Landes- und Bündnisverteidigung

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Sowohl die Landes- als auch die Bündnisverteidigung sind zentrale Aufgaben der Streitkräfte eines Landes und oft eng miteinander verknüpft.

Die Landesverteidigung bezieht sich auf Maßnahmen, die ein Land ergreift, um seine Souveränität, sein Territorium und seine Bevölkerung vor externen Bedrohungen zu schützen. Dies kann durch militärische Mittel erfolgen, wie die Aufstellung von Streitkräften und die Implementierung von Verteidigungsstrategien, aber auch durch nicht-militärische Mittel wie die Stärkung der nationalen Resilienz. 

Die Bündnisverteidigung hingegen bezieht sich auf die kollektive Verteidigung von Mitgliedstaaten innerhalb eines Verteidigungsbündnisses wie etwa der NATO. Im Falle eines Angriffs auf ein Mitgliedsland, sind die anderen Mitglieder verpflichtet, Beistand zu leisten. Dies kann durch direkte militärische Unterstützung, Bereitstellung von Ressourcen oder diplomatische Maßnahmen erfolgen. 

Die Landes- und Bündnisverteidigung ist auch Hauptauftrag der Bundeswehr. Sie umfasst die Verteidigung der Souveränität, der territorialen Integrität und Bevölkerung Deutschlands. Gleichzeitig muss die Bundeswehr in der Lage sein, Bündnispartner zu verteidigen. Konkret bedeutet dies für Deutschland etwa durch einsatzbereite Streitkräfte Frieden zu sichern, im Bündnisfall diese der NATO zur Verfügung zu stellen und die schnelle Verlegung von NATO-Kräften in und durch Deutschland zu unterstützen. Die Landes- und Bündnisverteidigung erfordert eine enge Zusammenarbeit der Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und eine ständige Anpassung an die sich verändernden sicherheitspolitischen Herausforderungen. Beispielsweise hat die Rolle der Bündnisverteidigung seit dem Ende des Kalten Krieges eine bedeutende Veränderung erfahren, mit einem verstärkten Fokus auf „Out-of-Area“-Einsätze und internationale Krisenprävention.

 

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