Ökozid

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Unter dem Begriff „Ökozid“ (engl. Ecocide) wird im Völkerstrafrecht sowie im europäischen und nationalen Strafrecht die Strafbarkeit von massiven Schädigungen oder der Zerstörung von Ökosystemen durch menschliche Handlungen als schwerwiegendes Verbrechen diskutiert. Im Völkerrecht wird das Konzept bereits seit den 1970er Jahren diskutiert, nachdem der Einsatz des Entlaubungsmittels „Agent Orange“ durch das US-Militär im Vietnamkrieg nicht nur Menschen gesundheitlich schwer bis tödlich schädigte, sondern auch die Flora und Fauna massiv zerstörte. Bisher ist Ökozid nicht als eigener Tatbestand im Rom-Statut – der völkerrechtlichen Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) - enthalten. Einzig im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts sind solche Handlungen, die „weit reichende, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursachen“ und keinen erkennbaren militärischen Vorteil bringen als Kriegsverbrechen gemäß Art. 8 Abs. 2 lit. b) iv) Rom-Statut strafbar.

Ein von der Nichtregierungsorganisation Stop Ecocide International beauftragtes Gremium formulierte 2021 den folgenden Definitionsvorschlag für ein eigenständiges Ökozid-Verbrechen im Rom-Statut:

“(…) rechtswidrige oder willkürliche Handlungen, mit dem Wissen begangen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit schwerer und entweder weitreichender oder langfristiger Schäden für die Umwelt besteht, die durch diese Handlungen verursacht werden.”

Für eine Aufnahme in das Rom-Statut wäre eine Zweidrittel-Mehrheit der Mitgliedstaaten des Rom-Statuts notwendig. Diplomatische Bemühungen dazu werden von einer wachsenden Gruppe von Staaten, angeführt durch den Kleininselstaat Vanuatu, betrieben. Eine internationale Strafbarkeit hätte zur Folge, dass Einzelpersonen unter den Voraussetzungen des Rom-Statuts vor dem IStGH angeklagt und verurteilt werden könnten.

Das Europäische Parlament sprach sich zuletzt für die Einführung eines Ökozid-Straftatbestandes im Kontext der Novellierung des europäischen Umweltstrafrechts aus. Darüber hinaus ist Ökozid bereits in einigen Ländern auf Grundlage des nationalen Rechts strafbar, so zum Beispiel in Vietnam, der Ukraine und Ecuador.

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