Verteidigungsausschuss

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Der Verteidigungsausschuss ist ein Gremium, dessen Einrichtung nach Artikel 45.a, Abs.1 der deutschen Verfassung vorgeschrieben ist. Er besteht aus Bundestagsabgeordneten aller Parteien, wobei das Parlament die Anzahl der Mitglieder frei festlegen darf. Aktuell setzt er sich aus 38 Mitgliedern (Stand: Dezember 2023) zusammen. 

Der Verteidigungsausschuss berät über Gesetzesentwürfe und Anträge aus dem Deutschen Bundestag. Zudem hat er als einziger Ausschuss die Befugnis, sich selbst als Untersuchungsausschuss einzusetzen. Er bereitet im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Entscheidungen des Plenums vor und unterstützt ferner das Parlament bei der Ausübung seiner Kontrollfunktion gegenüber der Regierung.

Die Aufgaben des Verteidigungsausschusses sind die folgenden: 

  1. Die Beratung der ihm vom Plenum überwiesenen Gesetzentwürfe, Anträge und sonstigen Vorlagen.
  2. Als Hilfsorgan des Wehrbeauftragten hat der Ausschuss eine wichtige Rolle bei der Beratung und Durchführung des Verteidigungshaushaltes; er berät den Haushaltsausschuss bezüglich Etats des/der Wehrbeauftragten und des Bundesministeriums der Verteidigung;
  3. Ausgaben des Verteidigungsbudgets von mindestens 25 Millionen benötigen die Zustimmung des Verteidigungsausschusses.
  4. Die Beschaffung von Ausrüstung und Material für die Bundeswehr.

Die Tagungen des Verteidigungsausschusses finden hinter verschlossenen Türen statt. Daher spricht man von einem „geschlossenen Ausschuss“.

 

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