Einleitung
Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) ist Deutschlands ältestes und bedeutendstes Netzwerk für Außenpolitik. Als unabhängige, überparteiliche und gemeinnützige Mitgliederorganisation, Denkfabrik und Herausgeberin steht die DGAP seit 1955 für außenpolitische Kompetenz. Dazu betreibt die Gesellschaft wegweisende Forschungen und erhält Unterstützung und finanzielle Mittel von ihren Mitgliedern und Förderern, die von Regierungen und dem Privatsektor über Stiftungen bis hin zu Privatpersonen reichen. Um die ethischen Werte und wissenschaftlichen Forschungsstandards der DGAP zu wahren, wird in diesem Dokument ein Verhaltenskodex festgelegt, der die Verhaltensregeln und Richtlinien der DGAP und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschreibt.
1. Werte
Entsprechend ihrer Satzung und Tradition vertritt die DGAP die Werte der Demokratie, das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung, und setzt sich für eine offene Gesellschaft sowie für Antidiskriminierung und Multilateralismus ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Geschäftsführung, der Vorstand und der Wissenschaftliche Beirat der DGAP bekennen sich in ihrer Arbeit und als Einzelpersonen zu diesen Werten. Die Mitglieder verpflichten sich zu denselben Normen, wenn sie die Aufnahme in die Organisation beantragen. Bei allen Aktivitäten der DGAP kommen diese Werte zum Tragen und werden aktiv gelebt. Jede Institution oder Person, die gegen diese Werte verstößt, sie missachtet oder gefährdet, kann von Forschungsprojekten, Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten der DGAP ausgeschlossen werden.
2. Unabhängigkeit und Überparteilichkeit
Die DGAP betreibt unabhängige wissenschaftliche Forschung und bietet unabhängige Beratung und überparteiliche Informationen. Die Forschung, die Veranstaltungen, die Veröffentlichungen und die Öffentlichkeitsarbeit der DGAP sind von politischen Parteien oder Ansichten, den Ansichten ihrer Partner und Förderer sowie jeglichen sonstigen externen Einflüssen unabhängig.
Entsprechend diesem Grundsatz verpflichten sich die DGAP und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur aktiven Vermeidung von Interessenkonflikten und externer Einflussnahme. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen sich in ihrer Arbeit bei der DGAP von der nationalen, politischen oder anderweitig geprägten Zugehörigkeit zu ihrer eigenen Partei oder zur Partei eines Partners oder Förderers nicht beeinflussen lassen. Außerdem verpflichten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich nicht an externen Aktivitäten zu beteiligen, die die Realisierung der Ziele der DGAP beeinträchtigen, diesen widersprechen oder mit diesen konkurrieren könnten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, die Geschäftsführung über jede Zugehörigkeit zu anderen/externen Interessengruppen und/oder über jede Beauftragung zu informieren, die die professionelle Integrität der DGAP verletzen könnte.
Veröffentlichte Forschungsergebnisse bzw. öffentliche Stellungnahmen geben nur die Meinung der jeweiligen Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters wieder. Die Geschäftsführung, der Vorstand und/oder der Wissenschaftliche Beirat der DGAP verpflichten sich, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DGAP keine Meinungen vorzugeben oder ihre Arbeit zu beeinflussen.
3. Inklusivität
Die DGAP hat es zur ihrer obersten Priorität erklärt, in der öffentlichen Debatte Raum für unterschiedliche Perspektiven zu schaffen, damit Argumente und Kontroversen im Sinne einer offenen und wissenschaftlich fundierten öffentlichen Debatte diskutiert werden können. Die Gesellschaft setzt sich deshalb für einen offenen Dialog und die Einbeziehung verschiedener Interessengruppen und ihrer Ansichten ein.
Die DGAP toleriert in ihren Analysen, in ihrer Beschäftigungspraxis und in ihrer Politik der Einbeziehung der beteiligten Akteure keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder ethnischer, religiöser oder sozioökonomischer Herkunft.
4. Diversität
Diversität in der DGAP bedeutet die Anerkennung, Wertschätzung, aktive Einbindung und Förderung der Vielfalt menschlicher Erfahrungen und Identitäten in allen Bereichen der Organisation.
Dies schließt Geschlecht und geschlechtliche Identität, ethnische Herkunft und Nationalität, soziale Herkunft, körperliche und geistige Fähigkeiten und Verfassung, Alter, sexuelle Orientierung, Religion und die Weltanschauung in Übereinstimmung mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der offenen Gesellschaft mit ein.
In Erfüllung ihres Satzungszwecks hat die DGAP den Anspruch, eine Organisation zu sein, in der alle Beschäftigten entsprechend ihrer individuellen Identitäten und Fähigkeiten geschätzt und gefördert werden, frei von jeglicher Form der Diskriminierung. Auch Vereinsmitglieder bekennen sich zu diesem Anspruch und tragen dazu bei, ein diverses Vereinsleben zu schaffen.
5. Ethikkommission
Die DGAP hat eine Ethikkommission eingerichtet, die sich aus dem Syndikus der DGAP (Vorsitzender), dem Chief Operating Officer und dem Vorsitzenden des Betriebsrats zusammensetzt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DGAP, DGAP-Mitglieder sowie externe Stakeholder können sich an die Ethikkommission wenden, wenn sie Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen die in diesem Dokument beschriebenen Werte und Normen haben. Die Ethikkommission wird diese Vorwürfe untersuchen und entscheiden, welche weiteren Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind. Im Einzelfall kann die Ethikkommission zusätzliche Experten hinzuziehen, um die Stichhaltigkeit der Anschuldigungen zu beurteilen.
Kommt die Ethikkommission zu dem Ergebnis, dass eine DGAP-Mitarbeiterin oder ein DGAP-Mitarbeiter ein Fehlverhalten gezeigt hat, wird der Fall zur weiteren Bearbeitung an die Geschäftsführung der DGAP und den Betriebsrat weitergeleitet.
Stellt die Ethikkommission ein Förderverhältnis mit einer externen Partei in Frage (siehe folgenden Punkt 6), wird die Angelegenheit dem Vorstand der DGAP zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
6. Integrität in der Forschung und gute wissenschaftliche Praxis
Die DGAP und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich, die Grundsätze und Standards guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten[1] und die Grundsätze der Integrität in der Forschung zu vertreten:
- Ehrlichkeit und Offenheit bei der Dokumentation und Bereitstellung von Ergebnissen
- Durchführung von evidenzbasierter Forschung in zuverlässiger und solider Weise
- Anzweifeln der eigenen Ergebnisse
- Sorgfaltspflicht
- Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit bei der Angabe von Referenzen und Quellen
- Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Durch die Einhaltung dieser Grundsätze wird sichergestellt, dass die Analysen und Empfehlungen der Forscher bei der DGAP unparteiisch, unvoreingenommen und ohne vorgefasste Schlussfolgerungen erfolgen.
Bei Verdacht auf Fehlverhalten können DGAP-Mitarbeitende, DGAP-Mitglieder sowie externe Stakeholder dies dem Direktor oder der Ethikkommission melden, die den Vorwürfen nachgehen wird.
7. Finanzierung
Sponsorengelder oder Spenden dürfen in keiner Weise die Unabhängigkeit oder Integrität der Forschung, der Veranstaltungen, der Beratung oder der Öffentlichkeitsarbeit der DGAP und ihrer Mitarbeitenden beeinflussen. Die DGAP behält die volle Kontrolle über Inhalt und Durchführung ihrer Aktivitäten, unabhängig von der Finanzierungsquelle. Dies bedeutet, dass die DGAP frei entscheidet, ob sie die Ergebnisse eines Forschungsprojekts veröffentlicht oder nicht veröffentlicht. Mit der (finanziellen oder nicht-finanziellen) Unterstützung der Arbeit der DGAP erklären sich die Partner damit einverstanden, dass sie weder auf die Forschung noch auf die Ergebnisse oder Veröffentlichungen Einfluss nehmen können. Veranstaltungen und Diskussionen der DGAP dürfen von Förderern nicht als Plattform zur ausschließlichen und unreflektierten Präsentation ihrer Ansichten genutzt werden. Auch bedeutet eine (finanzielle oder nicht-finanzielle) Unterstützung keine Verbindung mit und/oder Ratifizierung der vergangenen, aktuellen und zukünftigen Aktivitäten der jeweiligen Förderungsquelle. Um diese Grundsätze zu untermauern, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, jeden Versuch der Einflussnahme auf die Forschungsergebnisse und/oder deren Verbreitung dem Direktor oder der Ethikkommission zu melden.
Die DGAP prüft gemäß ihren ethischen Richtlinien, ob die (finanzielle oder nicht-finanzielle) Unterstützung, die von Regierungen, Unternehmen, Institutionen oder Einzelpersonen geleistet wird, im Einklang mit den oben genannten Grundsätzen und Werten steht.
Die Ethikkommission überprüft alle Fördermöglichkeiten und -angebote, wenn
- der Betrag eines Förderers mehr als 10 % der Gesamtfördermittel der DGAP oder mehr als 30 % der Finanzierung eines DGAP-Programms ausmacht,
- von DGAP-Mitarbeitenden, der Geschäftsführung, Mitgliedern oder externen Beteiligten Zweifel daran geäußert werden, dass ein Förderer gegen die oben genannten Werte verstoßen oder diese missachten oder gefährden könnte.
Kommt die Ethikkommission zu dem Ergebnis, dass eine Fördermöglichkeit oder ein Förderangebot abgelehnt werden sollte, so berät sie sich mit dem Vorstand der DGAP, der eine endgültige Entscheidung trifft.
8. Verantwortung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der DGAP übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung dieser ethischen Richtlinien. Die Führungskräfte der DGAP sind angehalten, als Vorbilder zu agieren und auf die Umsetzung dieser (ethischen) Richtlinien zu achten. Wenn Sie Fragen haben oder ein Fehlverhalten melden möchten, schreiben Sie uns: compliance@dgap.org. Der Vorsitzende der Ethikkommission ruft dieses E-Mail-Konto regelmäßig ab und ist beauftragt, alle gemeldeten Fälle mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen.
[1] Siehe z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Bonn 2013, https://doi.org/10.1002/9783527679188.oth1 (Zugriff im Juni 2024)