Memo

21. Mai 2026

Handlungsfähigkeit durch Verbindlichkeit

Europa und die Frage des richtigen Tech-Koalitionsformats
Katja Muñoz
rench President Emmanuel Macron and German Chancellor Friedrich Merz hold a press conference at the end of the European Digital Sovereignty Summit in Berlin
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Digitale Souveränität ist gleichzusetzen mit Handlungsfähigkeit und erfordert das richtige Koalitionsformat, um Verbindlichkeit zu schaffen in Europa. Die Erfahrung zeigt, dass lose Kooperationen hier nicht liefern: Gaia-X steht für ambitionierte Pläne, technisch sauber beschrieben und politisch gefeiert, aber die zu keiner messbaren Handlungsfähigkeit führten. Europa braucht einen verbindlichen Kern handlungswilliger und -fähiger Staaten mit Pull Faktor, um sich nicht in Unverbindlichkeit aufzulösen.

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Über die Memo-Serie: Allianzen in der Europäischen Integration

Die EU steht unter Druck – von außen wie von innen. Als Reaktion darauf bilden sich immer öfter Allianzen verschiedener Staatengruppen, um auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Diese Memo-Serie analysiert solche Allianzen aus verschiedenen Perspektiven und leitet daraus Handlungsoptionen für die deutsche ­Bundesregierung ab. Alle Memos zur Serie finden Sie hier

Die europäische Debatte über technologische Abhängigkeit wurde bislang fast ausschließlich unter wirtschaftlichen und regulatorischen Gesichtspunkten geführt. Der Fokus lag auf Marktkonzentration, Wettbewerbslücken und regulatorischem Einfluss. Voraussetzungen für diesen Ansatz waren eine stabile, regelbasierte internationale Ordnung, die USA als berechenbarer Partner und die Annahme, dass eine rechtliche Trennung einen wirksamen Schutz bietet. Doch Europas Verwaltungsapparate, Verteidigungslogistik und nachrichtendienstliche Strukturen laufen mehrheitlich auf der Infrastruktur außereuropäischer Akteure. 2026 ist dies eine riskante Ausgangslage. Das Bewusstsein dafür, dass diese Abhängigkeiten als Hebel genutzt werden können, hat sich verschärft. Tatsache ist: Wenn kritische Staatsfunktionen auf ausländischer Infrastruktur laufen, hat Europa de facto weder rechtlich noch technisch Kontrolle darüber.

Europäische Handlungsfähigkeit erfordert jedoch weit mehr als nur den richtigen Rechtsrahmen. Benötigt wird auch ein Koalitionsformat, das Verbindlichkeit schafft, Kapital bündelt und eine Gravitationswirkung auf Nachzügler entfaltet. Ein weiterer Anreiz dafür ist, dass diejenigen, die diesen Kern zuerst bilden, die Bedingungen festlegen, unter denen weitere beitreten können. Deutschland bietet sich die Chance, den Gestaltungsrahmen zu definieren.   

Wille, ­Fähigkeit, Kapital

Frankreich und Deutschland könnten den natürlichen industriellen Kern einer Gruppe von Tech-Frontrunnern bilden. Frankreich bringt mit Mistral einen wettbewerbsfähigen KI-Akteur, eine strategische Investitionskultur und politischen Gestaltungswillen mit. Deutschland verfügt über industrielle Tiefe sowie über Mittelstandskompetenz und hat mit SAP, Infineon und Zeiss relevante Stack-Akteure. Ein weiterer Kandidat für den Kern könnten die ­Niederlande sein, denn sie beherbergen in ASML einen globalen Monopolisten in der Halbleiterlithografie.

Doch die Spannung zwischen Willen und Substanz ist real. Wer in die ­Gruppe aufgenommen wird, ist mehr als eine weiche politische Abwägung, denn ein zu kleiner Kern hat keinen Pull-­Faktor.  Das Risiko einer Fragmentierung ist jedoch steuerbar: Eine Frontrunner-Gruppe, die Standards setzt, zu denen andere aufschließen können, und die die Interessen kleinerer Staaten aktiv einbezieht, erzeugt Integration durch Sogwirkung. Wenn es um digitale Infrastruktur geht, sollten nur Staaten mit nachweisbarer industrieller Kapazität und Investitionswillen infrage kommen – politischer Willen allein reicht nicht. Viele EU-Mitglieder bringen zwar Ambitionen, aber nur begrenzte Tech-­Investitionskapazität mit. Das E6-Format ist als politischer Impuls nützlich, nicht aber als Grundlage für eine verbindliche Tech-Kooperation. Dafür fehlt der entsprechende Rechtsrahmen, der gemeinsame Beschaffungen, Investitionsverpflichtungen und geteilte Standards durchsetzbar macht. Genau das leistet die verstärkte Zusammenarbeit nach Art. 20 EUV. Dieses Verfahren setzt jedoch mindestens neun Mitgliedstaaten voraus, was zugleich eine breitere Koalitionsbasis erfordert, als das E6-Format allein bieten kann. Entscheidend ist zudem der Privatsektor, denn ohne industrielle Mitträgerschaft bleiben staatliche Koalitionen Absichtserklärungen.

Verstärkte ­Zusammenarbeit als Weg

Innerhalb des europäischen Rechtsrahmens ist die verstärkte Zusammenarbeit gemäß Art. 20 EUV das überzeugendste Format. Denn digitale Infrastruktur ist kritische Infrastruktur und ein strukturell öffentliches Gut. Der Zugang dazu ist keine Frage von Exklusivität, sondern eine Entscheidung für mehr Handlungsfähigkeit. Art. 20 EUV ­bietet den erwähnten verbindlichen Kern, der ­Tempo macht, Standards setzt und zu dem andere aufschließen können. Er schafft Verbindlichkeit, ohne die supranationale Ordnung zu brechen; er erlaubt einem Kern handlungswilliger Staaten, voranzugehen, und bleibt gleichzeitig offen für Nachzügler. Genau diese Kombination aus Tempo und Offenheit hat beim Euro Wirkung gezeigt. Der Anpassungsdruck durch die gestiegenen Kosten und der Zugang zu Privilegien sind Anreiz genug.

Konkret bedeutet das für die digitale Infrastruktur, dass ein Kern von Mitgliedstaaten gemeinsame Beschaffung, geteilte Rechenkapazitäten und harmonisierte Zertifizierungsstandards verbindlich ­organisiert, ohne auf die Zustimmung aller zu warten. Für bestimmte Stack-Schichten, wie zum Beispiel Unterseekabel, Halbleiterpartnerschaften oder KI-Rechenkapazität kann die Einbindung von Drittstaaten über völkerrechtliche Verträge sinnvoll sein. Denkbar wären das Vereinigten Königreich, Kanada, ­Indien oder die Ukraine. Sie ergänzen den EU-Kern, ersetzen ihn aber nicht.

­Handlungsfähigkeit kostet und ­sollte gemeinsam ­getragen werden

Der Weg hin zur digitalen Souveränität ist ressourcenintensiv und erfordert hohe Investitionen in Infrastruktur, ­Rechenkapazität und Kompetenzaufbau. Diese übersteigen die Möglichkeiten des politischen Willens, auch eine harte Priorisierung kann hier nur einen Teil abfedern. Koalitionen, um diesen gewaltigen Herausforderungen entgegenzutreten, sind deshalb essenziell. Es gilt, staatliche Bereitschaft mit ­industrieller Kapazität und privater Investitions­bereitschaft zusammenzuführen.

Hinzu kommt ein strukturelles Legitimitätsproblem, das mit Formaten wie der E6 einhergeht. Diese operieren nach Größe und Wirtschaftskraft und folgen einer G7-Logik, ohne ein explizites Mandat zu haben. In einer EU, die auf der Gleichberechtigung ihrer Mitgliedstaaten aufgebaut ist, untergräbt eine solche Club-Struktur die Akzeptanz. Die verstärkte Zusammenarbeit nach Art. 20 EUV löst dieses Problem dagegen strukturell: Sie ist vertraglich verankert, verfahrensrechtlich legitimiert und steht allen offen, die die Bedingungen erfüllen. Europa braucht Koalitionen, aber solche, die ihr Mandat aus dem Vertrag ziehen, und nicht aus der Größe ihrer Mitglieder.

Implikationen für die Bundesregierung

Im vergangenen Jahr hat Deutschland national wie international wichtige Weichen gestellt. Die Rechenzentrumsstrategie als Katalysator für Cloud, High Performance Computing und KI, die Positionierung beim KI-Trilog in Brüssel sowie konkrete Partnerschaften, etwa die Allianz mit Kanada oder der KI-Pakt mit Indien zeigen, dass Berlin Technologie mehr und mehr als geopolitischen Hebel begreift. Der deutsch-französiche Impuls zur digitalen Souveränität setzt einen wichtigen bilateralen Akzent und könnte als Ausgangspunkt für eine ­breite Koalition nach Art. 20 EUV dienen. ­Diese Ansätze sind richtig, aber noch nicht ausreichend koordiniert, um die erforderliche Verbindlichkeit zu schaffen, die eine europäischen Frontrunner-Gruppe erfordert.

Deutschland steht deshalb vor einer doppelten Aufgabe. Einerseits muss es das strategische Zentrum einer Tech-Koalition formen und beispielsweise die Entwicklung einer souveränen Cloud-Infrastruktur als konkretes Pilotprojekt nach Art. 20 EUV vorantreiben, industrielle Partner einbinden und Investitionsbereitschaft als Beitrittsbedingung definieren. Andererseits sollte es auch die Rolle eines Sachwalters kleinerer Staaten einnehmen, damit eine Front­runner-Gruppe nicht als Instrument der Großen wahrgenommen wird, sondern als offenes Format mit echter Anziehungskraft.

Handlungs­empfehlungen

  • Deutschland sollte die Initiierung einer verstärkten Zusammenarbeit nach Art. 20 EUV für die digitale Infrastruktur einfordern: Wer den Kern zuerst definiert, setzt die Bedingungen für alle anderen.
  • Das E6-Format sollte als politischer Impulsraum und nicht als Koalitionsformat genutzt werden. Agenda-Setting ja, Verbindlichkeit nein.
  • Drittstaaten wie das Vereinigte Königreich, Kanada, Indien und die Ukraine sollten über völkerrechtliche Verträge für spezifische Stack-Schichten eingebunden werden, ohne den EU-Kern zu verwässern.
  • Der Privatsektor muss strukturell als Koalitionsbedingung mitgedacht werden, denn industrielle Mitträgerschaft ist Voraussetzung und keine Option.

Bibliografische Angaben

Muñoz, Katja. “Handlungsfähigkeit durch Verbindlichkeit.” DGAP Memo 28 (2026). German Council on Foreign Relations. May 2026. https://doi.org/10.60823/DGAP-26-43666-de.
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