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22. Jan. 2024
2019_Unterz. Aachener Vertrag
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Am 22. Januar 2019 unterzeichneten Deutschland und Frankreich den Aachener Vertrag. Dieser sollte den deutsch-französischen Beziehungen und der Rolle beider Länder in Europa neue Impulse verleihen. Doch wurden die im Vertrag angekündigten Neuerungen in die Tat umgesetzt? Diesen Fragen wollte die Stiftung Genshagen in einer Arbeitsgruppe nachgehen. Ihre Zwischenbilanz zeigt: Der Aachener Vertrag kann zwar Errungenschaften vorweisen, doch sein Potenzial wurde bisher nur bedingt ausgeschöpft.

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Vor fünf Jahren, am 22. Januar 2019, unterzeichneten Deutschland und Frankreich den Aachener Vertrag. Ziel des Vertrags ist es, in Anknüpfung an den vor über 60 Jahren unterzeichneten Elysée-Vertrag von 1963 den veränderten Rahmenbedingungen in Europa Rechnung zu tragen und den deutsch-französischen Beziehungen neue Impulse zu verleihen. Im Dezember 2022 rief die Stiftung Genshagen eine Arbeitsgruppe ins Leben, die sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob der Vertrag den deutsch-französischen Beziehungen eine neue Dynamik verliehen hat und inwiefern die in ihm angekündigten innovativen Neuerungen in die Tat umgesetzt wurden. Die Bewertung des Vertrags zeigt, dass sein Potenzial bisher nur bedingt ausgeschöpft wurde. So stehen mehreren Errungenschaften zahlreiche Lücken bei der Umsetzung sowie einige Leerstellen im Vertragstext gegenüber.

Die Bewertung des Vertrags zeigt, dass sein Potenzial bisher nur bedingt ausgeschöpft wurde

Einerseits enthält der Vertrag ein klares Bekenntnis zur deutsch-französischen Freundschaft und formuliert ganz explizit das Ziel, die deutsch-französische Abstimmung in der EU zu verbessern und gemeinsame Impulse für die europäische Integration zu setzen. Besondere Innovationskraft hat der Vertrag insbesondere in der Einbeziehung neuer Politikfelder wie v. a. der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Wirtschaftsbeziehungen. Der Text erkennt zudem die Vielfalt der deutsch-französischen Akteur*innen an, stärkt die dezentrale Komponente der Zusammenarbeit und bezieht die subnationale Ebene ein. Auch in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Kultur- und Bildungspolitik bietet der Vertrag zahlreiche Neuerungen (siehe für einen ausführlichen Überblick über alle Neuerungen die Tabelle auf S. 24ff.). Zu seinen größten Errungenschaften gehört insbesondere die rasche Einrichtung der im Vertrag angekündigten Institutionen wie v. a. des Deutsch-Französischen Bürgerfonds aber auch der vier (von sechs geplanten) deutsch-französischen Kulturinstitute, des Deutsch-Französischen Zukunftswerks, des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) und des deutsch-französischen Rats der Wirtschaftsexpert*innen.

Allerdings lassen sich auch hinsichtlich dieser Errungenschaften noch einige Schwachstellen erkennen und andere, innovative und zukunftsweisende Neuerungen des Aachener Vertrags wurden vernachlässigt oder nur ansatzweise aufs Gleis gesetzt: Dazu gehören vor allem die Experimentierklauseln in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und die verschiedenen, auf ihre Umsetzung wartenden Maßnahmen zur Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums. In den Politikbereichen Bildung, Forschung und Innovation bildet der Vertrag größtenteils nur ab, was sich ohnehin bereits entwickelt hat. Hier wäre mehr Mut zur Erneuerung wünschenswert gewesen. Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik leidet v. a. seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im Februar 2022 an fehlendem gegenseitigem Vertrauen, und die Entscheidung zur Schließung dreier Goethe-Institute in Frankreich läuft den Zielen des Aachener Vertrags gar diametral entgegen.

Die offen ausgetragenen Meinungsverschiedenheiten zwischen Deutschland und Frankreich im Hinblick auf die europäische Zusammenarbeit – letztes Beispiel hierfür ist die Energiepolitik – zeigen zudem deutlich, dass Anspruch und Wirklichkeit des Vertrags auch in dieser Hinsicht weiter auseinanderklaffen. Wichtig zu erwähnen ist auch, wozu sich beide Seiten im Aachener Vertrag trotz dessen Themenbreite gar nicht oder nur am Rande äußern. Dies gilt etwa für die Themenfelder Migration, Sozialpolitik und das gemeinsame Engagement Deutschlands und Frankreichs in außereuropäischen Regionen. Bei diesen Themen gab es bei der Vertragsausarbeitung so starke Dissonanzen, dass sie keinen oder nur untergeordneten Eingang in den Vertrag fanden.

Der Text enthält viele sinnvolle Handwerkszeuge, die es nun aber seitens der Politik zu nutzen bzw. weiterzuentwickeln gilt: In der Europapolitik bietet der Bericht der deutsch-französischen Expert*innengruppe zur institutionellen Reform der EU gute Anknüpfungspunkte, aus denen die Regierungen der beiden Länder eine politische Reformagenda ableiten und mit Nachdruck verfolgen sollten. In der Außen- und Verteidigungspolitik müssen Deutschland und Frankreich angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen dringend wieder zusammenfinden, auch mit Blick auf die 2024 anstehenden US-Präsidentschaftswahlen. In der Bildungspolitik müssen dringend mehr Maßnahmen zum gegenseitigen Spracherwerb unternommen werden. Die Potenziale der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und insbesondere die Experimentierklauseln müssen besser genutzt werden. Vorhaben wie die Etablierung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums sollten angegangen werden, und das Deutsch-Französische Zukunftswerk, das ursprünglich ein Leuchtturm des Vertrags sein sollte, muss weiter an Breitenwirkung und Sichtbarkeit gewinnen (siehe für einen detaillierten Überblick über alle Empfehlungen die Tabelle auf S. 24ff.).

Nur durch ein gemeinsames Handeln Deutschlands und Frankreichs ist die EU in der Lage, ihre internen Probleme zu lösen und nach außen als ein Akteur aufzutreten, der auf der Weltbühne zählt

Gerade im zivilgesellschaftlichen Bereich hat der Vertrag eine positive Wirkung und somit Aufbruchstimmung erzielt. Dieser neue Geist sollte nun genutzt werden, um die deutsch-französische Kooperation weiter voranzutreiben. Die deutsch-französischen Beziehungen sind in den wenigen Jahren seit der Unterzeichnung des Aachener Vertrags sowohl innenpolitisch als auch europapolitisch und auf globaler Ebene unter Druck geraten wie selten zuvor, seit die beiden Länder mit dem Elysée-Vertrag einen Neustart ihrer Beziehungen unternahmen. Umso mehr müssen Paris und Berlin daher in der aktuellen Situation an einem Strang ziehen, sowohl in ihren bilateralen Beziehungen als auch darüber hinaus. Denn nur durch ein gemeinsames Handeln Deutschlands und Frankreichs ist die EU überhaupt in der Lage, ihre internen Probleme zu lösen und auch nach außen als ein Akteur aufzutreten, der auf der Weltbühne zählt.

Den vollständigen Beitrag finden Sie im PDF oben rechts bzw. hier. 

 

 

Entstanden ist die Publikation als Ergebnis einer Arbeitsgruppe der Stiftung Genshagen. Deren Mitglieder sind:

Claire Demesmay ist Europa-Gastprofessorin an der Universität des Saarlandes und assoziierte Forscherin am Centre Marc Bloch.

Julie Hamann ist Politikwissenschaftlerin und arbeitete von 2021 bis 2023 im Büro des Deutsch-Französischen Kulturbevollmächtigten.

Henriette Heimbach ist Politikwissenschaftlerin an der Universität Luxemburg.

Eileen Keller leitet den Arbeitsbereich Wirtschaftspolitik am Deutsch-Französischen Institut (DFI).

Ronja Kempin ist Senior Fellow in der Forschungsgruppe EU/Europa der Stiftung Wissenschaft und Politk (SWP).

Tobias Koepf ist Projektleiter im Bereich Europäischer Dialog – Europa politisch denken der Stiftung Genshagen.

Martin Koopmann ist Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Genshagen.

Christian Lequesne ist Professor für Politikwissenschaft an Sciences Po Paris.

Sabine von Oppeln ist Politikwissenschaftlerin und ehemals Akademische Rätin an der Freien Universität Berlin.

Jacob Ross arbeitet als Research Fellow für die deutsch-französischen Beziehungen bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP).

Hans Stark ist Professor für deutsche Gegenwartskultur an der Sorbonne Université, Paris und Berater für die deutsch-französischen Beziehungen am Institut français des relations internationales (Ifri).

Nele Katharina Wissmann ist Beauftragte für Analyse, Bilaterale und Europäische Angelegenheiten im Auslandsbüro Frankreich der Konrad-Adenauer-Stiftung in Paris.

Bibliografische Angaben

Ross, Jacob, Claire Demesmay, Julie Hamann, Henriette Heimbach, Eileen Keller, Ronja Kempin, Tobias Koepf, Martin Koopmann, Christian Lequesne, Sabine von Oppeln, Hans Stark, and Nele Katharina Wissmann. “5 Jahre Aachener Vertrag: eine Zwischenbilanz.” January 2024.

Diese Publikation wurde zuerst am 17. Januar 2024 von der Stiftung Genshagen publiziert. 

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