Bundeswehr

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Unter „Bundeswehr“ versteht man die Gesamtheit der deutschen Streitkräfte. Die 1955 gegründete Bundeswehr ist eine sogenannte „Parlamentsarmee“, da grundlegende Entscheidungen vom Bundestag getroffen werden, der auch die Budgethoheit hat. 

Kernauftrag der Bundeswehr ist die Landes- und Bündnisverteidigung. Damit ist die Bundeswehr für die Verteidigung zuständig. Wie es im Artikel 87a des Grundgesetzes steht, darf sie nur zu einem solchen Zweck, das heißt zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Bundes oder eines verbündeten Landes eingesetzt werden. Während des Kalten Krieges lag der Fokus hauptsächlich auf der Abwehr direkter Angriffe auf die Bundesrepublik Deutschland und ihre Partner in der NATO. Heutzutage hat sich der Begriff „Sicherheit“ um neue Herausforderungen wie Cyber-Bedrohungen, internationalen Terrorismus und den Schutz vor Pandemien erweitert. Daher zählen zu den Aufgaben der Bundeswehr ebenso die Unterstützung des internationalen Krisenmanagements, der gesamtstaatlichen Krisen- und Risikovorsorge sowie der internationalen Katastrophenhilfe. 

Die Bundeswehr besteht aus einem militärischen sowie einem zivilen Teil. Sie ist hierarchisch gegliedert und hat verschiedene Organisationsbereiche. Der militärische Teil umfasst die Streitkraft, bestehend aus den drei Teilstreitkräften Heer, Marine und Luftwaffe, sowie drei weitere militärische Organisationsbereiche, wie den gemeinsamen Unterstützungsdienst, den gemeinsamen medizinischen Dienst und den Cyber- und Informationsbereichsdienst, die die Teilstreitkräfte mit ihren Fähigkeiten unterstützen. Zum zivilen Organisationsbereich gehören die Bereiche Personal, Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) sowie Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD).  Soldat:innen können sowohl innerhalb der militärischen Organisationsbereiche wechseln, wobei sie stets einem der Teilstreitkräfte angehören, als auch zwischen dem militärischen und zivilen Teil. Ebenso ist es zivilen Angehören der Bundewehr möglich, sowohl in einem zivilen Organisationsbereich als auch in einem militärischen Organisationsbereich wie der Teilstreitkraft zu arbeiten. 

Als Teil der Exekutive untersteht die Bundeswehr ziviler Führung: Nach Artikel 65a des Grundgesetzes hat der/ die Bundesminister:in der Verteidigung in Friedenszeiten die Befehls- und Kommandogewalt. Er oder sie kann somit über alle Angelegenheiten bestimmen, die die Bundeswehr betreffen. Im Verteidigungsfall übernimmt der/die Bundeskanzler:in die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Dies ist in Artikel 115b des Grundgesetzes festgelegt. 

Bis 2001 bestand die Bundeswehr ausschließlich aus Männern, erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2000 ermöglichte Frauen in allen Bereichen der Bundeswehr Dienst und damit auch militärische Laufbahnen. Von den aufgerundet 182.000 militärischen Angehörigen liegt der Anteil der Frauen derzeit bei rund 13 Prozent (Stand: 31. Oktober 2023). Zudem gibt es seit dem 1. Juli 2011 keine Wehrpflicht mehr, der Wehrdienst ist seitdem freiwillig.

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