Memo

22. Mai 2026

Union der Gleichheit

Wie Frontrunner-Gruppen Gendergerechtigkeit vorantreiben – und andere sie zurückdrehen
Leonie Stamm
European Commission President Ursula von der Leyen during a press conference in connection with the visit of the Prime Minister of India in Gothenburg, Sweden,
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Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundwert der EU und im Artikel 2 des Vertrages von Lissabon verankert. Auch global versteht sich die EU als Vorreiterin für Gleichstellung. Doch dieses Selbstverständnis steht von innen und außen unter Druck. Die Herausforderung besteht nicht mehr nur darin, Fortschritte zu erzielen, sondern erreichte Standards zu verteidigen. Frontrunner-Gruppen müssen aktiver werden – denn bislang agiert vor allem die Gegenseite strategisch und arbeitet erfolgreich am Abbau gleichstellungspolitischer Fortschritte.

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Über die Memo-Serie: Allianzen in der Europäischen Integration

Die EU steht unter Druck – von außen wie von innen. Als Reaktion darauf bilden sich immer öfter Allianzen verschiedener Staatengruppen, um auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Diese Memo-Serie analysiert solche Allianzen aus verschiedenen Perspektiven und leitet daraus Handlungsoptionen für die deutsche ­Bundesregierung ab. Alle Memos zur Serie finden Sie hier

Das EU-Gleichstellungsrecht begann mit wirtschaftlichen Überlegungen: Artikel 119 des EWG-Vertrags von 1957 – heute Artikel 157 AEUV – begründete das Recht auf gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit. Politisch stand Gleichstellung lange nicht im Zentrum, auch aufgrund von Vorbehalten gegenüber mehr europäischen Kompetenzen in einem als sensibel geltenden Bereich nationaler Souveränität. Entscheidende Urteile des EuGH, die das Recht auf Gleichstellung über die Arbeitswelt hinaus definierten, sowie der Vertrag von Amsterdam von 1997, entwickelten Gleichstellung zu einem zentralen Politikfeld und Querschnittsthema der EU.

Inhaltlich wurde das Verständnis von Gleichstellung kontinuierlich erweitert, einschließlich Maßnahmen zum Schutz sexueller Vielfalt, LGBTIQ+-Rechte, reproduktiver Gesundheit sowie Bekämpfung genderspezifischer Gewalt. Das 2019 von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen proklamierte Ziel der „Union der Gleichheit“ erweiterte dies um einen intersektionalen Ansatz, der die Verschränkungen mit und Auswirkungen von weiteren Diskriminierungsformen wie z.B. Rassismus anerkennt. Außerdem hat die EU Genderaspekte in unterschiedlichen Politikbereichen verankert und entsprechende Strategien entwickelt. In ihrem außenpolitischen Handeln positioniert sich die EU als globale Vorreiterin für Gleichstellung und genderspezifische Menschenrechte.

Zwischen Blockade und Kooperation

Trotz gemeinsamer institutioneller und rechtlicher Grundlagen wird Gleichstellungspolitik weiterhin stark als Kompetenz der Mitgliedstaaten verstanden. Ihr Politisierungspotenzial macht sie zu einem Instrument für nationale politische Profilierung. Entsprechend unterschiedlich wird sie umgesetzt oder politisch priorisiert – nicht zuletzt abhängig von den jeweiligen Regierungsmehrheiten. So treiben einzelne Staaten Maßnahmen aktiv voran und setzen auf umfassende nationale Strategien sowie internationale Initiativen, während andere diese aktiv blockieren.

Neben diesen nationalen Anstrengungen sehen wir im Kontext von Gleichstellungspolitik sowohl lose Kooperationen als auch zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Rahmen völkerrechtlicher Verträge. Bedeutendstes Beispiel – neben den EU-Verträgen selbst – ist die ­Istanbul-Konvention, das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument in Europa zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an ­Frauen von 2011. Diese wurde von allen EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet, jedoch nicht von allen ratifiziert. Im Jahr 2023 trat die EU selbst bei, nachdem dies viele Jahre im Rat blockiert wurde und schaffte damit einen europäischen Rechtsrahmen.

Daneben haben lose Kooperationsformen Bedeutung. Informelle „like-minded groups“ von Mitgliedstaaten koordinieren Positionen im Rat, während im Europäischen Parlament fraktionsübergreifende Netzwerke Impulse setzen, wie zum Beispiel die  LGBTIQ+ Intergroup. Diese flexiblen Allianzen ermöglichen schnelle Abstimmung und politische Mobilisierung, bleiben jedoch oft punktuell und thematisch fragmentiert. Stärker institutionalisierte Kooperationen wie in anderen Politikbereichen, wie zum Beispiel in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (PESCO, Koalition der Willigen) sind in der Genderpolitik unterentwickelt – sollten jedoch stärker ins Auge gefasst werden. Ansätze dafür existieren: Die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ zum Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen deutet an, wie eine willige Gruppe von Mitgliedstaaten über bestehende haushaltspolitische Instrumente der Verstärkten Zusammenarbeit gemeinsam Mittel mobilisieren könnte.

Allianzbildung als Paradedisziplin der transnationalen Rechten

Einzelne Frontrunner-Staaten – z.B. Spanien bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt, Frankreich mit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Rechts auf Abtreibung, die nordischen Länder mit ihrer Gleichstellungspolitik, und Staaten mit einer feministischen Außenpolitik – stehen Mitgliedstaaten gegenüber, die in den vergangenen Jahren gezielt gebremst haben. Ungarn und Polen blockierten systematisch Fortschritte bei reproduktiven und LGBTIQ+-Rechten. Auch Italien unter Ministerpräsidentin Meloni setzt sich zwar für wirtschaftliche Gleichstellung ein, markiert jedoch einen deutlichen Rückzug bei reproduktiven und LGBTIQ+-Rechten – bei gleichzeitiger rhetorischer Betonung von „Mutterschaft“ als Frauenpolitik. Ähnliche Entwicklungen sind in Tschechien und der Slowakei zu beobachten.

Diese Dynamiken sind keine Einzelentwicklungen. Während liberale und progressive Kräfte eher lose agieren, hat sich eine transnationale, gut finanzierte und strategisch hochentwickelte Bewegung formiert, die systematisch daran arbeitet, genderpolitische Fortschritte zurückzudrehen. Sie wird auch von staatlichen Akteuren gestützt: Russland gilt als bedeutender Financier, und auch aus den USA wächst der Einfluss, der sich auch im Druck auf europäische Plattformregulierung äußert. In der EU fungierten in der Vergangenheit insbesondere Ungarn und Polen als Einfallstore in die EU-Institutionen. Anti-Genderpolitik hat sich zu einem geopolitischen Instrument entwickelt – und ist Teil eines breiteren illiberalen Projekts, das sich gegen Rechtsstaatlichkeit und liberale Demokratie richtet.

Die Folgen sind spürbar. Im Europäischen Parlament hat die neue Mehrheit aus konservativen und rechten Fraktionen Ausschussbesetzungen, Berichterstatter-Posten und Abstimmungskoalitionen verändert. Versuche, Frauen- und LGBTIQ+-Rechte einzuschränken oder zurückzudrehen, intensivieren sich; in Abkommen wird versucht, zu einer weniger inklusiven, binären Sprache zurückzukehren. Sollten die Sanktionen gegen Russland fallen, dürften die Ressourcen und Netzwerke hinter der Anti-Gender-Bewegung noch einmal signifikant wachsen.

Zivilgesellschaft als wichtige Allianzpartnerin

Eine Besonderheit der Gleichstellungspolitik in der EU ist die zentrale Rolle der demokratischen Zivilgesellschaft. Frauenrechtsorganisationen, LGBTIQ+-Netzwerke und andere zivilgesellschaftliche Akteure verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in transnationaler Zusammenarbeit, politischer Mobilisierung und strategischer Interessenvertretung. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, Gleichstellung als europäisches Politikfeld zu etablieren. Im Kontext fragmentierter staatlicher Allianzen fungiert die Zivilgesellschaft häufig als verbindendes Element und ist dabei oft effektiver in der Bildung stabiler Netzwerke als staatliche Akteure. Gleichzeitig steht sie selbst unter Druck: In zahlreichen Mitgliedstaaten werden Handlungsspielräume durch politische Delegitimierung, finanzielle Einschränkungen oder restriktive Gesetzgebung beschnitten.

Was zu tun ist

Um Gendergerechtigkeit voranzutreiben, braucht es beides: das Vorangehen einzelner Mitgliedstaaten und ihre strategische Allianzbildung. Deutschlands Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gleichstellung – den Grundwerten der EU – ist dann glaubwürdig, wenn es jenen Kräften aktiv entgegentritt, die diese Werte national und auf europäischer Ebene untergraben.

Erstens sollten Frontrunner-Gruppen gezielt aufgebaut und politisch geführt werden. Informelle Ad-hoc-Kooperation von like-minded Staaten reicht nicht mehr aus. Erforderlich ist eine Kombination aus „widening“ und „deepening“: breite Unterstützung für grundlegende Prinzipien und genderspezifische Menschenrechte einerseits, ambitioniertes Vorangehen in ausgewählten Politikfeldern andererseits.

Zweitens sollten die Zusammenarbeit mit der demokratischen Zivilgesellschaft und ihre Finanzierung gestärkt werden. Diese verfügt häufig über größere Erfahrung in transnationaler Vernetzung und kann als Brücke zwischen nationalen und europäischen Ebenen fungieren. Seit jeher war sie die treibende Kraft für genderpolitische Fortschritte.

Drittens gilt es, politisch günstige Gelegenheiten gezielt zu nutzen – etwa bei Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen oder während Ratspräsidentschaften. In solchen Momenten können Allianzen entscheidenden Einfluss ausüben, und sich dafür einsetzen, dass Errungenschaften weiterentwickelt, mindestens aber nicht zurückgedreht werden.

Schließlich müssen verbindliche Mindeststandards und grundlegende Rechte verteidigt werden. Frontrunner-Gruppen als sinnvolle Treiber von Debatten dürfen nicht darüber wegtäuschen, dass es darum geht, den Grundkonsens der EU-27 zu erhalten. Die Gefahr, die von der Anti-Gender-Bewegung für europäische Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausgeht, muss stärker in der politischen Debatte präsent sein.

Die Auseinandersetzung um Gendergerechtigkeit und Gleichstellung ist zu einem Gradmesser für die Zukunft der EU-Wertebasis geworden. Wer die Union der Gleichheit verteidigen will, muss sich strategisch organisieren. Ohne handlungsfähige Allianzen werden jene Kräfte die Agenda bestimmen, die genderpolitische Fortschritte systematisch zurückdrehen wollen.

Bibliografische Angaben

Stamm, Leonie. “Union der Gleichheit.” DGAP Memo 29 (2026). German Council on Foreign Relations. May 2026. https://doi.org/10.60823/DGAP-26-43674-de.
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