Memo

10. Apr. 2026

Schritte zum europäischen Nukleardialog

Karl-Heinz Kamp
Prime Minister Keir Starmer, French President Emmanuel Macron, and German Chancellor Friedrich Merz meet as they attend the Munich Security Conference.
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In die Frage der nuklearen Abschreckung in Europa ist Bewegung geraten. Donald Trumps irrlichternde Politik und sein pathologischer Groll auf die NATO lassen die europäischen Verbündeten über eine nukleare Abschreckung auch außerhalb des amerikanischen Atomschirms nachdenken. Wie können die unabhängigen Kernwaffenpotentiale Frankreichs und Großbritanniens besser koordiniert werden, und was können die nicht-nuklearen Verbündeten beitragen, um eine glaubwürdige Abschreckung gegenüber Russland zu schaffen?

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Mit dem Auftritt von ­Bundeskanzler Friedrich Merz auf der Münchner ­Sicherheitskonferenz und der nuklearstrategischen Grundsatzrede von Präsident Emmanuel Macron in Brest ist Bewegung in die Frage einer europäischen nuklearen Abschreckung gekommen. Zwar sind sich alle europäischen NATO-Mitglieder einig, dass Europas nuklearer Schutz derzeit vor allem von den USA im Rahmen der NATO zur Verfügung gestellt wird. Daran scheint bislang auch Washington trotz der jüngstenAusfälle des amerikanischen Präsidenten im Rahmen der Iran-Krise nichts Grundsätzliches ändern zu wollen. Dennoch ist es vernünftig, dass Europa auch in Nuklearfragen mehr Eigenständigkeit anstrebt, um den amerikanischen Nuklearschirm über Europa zu ergänzen und um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.

Dies erfordert Klarheit darüber, was eine sogenannte „erweiterte Abschreckung“ über das Territorium des Nuklearstaates hinaus – europäisch oder transatlantisch – erreichen kann und an welche Voraussetzungen sie gebunden ist.

Worum es geht

Seit Bestehen der NATO haben die USA eine nukleare Schutzzusage für ihre nicht-nuklearen Bündnispartner gegeben. Sie haben die nukleare Abschreckung von ihrem eigenen Territorium auf das der Bündnispartner erweitert und damit, bildlich gesprochen, einen Nuklearschirm über das ganze NATO-Gebiet aufgespannt.

Ein solches Schutzversprechen ist zunächst einmal nichts anderes als ein Versprechen und damit eine explizit oder implizit geäußerte Bereitschaft, für die Sicherheit der Verbündeten auch nuklear einzustehen. Das Nuklearversprechen der USA ist nur in wenigen Fällen mit der Stationierung von Kernwaffen auf dem Gebiet der Alliierten verbunden. In der NATO haben von den 29 nicht-Nuklearstaaten nur fünf (Deutschland, Niederlande, Belgien, Italien, Türkei) amerikanische Kernwaffenlager auf ihrem Boden.

Die Idee der erweiterten Abschreckung beinhaltet allerdings ein Dilemma, da sich die Staaten unter dem Atomschirm stets fragen, ob die Garantiemacht wirklich Atomwaffen einsetzen würde, wenn sie gleichzeitig mit der nuklearen Vergeltung des Angreifers rechnen muss. Dieses Dilemma lässt sich nicht auflösen, sondern nur mit Grundvertrauen in die nukleare Schutzmacht abmildern.

Dieses Grundvertrauen ist gerade seit Beginn der zweiten Amtszeit von Präsident Donald Trump erheblich beschädigt worden – ob es reparabel ist, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Europa steht damit vor der Herausforderung, einerseits die USA so lange wie möglich im Bündnis und in der erweiterten Abschreckung zu halten und andererseits Vorsorge für einen möglichen transatlantischen Bruch zu treffen. Dies soll über einen europäischen Nukleardialog geschehen, der gegenüber Russland sowohl Abschreckungswillen als auch Abschreckungsfähigkeit glaubwürdig demonstriert.

Der europäische Nukleardialog

Neben dem Nukleardialog in der Nuklearen Planungsgruppe der NATO (NPG) und dem wenig bekannten trilateralen Dialog zwischen den USA, Frankreich und Großbritannien zu Nuklearfragen gibt es vier Formate, die sich unter dem Stichwort europäischer Nukleardialog subsummieren.

Erstens sind die seit 2010 bestehenden britisch-französische Nukleargespräche mit der „Northwood Declaration“ vom Juli 2025 auf eine neue Ebene gehoben worden und sehen erstmals eine „Koordination“ beider Nuklearstreitkräfte vor.  Im Dezember 2025 gab es ein erstes Treffen der hochrangigen „Steering Group“, bei der Großbritannien eingeladen wurde, als Beobachter an dem französischen Nuklearmanöver „Poker“ teilzunehmen.

Zweitens haben die Verteidigungsminister Deutschlands und Großbritanniens im Oktober 2024 mit dem „Trinity House Agreement“ eine deutsch-britische Verteidigungskooperation vereinbart, die auch Nuklearfragen beinhalten sollte. Dieser Dialog ist bislang allerdings noch im rudimentären Stadium.

Drittens haben sich Bundeskanzler Merz und Präsident Macron auf einen deutsch-französischen Nukleardialog verständigt. Ein ebenfalls „Steering Group“ genanntes hochrangiges Gremium soll einen regelmäßigen Austausch über alle nuklearrelevanten Fragen führen und Möglichkeiten der Kooperation entwickeln.

Viertens haben sowohl Friedrich Merz als auch Emmanuel Macron angeregt, den bilateralen Dialog um andere europäische NATO-Staaten zu erweitern. Polen, Dänemark, Schweden, die Niederlande, Belgien und Griechenland haben bereits Interesse bekundet. Würde sich dem die zweite europäische Nuklearmacht Großbritannien anschließen, hätte man einen europäischen Nukleardialog, der dem Modell der NATO-NPG entspricht.

Diese Prozesse befinden sich erst am Anfang. Es geht zunächst darum, in den verschiedenen Formaten ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln und gemeinsame Ziele zu formulieren. Dabei unterscheidet sich der britisch-französische Dialog von den übrigen Gesprächsformaten, weil sich hier zwei Atommächte auf Augenhöhe über ihre jeweiligen nuklearen Doktrinen verständigen, nuklearrelevante Daten austauschen oder ihre Einsatzgrundsätzen und Zielplanungen abstimmen können.

Die deutsch-britischen, deutsch-französischen oder multinationalen Dialoge betreten allerdings Neuland. Hier geht es zunächst einmal um den Informationsaustausch und die Vertrauensbildung zwischen den Nuklear- und nicht-­Nuklearstaaten. Hierzu können etwa der Besuch von Nuklearanlagen oder die Beobachtung von Manövern der Nuklearstaaten beitragen. Ein solches Vertrauen ist erforderlich, wenn es etwa die Weitergabe sensibler Daten oder Dokumente betrifft. Auch geht es nicht um einen Dialog um des Dialoges willen, sondern um die Entwicklung einer glaubwürdigen europäischen Abschreckung, die sich auf die Potentiale Frankreichs und Großbritanniens stützt und – so lange wie von den USA gewollt – mit dem amerikanischen Nuklearschirm verbunden bleibt.

Folgende Schritte sind hierfür erforderlich:

  • Zunächst kann der deutsch-britische und der deutsch-französische Dialog nur ein Anfang sein. Beide Formate müssen möglichst rasch um weitere europäische Staaten erweitert und damit in den erwähnten europäischen Nukleardialog überführt werden. Nur so lassen sich mögliche politische Vorbehalte gegenüber den „Großen Drei“ oder gegenüber der in der Vergangenheit strikt nationalen Nuklearpolitik Frankreichs überwinden. Darüber hinaus sollten zu diesem erweiterten Dialog auch stets Vertreter der USA und Kanadas eingeladen werden, um die transatlantische Verbindung zu dokumentieren.
  • Darüber hinaus sollte sich der Dialog anfangs auf politische Fragen konzentrieren – wie etwa die Bereitschaft der Nuklearstaaten, ein nukleares Sicherheitsversprechen gegenüber den nicht-nuklearen Verbündeten abzugeben. Großbritannien hat dies im Rahmen der „erweiterten Abschreckung“ der NATO bereits gegeben, während Frankreich diesem Konzept stets ablehnend gegenüberstand und seine Atomwaffen nur für den Schutz des eigenen Territoriums vorsah. Präsident Macron hat in seiner Brest-Rede aber erkennen lassen, dass er sich mit seiner Idee der „fortgeschrittenen Abschreckung“ (dissuasion avancée) vorsichtig der Idee der erweiterten Abschreckung annähert, allerdings ohne dies explizit zu formulieren.
  • Desweiteren können politische Richtlinien für die Konsultationen der Nuklearmächte mit ihren nicht-nuklearen Verbündeten im Fall eines bevorstehenden Kernwaffeneinsatzes erarbeitet werden, so wie sie in der NATO seit 1962 existieren. Das schränkt das alleinige Entscheidungsrecht der Nuklearstaaten nicht ein, gibt aber den Verbündeten die Gewissheit, im Einsatzfall zumindest gehört zu werden.
  • Die nicht-Nuklearstaaten können für den gebotenen Nuklearschutz Gegenleistungen in unterschiedlicher Form erbringen. Diese könnten beispielsweise in direkten finanziellen Beiträgen bestehen. Im Falle Deutschlands hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags schon im Mai 2017 festgestellt, dass eine solche nukleare Ko-Finanzierung rechtlich möglich ist. Gebräuchlicher ist allerdings die materielle Unterstützung nuklearer Operationen, so wie sie in der NATO gegenüber den USA unter dem Stichwort CSNO (­Conventional Support for Nuclear Operations) praktiziert wird. Französische Nuklearflugzeuge könnten im Einsatzfall von europäischen Tankflugzeugen betankt werden und europäische Seestreitkräfte könnten britische und französische Atom-U-Boote auf ihren Patrouillen begleiten. Diese Verfahren könnten in gemeinsamen Nuklearmanövern geübt werden, so wie es in der NATO jährlich mit der Übung ­„Steadfast Noon“ geschieht.

Allerdings erfordert eine wie auch immer ausgestaltete europäische nukleare Abschreckung auch eine ­hinreichende konventionelle Verteidigung. Hier kommt Deutschland als größte europäische Wirtschaftsmacht eine besondere Verantwortung zu. Frankreich und Großbritannien sind aber ebenso gefordert, da eine „Arbeitsteilung“ zwischen den Kernwaffenstaaten, die sich auf das Nukleare konzentrieren, während die übrigen Verbündeten für ­ausreichende konventionelle Streitkräfte zuständig sind, nicht realistisch ist. Das wird auch in London und Paris ­schmerzhafte Schritte zu einer neuen ­finanziellen Prioritätensetzung erfordern.

Bibliografische Angaben

Kamp, Karl-Heinz. “Schritte zum europäischen Nukleardialog.” DGAP Memo 21 (2026). German Council on Foreign Relations. April 2026. https://doi.org/10.60823/DGAP-26-43522-de.
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