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Zusammenfassung
Die Tertiärprävention von (gewaltorientiertem) islamistischem Extremismus umfasst alle Maßnahmen, die (gewaltorientierte) Extremisten und Extremistinnen in der Haft und in Freiheit bei der Distanzierung aus ihren Milieus, der Deradikalisierung, Entkriminalisierung und Resozialisierung ermutigen und unterstützen sollen. Akteure der Tertiärprävention intervenieren daher in einer Vielzahl von Kontexten und arbeiten mit verschiedenen Akteuren zusammen. Das zunehmende Verständnis der Komplexität von Radikalisierungs- und Deradikalisierungsprozessen sowie praktischen Erfahrungen lassen keinen Zweifel daran, dass es auf die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteuren ankommt, um die meisten potenziellen Klienten erreichen zu können. Eine der größten Herausforderungen für Fachleute in der Tertiärprävention besteht gleichzeitig darin, potenzielle Kontaktstellen zu identifizieren, einen wirksamen Rahmen für den Informationsaustausch zu schaffen und langfristige Beziehungen zu anderen Akteuren aufzubauen.
Mit Blick auf die Bewältigung dieser Herausforderung stellt das Themenpapier die Ergebnisse eines Workshops des International Forum for Expert Exchange on Countering Islamist Extremism (InFoEx) im Oktober 2021 vor. Der Workshop wurde von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und seinen behördlichen und zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartnern organisiert. Praktiker, Wissenschaftler und Behördenvertreter aus Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland und Spanien kamen online zusammen, um über ihre Erfahrungen mit Kommunikation und Zusammenarbeit in verschiedenen Kontexten der Tertiärprävention zu diskutieren. Dabei ging es um die Arbeit mit muslimischen Stakeholdern, Vertretern der Gefängnisse und Bewährungshilfe, Mitarbeitenden von Jugendhilfeeinrichtungen und Ausstiegs- und Präventionsberatern, die mit Geflüchteten und Asylbewerbende arbeiten. Die Teilnehmenden tauschten sich zudem über ihre Erfahrungen über das Arbeiten während einer Pandemie aus.
Auf Grundlage der Diskussionen wurden folgende zentrale Empfehlungen für Praktiker und Entscheidungsträger im Bereich der Tertiärprävention formuliert, die sich an Fachleute richten, die mit örtlichen Gemeinden, beispielsweise Moscheevereinen, oder Geflüchteten beziehungsweise Asylbewerbende arbeiten, sowie an Vertreter von Haftanstalten, Bewährungshilfe und Jugendhilfeeinrichtungen:
Empfehlungen |
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1. Sorgen Sie dafür, dass es durch die Zusammenarbeit mit örtlichen Gemeinden nicht zu Stigmatisierungen kommt. Dazu braucht es eine sensible, zielgerichtete Kommunikation, eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe und ein fundiertes Verständnis der örtlichen Gegebenheiten und des soziohistorischen Hintergrunds. |
2. Vertiefen Sie Ihre Beziehungen zu muslimischen Stakeholdern zum Beispiel durch Zusammenarbeit mit Moscheevereinen. |
3. Entwickeln Sie sowohl informelle als auch formelle Netzwerke, um leichter Zugang zu potenziell radikalisierten Personen in den örtlichen Gemeinden, einschließlich Geflüchteten und anderen Ausländern, zu erhalten. |
4. Bieten Sie multiprofessionelle und einrichtungsübergreifende Trainings an, um ein klares Verständnis der jeweiligen Rolle zu fördern und Vertrauen zu bilden, zum Beispiel durch gemeinsame Rollenspiele für Vertreter von Beratungsstellen, Sicherheitsbehörden und Jugendhilfeeinrichtungen. |
5. Die politischen Entscheidungsträger sollten erwägen, die Erfahrungen zu nutzen, die mit anderen Kategorien von Straftätern gemacht wurden, um den rechtlichen Rahmen für die Arbeit mit potenziell radikalisierten Straftätern nach ihrer Entlassung zu verbessern. |
Einleitung
Im Kontext von InFoEx werden unter Tertiärprävention von (gewaltorientiertem) islamistischem Extremismus alle Maßnahmen verstanden, die (gewaltorientierte) Extremisten und Extremistinnen in der Haft und in Freiheit bei der Distanzierung aus ihren Milieus, der Deradikalisierung, Entkriminalisierung und Resozialisierung ermutigen und unterstützen sollen. Zu diesem Zweck müssen die Akteure der Tertiärprävention in einer Vielzahl von Kontexten intervenieren und mit verschiedenen Akteuren zusammenarbeiten. Aus dem wachsenden Verständnis für die Komplexität und Nuancen von Radikalisierungs- und Deradikalisierungsprozessen und den umfangreichen Erfahrungen der letzten Jahre ergibt sich eine klare Schlussfolgerung: Prävention ist vor allem Teamarbeit.
Um die meisten potenziellen Klienten zu erreichen und wirkungsvoll mit ihnen zu arbeiten, ist einrichtungsübergreifende Kommunikation und Zusammenarbeit unerlässlich. Beispiele hierfür sind die Kooperation mit muslimischen Vereinen und Moscheegemeinden, mit Jugendhilfeeinrichtungen sowie in den Kontexten von Haft und Bewährung oder Migration und Flucht. Die wegen COVID-19 geltenden Einschränkungen haben es erforderlich gemacht, neue Wege der Zusammenarbeit und Kommunikation zu finden. Sie haben auch die Grenzen dessen aufgezeigt, was im digitalen Austausch erreicht werden kann.
Zu den wichtigsten Herausforderungen, vor denen Fachleute in der Tertiärprävention stehen, gehören daher die Identifizierung potenzieller Ansprechpartner, der Aufbau leistungsfähiger Kooperations- und Kommunikationsstrukturen und die Pflege langfristiger Beziehungen.
Dieses Themenpapier stellt die Ergebnisse eines InFoEx-Workshops im Oktober 2021 vor. Praktiker, Wissenschaftler und Behördenvertreter aus Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland und Spanien tauschten sich über ihre Erfahrungen bei der Kommunikation und Kooperation in verschiedenen Kontexten der Tertiärprävention aus. Dazu gehörte die Zusammenarbeit mit muslimischen Akteuren, Strafvollzugsanstalten und Bewährungshelfern, Jugendhilfeeinrichtungen sowie Ausstiegs- und Präventionsberatenden, die Geflüchtete und Asylbewerbende unterstützen. Darüber hinaus berichteten die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen während der Pandemie. Die folgenden fünf Kapitel fassen die Herausforderungen zusammen, vor denen die Teilnehmenden standen, sowie einige bewährte Praktiken, die von den Workshop-Teilnehmenden vorgestellt wurden.
Zusammenarbeit mit muslimischen Stakeholdern
Ob man mit Akteuren in muslimischen Gemeinden überhaupt zusammenarbeiten sollte, wie man dabei am besten vorgeht, und welche Partner man wählen sollte – zum Beispiel Moscheegemeinden oder Akteure, die als einflussreich gelten, aber kein Amt innehaben – wird unter den Akteuren in der Tertiärprävention kontrovers diskutiert. Eine Workshop-Teilnehmende sagte, bei alldem sei es ein wichtiges Anliegen, den Ruf potenzieller Partner innerhalb der muslimischen Gemeinschaften nicht zu beschädigen. Möglichen Partnern drohe eine Stigmatisierung, wenn sie als „Extremisten“ abgestempelt würden, oder wenn andere Mitglieder der Gemeinschaft glaubten, dass sie allzu eng mit staatlichen Einrichtungen zusammenarbeiteten. Mehrere Teilnehmende sagten übereinstimmend, dass beispielsweise eine Beratungsstelle für Deradikalisierung wohl nicht leichtfertig beschließen würde, muslimischen Akteuren eine direkte Zusammenarbeit vorzuschlagen.
Zudem wurden Zweifel daran geäußert, ob eine Zusammenarbeit mit bestimmten Moscheegemeinden sinnvoll sei, da die für Radikalisierung anfälligen Personen nicht immer dieselbe Moschee besuchten. Eine weitere Herausforderung sei es, die richtige Anlaufstelle zu finden. In Deutschland zum Beispiel arbeiteten die Moscheegemeinden oft mit Ehrenamtlichen statt mit voll ausgebildeten Theologen. Genau vor einer solchen Herausforderung standen in Dänemark die Präventionsakteure des Aarhus-Modells: Um junge Somalier davon abzuhalten, sich al-Shabaab in Somalia anzuschließen, wandten sie sich an somalische Moscheen und deren lokalen Dachverband. Allerdings mussten sie mehrere separate Treffen anberaumen, um alle relevanten Akteure treffen zu können. Schließlich wurde auch erwähnt, dass es schwierig sei zu entscheiden, ob eine Moschee als „angemessener Partner“ angesehen werden könne und keinen (gewaltorientierten) Extremismus propagiere. Eine deutsche Wissenschaftlerin wies darauf hin, dass eine Ausstellung salafistischer Bücher in einer Moschee noch nicht unbedingt bedeute, dass die gesamte Gemeinde dem Salafismus anhänge. Präventionsmitarbeitende verstünden auch oft die Finanzierungsstrukturen von Moschee nicht.
Die Teilnehmenden nannten die folgenden bewährten Verfahren, um diese und andere Herausforderungen zu bewältigen:
- Lernen Sie Ihre lokale (Religions-)Gemeinde kennen: Grundsätzlich sei es wichtig, die lokalen Moscheen, ihre Leiter und die dahinterstehenden Motivationen gut zu kennen. Ebenso sollte man über die Gläubigen, die die Moschee besuchen, und ihre übrigen Verbindungen und informellen Netzwerke informiert sein. Ein solcher Einblick in die Gemeinde verleihe Glaubwürdigkeit und erleichtere es, Gesprächspartner zu identifizieren, die Einfluss auf ihre Gemeinde hätten, oder schwierige Akteure mit abweichenden Ansichten auszumachen. Gegenseitiges Vertrauen und Wissen übereinander werde beispielsweise beim „Kooperationsnetzwerk – Sicher Zusammenleben (KoSiZu)“ geschaffen. Dabei bringe das BAMF deutsche Sicherheitsbehörden und muslimische Akteure miteinander ins Gespräch und schaffe „Dialogplattformen“ zu spezifischen lokalen Themen.
- Wählen Sie einen konkreten Anlass für die Gesprächsaufnahme und finden Sie ein gemeinsames Ziel: Manche Praktiker befürchten, dass muslimische Gemeinschaften durch ein Gesprächsangebot stigmatisiert werden könnten. Daher wurde es als hilfreich angesehen, einen konkreten Grund für den Beginn eines Dialoges oder einer Partnerschaft nennen zu können. Dies sei besser, als über eine abstrakte Gefahr zu sprechen. In Dänemark lieferte die Ausreise von jungen Männern, die sich dschihadistischen Organisationen im Ausland anschließen wollten, den Präventionsbeauftragten des Aarhus-Modells einen wichtigen Grund, mit den betreffenden Gemeinschaften in Kontakt zu treten. Beispielsweise wurde in einer Pressemitteilung erwähnt, dass die große Mehrheit derjenigen, die 2013 nach Syrien ausgereist waren, vorher dieselbe Moschee in Aarhus besucht hatten. Das Aarhus-Team nutzte die bevorstehende Veröffentlichung dieser Mitteilung, um auf die Moschee zuzugehen: „Wir haben sie vor die Wahl gestellt, entweder Teil der Lösung oder Teil des Problems zu sein. Teil der Lösung zu sein, heißt, dass man mit uns redet.“ Es kam ein Dialog zustande, und schließlich beschloss die Moschee von sich aus, den Tonfall der Freitagsgebete zu ändern, um junge Leute von der Ausreise abzuhalten. In ähnlicher Weise berichtete ein dänischer Teilnehmer, er habe die Erfahrung gemacht, dass in somalischen Gemeinden viele Mütter sehr besorgt seien, dass ihre Kinder sich entschließen könnten, nach Somalia auszureisen. Das Team nutzte diese Sorge zur Mobilisierung der Gemeinde, damit diese ihren Mitgliedern hilft, das Problem zu erkennen und gemeinsam daran zu arbeiten, junge Männer von der Ausreise abzuhalten.
- Gehen Sie auf die Gemeinden zu, bevor es zu einem Vorfall kommt: Andere Akteure berichteten, sie hätten gute Erfahrungen damit gemacht, frühzeitig auf muslimische Gemeinden zuzugehen, um Vertrauen aufzubauen, noch bevor es zu einem Vorfall komme. Nach Angaben eines deutschen Wissenschaftlers besuchten Vertreter einer deutschen Beratungsstelle regelmäßig muslimische Gemeinden, um Vertrauensbeziehungen aufzubauen.
- Konzentrieren Sie sich auf „echte Probleme“ und vermeiden Sie Diskussionen über Religion: Ein Praktiker betonte, wie wichtig es sei, mit muslimischen Akteuren nicht über Religion zu sprechen. Stattdessen konzentrierten er und seine Kollegen sich auf das „echte Problem“, dass junge Menschen ohne (militärische) Erfahrung in ein gefährliches Konfliktgebiet aufbrächen, aus dem sie verwundet und traumatisiert zurückkehren könnten.
- Nutzen Sie mehrere Ebenen: Mehrere Teilnehmende sagten übereinstimmend, es sei wichtig, sowohl „bottom-up“ als auch „top-down“ aktiv zu sein: Offizielle Angebote zu Dialog und Zusammenarbeit sollten durch die Nutzung informeller Netzwerke ergänzt werden. Es wurde als hilfreich erachtet, eine gute Beziehung zu dem Leiter einer Gemeinde oder Moschee zu haben, zum Beispiel einem Imam. Im Idealfall würde dies zu einer formellen Kooperation mit der Moschee führen, damit „beide Systeme zusammenarbeiten“. Die Teilnehmenden rieten auch dazu, sich über informelle Gruppen und Netzwerke, zum Beispiel Gruppen von Müttern, zu informieren und auf diese zuzugehen. Schließlich könnten auch einflussreiche Personen, die nicht der Moschee angehören, dazu beitragen, eine formelle Zusammenarbeit zu begründen.
- Pflegen Sie die Beziehung: Sei der Kontakt erst hergestellt, sei es wichtig, die Beziehung zu pflegen. Dazu könnten Initiativen zur Kontaktaufnahme mit der Gemeinde oder gelegentliche Besuche gehören. Es wurde auch als hilfreich erachtet, die Akteure über Gesetzesänderungen zu informieren, die sie betreffen könnten. In Dänemark wurde beispielsweise 2016 verboten, in ein Konfliktgebiet zu reisen. Akteure aus der muslimischen Gemeinde riefen das Aarhus-Team an, als sie erkannten, dass radikalisierte Jugendliche Vorbereitungen für ihre Ausreise aus Dänemark trafen.
Zusammenarbeit während und nach der Haft
In fast allen europäischen Ländern gibt es Bewährungssysteme, die sich aber gemäß dem kulturellen und rechtlichen Hintergrund unterscheiden. In den EU-Mitgliedstaaten bedeutet Bewährung in der Regel, dass das Gericht eine Aussetzung der Strafe und die Betreuung (durch die Bewährungshilfe) anordnet, statt den Verurteilten ins Gefängnis zu schicken. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn die Freiheitsstrafe weniger als zwei Jahre beträgt. Das Gericht kann auch einer Entlassung unter Auflagen zustimmen, wenn der Verurteilte einen gewissen Teil seiner Strafe verbüßt hat. Dies ist dann möglich, wenn die Verurteilung selbst als ausreichende Warnung angesehen wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Verurteilte nicht wieder straffällig wird.
In diesem Zusammenhang können sich Datenschutzregelungen eine unerwünschte Wirkung entfalten. In Deutschland kann ein Gericht bei der Entlassung eines Häftlings auf Bewährung Auflagen und Weisungen erteilen. Dazu kann die Verpflichtung gehören, die Behörden über jeden Wohnortwechsel zu informieren oder an einer Alkohol- oder Drogentherapie teilzunehmen. Die Bewährungshelfer werden über solche Auflagen informiert. Bei Insassen, die radikalisiert sind oder wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden, verlangen die Gerichte manchmal die Teilnahme an einem Ausstiegsprogramm. Nach Angaben einer Bewährungshelferin kann es vorkommen, dass der entlassene Häftling an einem Ausstiegsprogramm teilnimmt, dies aber nicht in den Bewährungsauflagen enthalten ist, die das Gericht den Bewährungshelfern mitteilt. Dies hat dann zur Folge, dass die Ausstiegsberater wegen des Schutzes personenbezogener Daten nicht mit den Bewährungshelfern kommunizieren dürfen. Eine effektive Zusammenarbeit wäre nur möglich, wenn sich der Klient oder die Klientin von sich aus entschließen würde, die Bewährungshelfer über das Ausstiegsprogramm zu informieren. Ein Praktiker einer zivilgesellschaftlichen Organisation betonte, insgesamt seien die Datenschutzbestimmungen dennoch sehr wichtig.
Mehrere Teilnehmende wiesen darauf hin, dass es in den Gefängnissen an Instrumenten zur Risikobewertung fehle, die die Genderperspektive berücksichtigten. Zwar ist die Gesamtzahl der möglicherweise radikalisierten weiblichen Insassen in den Gefängnissen immer noch relativ niedrig, doch werden immer mehr Frauen strafrechtlich verfolgt und zu Haftstrafen verurteilt. Frauen stünden zudem vor besonderen Herausforderungen bei der Wiedereingliederung nach einer Haftstrafe.
Workshop-Teilnehmende berichteten von den folgenden bewährten Praktiken, um diesen Herausforderungen zu begegnen:
- Verschaffen Sie sich Zugang zu potenziellen Klienten: In Deutschland beispielsweise beschäftigen einige Justizvollzugsanstalten so genannte Strukturbeobachter. Jeweils ein oder zwei Justizvollzugsbeamte seien mit der Beobachtung des Phänomens des islamistischen Extremismus beauftragt und achteten auf negative Gruppenbildung sowie Radikalisierungstendenzen innerhalb der Anstalt. Sie meldeten ihre Erkenntnisse der Gefängnisleitung und der Abteilung, die für die Unterstützung der sozialen Wiedereingliederung der Insassen zuständig ist, die dann ihrerseits Informationen mit der Bewährungshilfe austausche. Dies wurde als sehr hilfreich für die Identifizierung potenzieller Klienten angesehen.
- Beachten Sie den Grundsatz der Freiwilligkeit: Mehrere Teilnehmende sagten, dass die Teilnahme an einer Ausstiegsberatung nicht als Teil der Bewährungsauflagen vorgeschrieben werden sollte. Im Gegenteil: Um Vertrauen aufbauen zu können, müssten die Klienten der Teilnahme freiwillig zustimmen.
- Sorgen Sie für eine klare Verteilung der Rollen: Eine deutsche Bewährungshelfende sagte, es sei hilfreich, wenn Bewährungshelfende und Ausstiegsberatende frühzeitig darüber sprächen, wie die Verantwortlichkeiten verteilt seien. Bewährungshelfer fanden es auch sehr nützlich, von den Ausstiegsberatende Ratschläge zur Erkennung von Radikalisierungstendenzen zu erhalten und Einblicke in (anonymisierte) Fälle zu bekommen.
- Digitalisieren Sie den Informationsaustausch: In Baden-Württemberg entwickelten eine Justizvollzugsanstalt und die Bewährungshilfe zurzeit eine neue Methode zur Verbesserung des Informationsaustauschs: Ziel ist es, eine Verbindung zwischen der Software der Bewährungshilfe und der Software der Justizvollzugsanstalt herzustellen, um einen frühzeitigen Zugriff auf Informationen zu ermöglichen. Diese Methode wurde zwar noch nicht ausreichend getestet, um sie als bewährtes Verfahren zu empfehlen, wurde aber als vielversprechender Ansatz genannt.
- Passen Sie den Rechtsrahmen an: Die Teilnehmenden erörterten auch, ob der Rahmen für den Austausch von Informationen zu möglicherweise radikalisierten Straftätern auf der Grundlage von Erfahrungen aus anderen Bereichen angepasst werden sollte. So erhielten in einem deutschen Bundesland Sexualstraftäter nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis Kontakt zu einer forensischen Präventionsambulanz , die sie bei psychischen Problemen im Zusammenhang mit ihrer Straftat unterstütze. Dies könne die Umsetzung gerichtlicher (therapeutischer) Anordnungen erleichtern und dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit von Rückfällen zu verringern. Während der Supervision könne das Personal Informationen mit Bewährungshelfern austauschen, ohne die Zustimmung des Klienten einzuholen. Bei Insassen, die unter Auflagen entlassen wurden, sei dies jedoch nicht möglich.
Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe
Die Zusammenarbeit zwischen Präventionsakteuren wie den Beratungsstellen oder den Einrichtungen der Jugendhilfe ist in den letzten Jahren intensiver geworden, was zu neuen Herausforderungen führt. Natürlich haben Jugendämter weiterhin mit Fällen von Jugendlichen zu tun, die sich in der Rebellion „gegen die Familie“ radikalisieren, oder mit Minderjährigen, die in salafistischen oder dschihadistischen Familien aufwachsen. Aber nach Angaben eines Praktikers hat die zunehmende Zahl von Rückkehrenden nach der militärischen Niederlage des sogenannten Islamischen Staates (IS) im Irak und in Syrien dazu geführt, dass sich Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen verstärkt in der Präventionsarbeit engagieren.
Die erste neue Herausforderung betreffe daher die schwierige Frage, wie Rückkehrende am besten beraten und reintegriert werden können. Zugleich seien die Mitarbeitenden dieser Ämter verunsichert, weil sie sich Sorgen machten, dass die zurückgekehrten Kinder vom IS indoktriniert worden sein könnten. Die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren sei zwar sehr wichtig, aber ihre Mandate, Rollen, Perspektiven und Ziele unterschieden sich deutlich. Die zweite Herausforderung betreffe die COVID-19-Situation, die dazu geführt habe, dass es viel weniger fallunabhängige Kontakte gebe. Es fänden auch weniger Workshops statt, und Online-Formate könnten den Austausch bei zwischenmenschlichen Begegnungen nicht wirklich ersetzen. In Bezug auf die konkreten Fälle funktioniere die Zusammenarbeit noch immer gut, aber die allgemeine Kooperation habe gelitten. Als dritten Aspekt nannten die Teilnehmenden das gestiegene Bewusstsein für die Rolle und Expertise von Jugendhilfeeinrichtungen in Deutschland. So würden beispielsweise mehr Projekte zur Stärkung der Regelstrukturen finanziert. Allerdings bleibe bei Fallbesprechungen oft wenig Zeit, um über Rollen und Ziele zu diskutieren. Zudem fehlten passgenaue Formate, um spezifische lokale Kooperationsbedarfe zu decken.
Die Teilnehmenden berichteten von den folgenden bewährten Praktiken, um diesen Herausforderungen zu begegnen:
- Einrichtungsübergreifende Schulungen zur Förderung von Rollenklarheit und Vertrauensbildung anbieten: Die Teilnehmenden aus Frankreich und Deutschland waren sich einig, dass es von zentraler Bedeutung sei, genug Zeit zu investieren, um die jeweiligen Mandate, Rollen und Ziele zu verstehen und auszuhandeln. In diesem Zusammenhang wurde über eine bewährte Praktik aus Deutschland berichtet, wo die „Clearingstelle Radikalisierungsprävention“, ein Hamburger Pilotprojekt, ein Rollenspiel zu Schulung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, Sicherheitsbeamten und Beratenden entwickelt hat. Ziel des Rollenspiels sei, die Perspektiven der anderen beim Fallmanagement verstehen zu lernen. Die Teilnehmenden an diesem Pilotprojekt würden gebeten, einen fiktiven, aber realistischen Fall von Rückkehrenden aus verschiedenen Perspektiven zu behandeln: aus der Sicht von Sicherheitsbeamten, Beratenden und Mitarbeitern von Jugendhilfeeinrichtungen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen, die erzieherische Unterstützung anbieten. Jeder solle eine andere Rolle als im Arbeitsalltag spielen: Eine Beraterin würde zum Beispiel die Rolle einer Polizistin übernehmen. Durch die Erfahrung einer völlig anderen Rolle bekämen die Teilnehmenden Einblicke in die Aufgabenbereiche der verschiedenen Institutionen. Sie würden zudem spüren, wer bei einer Fallbesprechung Druck auf wen ausübe, und wie sie selbst ebenfalls Druck machten. Schließlich lernten sie, trotz solchen Drucks gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.
Zusammenarbeit im Kontext von Migration und Flucht
Akteure der Tertiärprävention haben auch Klienten, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in dem sie sich aufhalten. Das können legale Einwanderer, anerkannte Geflüchtete, Asylbewerbende oder geduldete Ausländer sein. Was mit potenziell radikalisierten Personen aus dieser Gruppe geschieht, ist ein hochpolitisches Thema, auf das die Öffentlichkeit sehr sensibel reagiert. Dies stellt die Präventionsakteure vor besondere Herausforderungen. Eine Schwierigkeit, die auf dem Workshop hervorgehoben wurde, ist, Zugang zur Zielgruppe zu bekommen und von relevanten Fällen zu erfahren. Die Teilnehmenden sagten, dabei komme es entscheidend darauf an, Stigmatisierungen vorzubeugen und das Thema Migration und Integration nicht nur unter dem Aspekt von Extremismusprävention zu bearbeiten. Weitere Herausforderungen könnten sich aus der Zusammenarbeit zwischen Präventionsakteuren und Einwanderungsbehörden sowie aus den ausländerrechtlichen Bestimmungen ergeben. In manchen Ländern hätten beispielsweise entlassene Straftäter keine Aussicht auf eine Arbeitserlaubnis.
Die Teilnehmenden berichteten von den folgenden bewährten Praktiken, um diesen Herausforderungen zu begegnen:
- Nutzen Sie informelle Kontakte, um Zugang zu potenziellen Klienten zu erhalten: Ein belgischer Praktiker berichtete, er habe auf Kontakten aus einer früheren Tätigkeit im Geflüchtetenunterkunft aufbauen können, als er zu einer zivilgesellschaftlichen Beratungsstelle für Deradikalisierung und Distanzierung ging. Eine andere Möglichkeit sei der Aufbau von Beziehungen zu führenden Persönlichkeiten der Gemeinde, die helfen könnten, Brücken zwischen ihrer Gemeinde und den zuständigen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu bauen. Bei der Kontaktaufnahme mit potenziellen Ansprechpartnern sei es hilfreich, sich Gedanken über die verwendete Sprache zu machen und zum Beispiel von „großen Familienverbänden“ statt von „Clans“ zu sprechen.
- Schaffen Sie Gesprächsformate und sprechen Sie über Ihre Arbeit: Als in Belgien eine neue Beratungsstelle eingerichtet wurde, begann das Team mit dem Aufbau von Arbeitsbeziehungen zur Justiz (Staatsanwälte, Richter), aber auch zur Polizei und zu Anbietern psychosozialer Betreuung, um die Arbeit und den Auftrag der Beratungsstelle zu erläutern. Es könne auch sinnvoll sein, Kontakt zu Jugendrichtern aufzunehmen. In manchen Fällen könnten sie den Beratungsstellen ein Mandat für die Arbeit mit Klienten erteilen, die wegen einer Straftat registriert sind. Eine weitere bewährte Praxis aus Belgien seien die auf kommunaler Ebene tätigen Koordinationseinheiten (LIVC-R oder CSIL-R), wo Präventionsbeamte, Vertreter von Sicherheitsbehörden, Mitarbeiter von psychosozialen Betreuungseinrichtungen und anderer relevanter Akteure aus der Kommune regelmäßig zusammenkämen, um mögliche Fälle von Radikalisierung zu besprechen (siehe auch Koller 2021). Durch diese Treffen ergebe sich zudem eine Gelegenheit, auf die Verhinderung von Stigmatisierung in bestimmten Communities hinzuarbeiten.
- Entwickeln Sie Gesprächsformate, um mehr über den soziohistorischen Hintergrund zu erfahren: Die Teilnehmenden hielten es auch für hilfreich, Austauschformate mit Sozialarbeitern oder Pädagogen zu entwickeln, um den sozio-historischen Hintergrund der örtlichen Gemeinschaft zu erörtern, zum Beispiel darüber, ob Gemeinschaft im Herkunfts- und im Aufenthaltsland Marginalisierung und Ausgrenzung erfahren habe. Wenn die Familie oder die Gemeinschaft für die Handlungen einer kleinen Gruppe verantwortlich gemacht würden, entstehe womöglich der Eindruck einer ungerechten Behandlung. Natürlich könne dies weder die Anwendung von Gewalt legitimieren noch als einzige Erklärung für einen Radikalisierungsprozess dienen. Es könne aber zu einem besseren Verständnis bestimmter Verhaltensmuster beitragen.
- Konzentrieren Sie sich auf Aspekte wie psychische Gesundheit statt auf Religion. In der Vergangenheit konzentrierte sich die Präventionsarbeit oft auf religiöse Überzeugungen als Risiko- oder Schutzfaktor bei Radikalisierungsprozessen. Dieser Schwerpunkt könne aber zu einer Stigmatisierung bestimmter Gemeinden führen. Um dies zu vermeiden, werde inzwischen ein breiteres Spektrum von Risiko- und Schutzfaktoren berücksichtigt. Dazu gehörten zum Beispiel psychologische Aspekte wie Erfahrungen und Verhalten im Kontext von Radikalisierung oder psychische Gesundheitsprobleme.
Zusammenarbeit während einer Pandemie
Die COVID-19-Pandemie hatte erhebliche Auswirkungen auf die Kommunikation und Kooperation im Bereich der Tertiärprävention. Die Teilnehmenden berichteten von mehreren Herausforderungen: Ein belgischer Ausstiegsberater sagte, durch die Corona-Krise hätten sich die psychosozialen Probleme bei manchen Klienten verschlimmert. Zugleich sei die Kommunikation schwieriger geworden. Zwar sei es durch Software wie Zoom oder Microsoft Teams möglich, Fälle mit staatlichen Stellen zu besprechen. Doch die Gespräche mit den Klienten hätten sich als schwierig erwiesen, da diese oft nicht über eine ausreichende technische Ausrüstung verfügten. Auch die Vorbereitung der Häftlinge auf ihre Entlassung habe Probleme aufgeworfen, da persönliche Treffen im Gefängnis durch Telefonate oder E-Mails ersetzt werden mussten. Ebenso sei die Erstellung einer Risikoprognose im Rahmen der Führungsaufsicht schwieriger geworden, da die Beteiligten keine Fallkonferenzen abhalten konnten, sondern sich per E-Mail austauschen mussten. Im Herbst 2021 habe sich die Situation etwas normalisiert, und reale Treffen seien oft wieder möglich gewesen.
Die Workshop-Teilnehmenden berichteten von folgenden bewährten Praktiken:
- Setzen Sie sichere Kommunikationssoftware ein: In einem deutschen Bundesland wurde die Bewährungshilfe an das staatliche Datennetz angeschlossen. Sie könne jetzt Skype for Business für ihre virtuellen Treffen mit Klienten nutzen.
- Nutzen Sie innovative Schulungsformate: Dieselbe Bewährungshilfe bemüht sich derzeit um eine engere Zusammenarbeit mit einem lokalen Aussteigerprogramm. Im Jahr 2021 organisierte sie eine hybride Schulung mit Ausstiegsberatern, bei der die Inhalte digital präsentiert wurden.
Fazit
In der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus sind zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure in einer Vielzahl von Kontexten tätig. Sie haben es nicht nur mit unterschiedlichen Zielgruppen zu tun, sondern arbeiten auch mit verschiedenen Akteuren zusammen. Kommunikation und Kooperation werden durch globale Entwicklungen wie die COVID-19-Pandemie zusätzlich erschwert. Dessen ungeachtet bleiben die Prinzipien erfolgreicher Kommunikation und Kooperation gleich: Effektives Fallmanagement – ob im Umgang mit Jugendhilfeeinrichtungen oder muslimischen Akteuren, im Zusammenhang mit Strafvollzug und Bewährung oder mit Migration und Flucht – hängt von einer klaren Rollenverteilung, der Fähigkeit zum Aufbau von Vertrauen und dem Fokus auf gemeinsame Ziele ab.
Die Diskussionen auf dem Workshop führten zu einem weiteren klaren Ergebnis: Es ist wichtig, Stigmatisierungen vorzubeugen und die sozio-historischen Hintergründe zu verstehen, besonders wenn Präventionsakteure mit den Gemeinschaften vor Ort arbeiten. Nur dann ist es möglich, stabile und vertrauensvolle Beziehungen aufzubauen, die für die effektive Präventionsarbeit zentral sind. Auch formelle und informelle Netzwerke sind sehr wichtig, um leichter Zugang zu potenziellen Zielgruppen zu erlangen.
Seit 2019 hat die COVID-19-Pandemie zu Einschränkungen des Informationsaustausches und der direkten Kontakte geführt. Dies hat die Akteure zwar mutmaßlich ermutigt, innovativere Formate auszuprobieren und ihre Kooperation so weit wie möglich zu digitalisieren. Doch nach wie vor braucht es kontinuierliche persönliche Begegnungen, um vertrauensvolle Beziehungen aufzubauen und die Fähigkeit zu kultivieren, unterschiedliche Perspektiven einzunehmen und die Rollen anderer Akteure zu verstehen. Ungeachtet der Herausforderungen der Pandemie bestehen viele der Schwierigkeiten, von denen die Teilnehmenden berichteten, offenbar seit Jahren oder sogar Jahrzehnten fort. Das gilt zum Beispiel für Beschränkungen des Informationsaustauschs oder fehlende Ressourcen. Dort, wo Praktiker für ihre Arbeit auf den Rechtsrahmen angewiesen sind, müssen die politischen Entscheidungsträger manche gesetzlichen Regelungen möglicherweise anpassen, um zur Verbesserung von Kommunikation und Kooperation in der Tertiärprävention beizutragen.
ÜBER DAS PROJEKT INTERNATIONAL FORUM FOR EXPERT EXCHANGE ON COUNTERING ISLAMIST EXTREMISM (INFOEX)InFoEx ist ein Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) und des Forschungszentrums für Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). InFoEx trägt bewährte Praktiken und wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Tertiärprävention von (gewaltorientiertem) islamistischen Extremismus im In- und Ausland zusammen. Ziel des Projekts ist es, empirische Befunde zu Radikalisierungs- und Deradikalisierungsprozessen zu erheben, wobei der Schwerpunkt auf der praktischen Anwendbarkeit für die Deradikalisierung liegt. Zu diesem Zweck hat die BAMF-Forschungsstelle ein Netzwerk namens FoPraTEx initiiert. Ihm gehören wissenschaftliche Mitarbeitende an, die bei lokalen Beratungsstellen und Forschungseinrichtungen angestellt sind, die Partner der BAMF-Beratungsstelle „Radikalisierung“ sind. Zusammen mit den Beratenden in diesen lokalen Beratungsstellen bilden die wissenschaftlichen Mitarbeitenden von FoPraTEx den Kern von InFoEx. ÜBER DEN WORKSHOP AM 7. UND 8. OKTOBER 2021Der 9. InFoEx-Workshop im Oktober 2021 befasste sich mit Kommunikation und Kooperation in verschiedenen Kontexten der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus. Aufgrund von anhaltenden Einschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie musste der Workshop digital organisiert werden. Unter den knapp 30 Teilnehmenden waren Netzwerkpartner der BAMF-Beratungsstelle Radikalisierung aus zivilgesellschaftlichen und staatlichen Institutionen sowie Praktiker und Praktikerinnen und Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland und Spanien. Um den Workshop auf die Bedürfnisse seiner Akteure abzustimmen, teilten die in Beratungsstellen und Forschungseinrichtungen in Deutschland eingebetteten wissenschaftlichen Mitarbeitenden (FoPraTEx) – in Absprache mit den Beratenden in ihren lokalen Beratungsstellen – vor dem Workshop ihre spezifischen Informationsbedürfnisse und Fragen mit. Die Teilnehmenden hatten bei dem Workshop die Gelegenheit, sich über ihre Erfahrungen und Einschätzungen der Herausforderungen und bewährten Praktiken aus ihrer Arbeit mit muslimischen Stakeholdern und Vertretern von Jugendhilfeeinrichtungen sowie in den Kontexten von Gefängnis und Bewährung und (erzwungener) Migration auszutauschen, auch was die Arbeit unter den Bedingungen der Pandemie betrifft. |