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01. Apr. 2014

Anspruch und Wirklichkeit

Chancen und Grenzen der Eurasischen Wirtschaftsintegration

Nach einer Zollunion und einem Einheitlichen Wirtschaftsraum wollen Russland, Belarus und Kasachstan nun eine Eurasische Wirtschaftsunion bilden, die zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Ziel ist die Bündelung von Ressourcen, Finanz- und Humankapital zur Steigerung der internationalen Konkurrenzfähigkeit. Erklärtes Vorbild ist die Europäische Union. Doch inwieweit entspricht der bisherige Verlauf der Eurasischen Wirtschaftsintegration ihren Zielen? Was bestimmt ihre Perspektiven und Grenzen?

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Russland sieht sich in der Rolle eines unabhängigen globalen Akteurs und beansprucht dabei, ein Konsolidierungszentrum im postsowjetischen Raum zu sein. Belarus erhofft sich durch den Einheitlichen Wirtschaftsraum (EWR) vor allem vorteilhafte Lieferungen von Roh- und Brennstoffen für die Produktion und den Re-Export auf den russischen Markt. Kasachstan ist an dem Energietransit durch die Länder des EWR und die Eingliederung in Produktions- und Logistikketten zwischen der EU und China interessiert.

Diese kurzfristigen pragmatischen Interessen der Mitgliedsstaaten führen jedoch zu einem Mangel an Zukunftsvisionen hinsichtlich der Eurasischen Wirtschaftsintegration. Dies betrifft sowohl die potentielle Erweiterung, als auch die Einschätzung der Effektivität der bereits geltenden Mechanismen. Die Auseinandersetzung zwischen der EU und Russland um den Einfluss in der Ukraine ging in eine politische Krise über. In Kiew kam es zu einem Regierungswechsel und parallel zum Übertritt der Autonomen Republik Krim durch ein umstrittenes Referendum nach Russland. Diese Entwicklung dürfte zu einer Entfremdung der Ukraine von der Zollunion und damit vom Einheitlichen Wirtschaftsraum führen. Während Russland mit Armenien und Kirgistan über die Vorbereitung der sogenannten „Roadmaps der Integration“ verhandelt, bestehen Belarus und Kasachstan darauf, die Widersprüche zunächst im geltenden Format zu lösen, bevor man an eine Erweiterung denken könne.

Minsk und Astana sind bis jetzt noch nicht zur Vereinheitlichung der Wirtschaftspolitik bereit. Kasachstan äußert seine Unzufriedenheit darüber, dass manche EWR-Abkommen nicht erfüllt werden. Belarus betont die vorrangige Notwendigkeit der Beseitigung aller Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedern. Es werden dabei einseitige Handlungen Russlands wie Protektionismus, Preisdumping sowie nicht tarifäre Barrieren zum Schutz des russischen Binnenmarktes kritisiert. Kasachstan und Belarus sind außerdem mit dem Beitritt Russlands in die WTO konfrontiert. Beide Länder sind noch keine WTO-Mitglieder, doch durch die Zollunion mit Russland müssen sie sich an die WTO-Regeln halten. Die neuen Barrieren auf dem russischen Markt für manche Warengruppen wie Nahrungsmittel werden als problematisch gesehen. So kann bis jetzt das Schlüsselziel der Integration - die Vergrößerung des Marktes auf 165 Millionen Konsumenten – nicht vollständig umgesetzt werden.

Außerdem ist der Binnenhandel unter den drei Ländern der Zollunion weiterhin viel geringer als der Außenhandel: Der Handel der EWR-Mitglieder mit Drittländern lag 2012 bei 87,3 Prozent. Dominierend im Export in Drittländer sind weiterhin Brennstoff-und Energierohstoffe (73 Prozent). Gleichzeitig bleibt der Import von Waren und Dienstleistungen aus Ländern außerhalb des EWR außerordentlich hoch.

Der Erfolg der Integration hängt in vielerlei Hinsicht davon ab, ob ihre Instrumente zur Entwicklung neuer Technologien beitragen. Minsk und Astana erwarten von der Integration eine Modernisierung ihrer Volkswirtschaften. Jedoch kamen dazu aus Russland als Integrationszentrum bislang wenige Impulse, denn Russland selbst ist weiterhin in hohem Maße  Importeur von High-Tech-Technologien.

Aktuell wird die Situation durch den Konflikt um die Ukraine erschwert. Die Attraktivität Russlands und der Zollunion als Investitionsstandort sinkt dadurch. Zudem wird die Modernisierung der Wirtschaft rein technisch verstanden. Dies führt zu begrenzter Finanzierung und zu fehlenden Instrumenten, um Innovationen zu fördern. Problematisch ist die unkoordinierte Wirtschaftspolitik des EWR, die auf die Lokalisation von Montageproduktionen ausländischer Firmen in Russland ausgerichtet ist und zum Beispiel den belarussischen Maschinenbau wenig berücksichtigt.

Widersprüche zwischen Ziel und Verlauf der Integration

Daraus wird ersichtlich, dass es zurzeit einen Widerspruch zwischen dem Ziel und dem Verlauf der Integration gibt. Die politischen Eliten aller drei Länder tragen zur strukturellen Modernisierung, der Bildung sicherer rechtlicher Institutionen, der Liberalisierung des Handels und der Verstärkung des Schutzes wechselseitiger Investitionen in den Staaten des EWR bis zum heutigen Zeitpunkt nur wenig bei. Sie sehen in der Integration bis jetzt eine Möglichkeit zum Erhalt ihres innenpolitischen Status. Die neuen potentiellen Wachstumsimpulse sollen ihre Rolle nur festigen.

Die sich schnell gebildeten supranationalen Organe um die Eurasische Wirtschaftskommission in Moskau müssen ihre Fähigkeit zur Harmonisierung der Makrowirtschaftspolitik, Konkurrenzregelung sowie zur landwirtschaftlichen und industriellen Unterstützungen unter Berücksichtigung des Interesses nicht nur der politischen Eliten, sondern auch verschiedener Wirtschaftsgruppen unter Beweis stellen. Nach unserer Überzeugung wird die Auswahl des wirtschaftspolitischen Modells entscheidend für die Zukunft der Eurasische Wirtschaftsintegration sein; nicht nur für die Mitgliedsstaaten, sondern auch durch die äußerlichen Effekte auf Nachbarstaaten in der GUS. Die supranationalen Institutionen müssen sich erst Vertrauen erarbeiten. In diesem Fall würde die Eurasische Wirtschaftsintegration einen Anstoß zur institutionellen Erneuerung und Bildung transparenterer und wirksamerer „Spielregeln" geben, was im Ergebnis zu einer besseren Nutzung des Wirtschaftspotentials der Region führen kann.

Laut Analysen der Eurasischen Entwicklungsbank wird der größte Effekt der Integration durch die engere Anbindung externer Partner wie der EU und China aufgrund einer Vergrößerung des Komplementäreffektes in der Handelsstruktur erreicht. Die EU und der EWR sollten daher an engeren Beziehungen interessiert sein. Die normativ-rechtliche Basis des EWR entwickelt sich unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit mit der normativ-rechtlichen Basis der EU. Parallel geschieht eine Übertragung des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds des EWR in den Vertrag über die Freihandelszone in der GUS. Letzterer stützt sich auf die Prinzipien der WTO, sowie teilweise auf Richtlinien der EU. Dies könnte in Zukunft die Verhandlungen einer Freihandelszone zwischen der EU und Eurasischen Vereinigung erleichtern.

Dr. Maria Davydchyk, Programmmitarbeiterin Berthold-Beitz-Zentrum, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik

Dr. Ekaterina Romanova, Projektkoordinatorin, Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Europäische und internationale Zusammenarbeit, Auslandsbüro Moskau

Bibliografische Angaben

Davydchyk, Maria, and Ekaterina Romanova. “Anspruch und Wirklichkeit.” April 2014.

Ost-Ausschuss Informationen, 1. April 2014, S.13ff.

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