerechtigkeit wurde politisch im Artikel 3 der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) im Jahr 1992 verankert. Aktuell wird zwischen vier Säulen des Konzepts unterschieden: (1) der Verteilungsgerechtigkeit, welche hervorhebt, wie die Kosten und Vorteile des Klimawandels und Klimaschutzes verteilt sind; (2) der Verfahrensgerechtigkeit, welche sich auf die Teilhabe in Entscheidungsprozessen zu Auswirkungen auf den Klimawandel und Gegenmaßnahmen bezieht, einschließlich dem Zugang zu Informationen; (3) der Anerkennung von Unterschieden sozialer Gruppen, vor allem marginalisierten und diskriminierten, auch in Bezug auf die ersten beiden Säulen; und (4) der Generationengerechtigkeit.

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