Den Begriff der Generationengerechtigkeit prägt die Frage, welche Welt die heute lebenden Generationen ihren Kindern und Enkeln überlassen. Generationengerechtigkeit beschreibt dabei die Verantwortung heutiger Generationen für die Weitergabe eines gesunden und intakten Planeten an zukünftige Generationen. Dies umfasst soziale, politische, und ökonomische Aspekte, aber auch ökologische Bereiche wie die Artenvielfalt, natürliche Ressourcen, nuklearer Müll, die Emission von Treibhausgasen und den Klimawandel. Dabei ist es essenziell, dass verschiedene Generationen über ein gleichmäßiges Niveau an Lebenschancen und Lebensqualität verfügen und materielle Ressourcen gerecht über verschiedene Generationen verteilt sind. Gerade im Kontext der Klimakrise ist Generationengerechtigkeit also relevant, da heutige Entscheidungen weitreichende Folgen für nächste Generationen haben.
In diesem Sinne urteilte auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten „Klima-Beschluss“ vom 24. März 2021. Das Gericht befand das damalige Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig, unter anderem weil es die Freiheiten junger Menschen und zukünftiger Generationen erheblich beeinträchtige. Das Gesetz verlagere die Last, CO2-Emissionen entsprechend der Pariser Klimaschutzziele zu reduzieren, zu weit in die Zukunft und belaste damit die Freiheit von jungen Menschen und zukünftigen Generationen erheblich. Nach Ansicht des BVerfG muss die globale Erwärmung somit zeitnah entsprechend den Pariser Klimazielen aufgehalten werden, um nicht heute das CO2-Budget von morgen aufzubrauchen und die Freiheit junger Menschen und künftiger Generationen einzuschränken. Dadurch ergibt sich auch ein verfassungsrechtlicher Auftrag für die heutige Politik, die Rechte künftiger Generationen zu achten.