Auslandseinsatz und anerkannte Missionen

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Seit über 25 Jahren übernimmt die Bundeswehr Auslandseinsätze zur Bewältigung von weltweiten Krisen und Konflikten. Bis zur Wiedervereinigung 1990 umfasste ihr Einsatz ausschließlich die Landes- und Bündnisverteidigung. Einsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Territoriums gab es lediglich aus humanitären Gründen, etwa bei Naturkatastrophen. Seit den 1990er-Jahren nimmt die Bundeswehr auch an bewaffneten internationalen Friedenseinsätzen teil, an sogenannten „friedenserhaltenden“ bzw. „friedenssichernden“ („peacekeeping and peacebuilding“) Maßnahmen teil. Deutsche Soldat:innen unterstützen etwa verbündete Streitkräfte, beraten Sicherheitsbehörden oder stabilisieren Krisenregionen.  Bei ihrem Engagement außerhalb Deutschlands unterscheidet die Bundeswehr zwischen „Auslandseinsätzen“ einerseits und „anerkannten Missionen“ andererseits. Derzeit ist die Bundeswehr in 17 Einsätzen und anerkannten Missionen tätig, verteilt auf drei Kontinenten (Stand: Januar 2024).

Anerkannte Missionen dienen der Verteidigungsbereitschaft im gesamten NATO-Bündnis und erfordern keine vorherige Zustimmung des Bundestages. So ist die Bundeswehr im Rahmen der „Enhanced Forward Presence“ (eFP), dt. „verstärkte Vornepräsenz“, zur Sicherung der NATO-Ostflanke in Litauen präsent und trägt in der Slowakei zur integrierten NATO-Luftverteidigung bei (Stand: Januar 2024).

Auslandseinsätze werden meist von den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU) oder der NATO geleitet und benötigen zunächst ein Mandat und damit die Zustimmung des Deutschen Bundestages. Dabei wird über den konkreten Einsatz, das Einsatzgebiet und die Anzahl der zu entsendenden Soldat:innen abgestimmt. Aktuelle Auslandseinsätze wie im Kosovo oder Libanon dienen der Friedenssicherung und dem Aufbau ziviler Strukturen in den jeweiligen Regionen (Stand: Januar 2024).   

Auslandseinsätze unterliegen somit einer sorgfältigen politischen Abwägung und Entscheidungsfindung: Wenn die Bundesregierung von den VN oder der EU um Beteiligung an einem Einsatz gebeten wird, muss der Auftrag im Kabinett beschlossen und zur Beratung an den Verteidigungsausschuss und den Auswärtigen Ausschuss weitergegeben werden. Erst danach wird im Plenum des Bundestages darüber abgestimmt. Stimmt die Mehrheit der Mitglieder diesem Auftrag zu, werden Truppen entsandt. Hierbei kommt der besondere Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee zur Geltung, da nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz von 2004 der Deutsche Bundestag eine entscheidende Rolle bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte spielt. Die Zustimmung des Bundestages ist auf zwölf Monate begrenzt und bedarf nach Ablauf der Frist gegebenenfalls einer Verlängerung. Der Bundestag kann die Entwürfe der Bundesregierung ablehnen, sie aber nicht verändern.

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