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16. Juni 2026

Vom Pakt für den Bevölkerungsschutz zum Fahrplan Zivile Verteidigung

Nina Locher
Projekt FlashFloodBreaker auf der Mühlenweide in Duisburg am Samstag, den 28. September 2024. 150 Fachleute aus Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Luxemberg und Irland trainieren für den Ernstfall - bei Sturzflutkatastrophen. Mit dabei die Feuerwehr, das THW und die Bundeswehr Deutschland
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Ab Mittwoch treffen sich die 16 Mitglieder der Innenministerkonferenz in Hamburg. Dass Alexander Dobrindt und Boris Pistorius teilnehmen, zeigt, wie präsent die Zivile Verteidigung sein wird. Zu tun hat die Bundesrepublik dabei aber noch einiges.

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Die IMK wird eine ganze Reihe von Forderungen im Bereich Zivile Verteidigung diskutieren. Diese reichen vom Aufbau nationaler Reserven zur Sicherung der kritischen Infrastrukturen, über die Anpassung rechtlicher Kompetenzen zur Steuerung ziviler Verteidigung, bis hin zur Frage, wer das Ganze eigentlich bezahlen soll.

Darunter fordern die Länder auch ein Gesamtkonzept für Zivile Verteidigungsfähigkeit bis zum Jahr 2029. In zweierlei Hinsicht ist diese Forderung bemerkenswert. Erstens wird zivile Verteidigungsfähigkeit explizit mit dem Schlüsseljahr 2029 in Verbindung gebracht – das Jahr, ab dem laut Nachrichtendiensten Russland in der Lage sein wird, die NATO militärisch anzugreifen. Während diese Erkenntnis die daraus resultierende, notwendige militärische Abschreckung bis 2029 bereits prägt, fehlt ein vergleichbares Bewusstsein für die Dringlichkeit ziviler Verteidigungsfähigkeit. So wurde die Ausnahme der Schuldenbremse 2025 für Verteidigungsausgaben über ein Prozent des BIP bisher ausschließlich für militärische Ausgaben genutzt. Die zentrale Prämisse ist: Die Gesamtverteidigung Deutschlands kann im Ernstfall nur im engen Zusammenspiel und dem Aufbau ziviler wie militärischer Fähigkeiten erfolgreich sein.

Die Länder machen zudem deutlich: Zivile Verteidigung ist mehr als Zivilschutz. Der am 20. Mai 2026 verabschiedete Pakt für den Bevölkerungsschutz mit 10,2 Milliarden Euro aus der Schuldenausnahme fokussiert sich finanziell auf die medizinische, technische und infrastrukturelle Ausstattung des Zivilschutzes. Zivilschutz ist eine von vier Säulen ziviler Verteidigung der Konzeption Zivile Verteidigung 2016, hinzukommen die Aufrechterhaltung von Parlaments- und Regierungsfunktionen, die Versorgung der Bevölkerung und die zivile Unterstützung der Streitkräfte, das heißt die zivile Komplementärplanung zum Operationsplan Deutschland.

Der Fahrplan sollte vergleichbar zur Militärstrategie den Blick auf Fähigkeiten richten und klären: Welche Fähigkeiten brauchen wir zivil und gesellschaftlich, um uns spätestens im Jahr 2029 in einem Ernstfall behaupten zu können? Gegen welchen Ernstfall müssen wir uns verteidigen? Welche rechtlichen, finanziellen, personellen und gesellschaftlichen Konsequenzen müssen daraus folgen?

Eine Dimension quer durch alle vier Säulen fehlt bislang: die Stärkung psychologischer Resilienz. Psychologische Resilienz meint die mentale und gesellschaftliche Standfestigkeit, um im Krisen- und Verteidigungsfall handlungsfähig und widerstandsfähig gegenüber Angst, Desinformation, Destabilisierungsversuchen und psychologischer Kriegsführung zu bleiben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern. Während Gesamtverteidigung in Schweden und Finnland einen besonderen Fokus auf psychologische Resilienz legt, bleibt ein Schwerpunkt hierauf in Deutschland bisher weitgehend aus.

Ein Gesamtkonzept Zivile Verteidigung sollte psychologische Resilienz als eigenes Handlungsfeld aufführen und konkrete Maßnahmen bündeln. Hierzu gehören etwa resiliente Informationskanäle, vorab etablierte, vertrauensbildende Krisenkommunikation, die Desinformation entgegenwirken kann, die Stärkung von individuellen Kompetenzen zur Erkennung und Reaktion von Manipulation und Einmischung, und der Schutz von Medien als kritische Infrastruktur.

Dafür sollten IMK und Bund Selbstschutz zu Selbstbefähigung von Gesellschaft und Wirtschaft weiterentwickeln. Damit einher geht das Verständnis: Sicherheit ist ein öffentliches Gut. Die Verantwortung dafür trägt der Staat, für ihren Schutz jedoch müssen alle gemeinsam anpacken. Ein Gesamtrahmen muss deshalb entsprechende Maßnahmen treffen, damit Bürger*innen, Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen und die öffentliche Verwaltung selbst von der Rolle der Betroffenen zu aktiven Akteuren der zivilen Verteidigungsfähigkeit werden können. Die Stärkung der Kompetenzen im Bevölkerungsschutz an Schulen ist dafür ein richtiger Schritt. Die Hoffnung, dass sich diese Kompetenz (bis 2029) über Kinder in Familien und die breite Gesellschaft hinein transportieren ließe, ist hingegen naiv.

Interessant ist etwa ein Blick nach Schweden: Dort wissen 70 Prozent der Bevölkerung, welche konkrete Rolle sie in einem Ernstfall einnehmen würden. Niedrigschwellige Werkzeuge wie eine zur zivilen Mitwirkungsplattform weiterentwickelte NINA-App können das unterstützen. Entscheidend ist aber der Anspruch dahinter: Bürger*innen, Vereine und Unternehmen nicht länger als Betroffene zu adressieren, sondern als Gestaltende der zivilen Verteidigungsfähigkeit darin zu befähigen, sich zu informieren, engagieren, Kompetenzen zu erlernen, um die eigene Rolle im Krisenfall zu kennen.

Bibliografische Angaben

Locher, Nina. “Vom Pakt für den Bevölkerungsschutz zum Fahrplan Zivile Verteidigung.” June 2026.

Dieser Artikel erschien erstmals bei Table.Briefings am 16. Juni 2026.

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