Report

26. Nov. 2021

Frauen und Minderjährige in der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus

Themenpapier zum InFoEx Workshop, 21. und 22. April 2021

Seit mehreren Jahren erhalten Genderfragen bei der Bekämpfung und Prävention von islamistischem Extremismus zunehmende Aufmerksamkeit. Seit dem Fall des „Kalifats“ des sogenannten Islamischen Staates (IS) in Syrien und im Irak waren die meisten der Rückkehrenden in westeuropäische Länder Frauen, die sich dem IS und anderen dschihadistischen Organisationen angeschlossen hatten. Viele kehrten mit Kindern zurück, die sie auf ihre Reise mitgenommen hatten oder die im Ausland geboren wurden. Die Arbeit mit Frauen und Minderjährigen, insbesondere mit Rückkehrenden, ist zu einer der größten Herausforderung für Akteure in der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus geworden. 

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Inhalt

Einleitung

Die generationenübergreifende Bedrohung durch Frauen und Kinder im Islamischen Staat

Die Arbeit mit Frauen in der Tertiärprävention

Die Arbeit mit Rückkehrerinnen

Der Umgang mit (zurückgekehrten) Frauen im Gefängnis

Die Arbeit mit Rückkehrerinnen und ihren Kindern

Die Arbeit mit Minderjährigen

Bewährte Praktiken und Empfehlungen aus dem Kosovo für die Arbeit mit Frauen und Minderjährigen in der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus

Fazit



Zusammen­fassung

Seit mehreren Jahren erhalten Genderfragen bei der Bekämpfung und Prävention von islamistischem Extremismus zunehmende Aufmerksamkeit. Seit dem Fall des „Kalifats“ des sogenannten Islamischen Staates (IS) in Syrien und im Irak waren die meisten der Rückkehrenden in westeuropäische Länder Frauen, die sich dem IS und anderen dschihadistischen Organisationen angeschlossen hatten. Viele kehrten mit Kindern zurück, die sie auf ihre Reise mitgenommen hatten oder die im Ausland geboren wurden; einige wenige Frauen waren bei ihrer Rückkehr schwanger. In vielen Fällen kamen sie ohne ihren Ehemann und Vater der Kinder zurück, weil dieser ihren Angaben zufolge getötet worden war, in Haft saß oder verschwunden war.

Die Arbeit mit Frauen und Minderjährigen, insbesondere mit Rückkehrenden, ist zu einer der größten Herausforderung für Akteure in der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus geworden. Um dieser Herausforderung zu begegnen, stellt dieses Themenpapier die Ergebnisse eines Workshops des International Forum for Expert Exchange on Countering Islamist Extremism (InFoEx) im April 2021 vor. Der Workshop wurde von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und seinen behördlichen und zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartnern organisiert. Praktiker, Wissenschaftler und Behördenvertreter aus Deutschland, dem Kosovo, dem Vereinigten Königreich und Schweden kamen zusammen, um über die wichtigsten Herausforderungen und bewährte Praktiken in der Arbeit mit Frauen und Minderjährigen zu diskutieren. Dabei galt die besondere Aufmerksamkeit dem Umgang mit zurückkehrenden Frauen und Minderjährigen sowie mit inhaftierten Frauen.

Auf Grundlage der Diskussionen wurden folgende zentrale Empfehlungen für die Arbeit mit Frauen und Minderjährigen formuliert:

Empfehlungen
1. Verfolgen Sie einen genderspezifischen Ansatz in der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus.
2. Überlegen Sie, welche Faktoren bei der Radikalisierung und Deradikalisierung sich nach Gender unterscheiden und welche nicht.
3. Verbessern Sie die Kapazitäten der Strafvollzugsanstalten für regelmäßige Kontakte zwischen Eltern und ihren Kindern. Dies hilft auch den Rehabilitations- und Wiedereingliederungsbemühungen.
4.  Unterstützen Sie Regelstrukturen wie die Jugendämter bei der Entwicklung von Expertise in Bezug auf ehemalige islamistische Extremisten, insbesondere was die Trennung von Kindern von ihren Eltern betrifft. 
5. Prüfen Sie, ob Verfahren, die Folgen für die Kinder haben, zum Beispiel Untersuchungshaft oder Sorgerechtsentscheidungen, verkürzt werden können.



Einleitung

In den vergangenen Jahren stoßen Genderfragen in Bezug auf islamistischen Extremismus und dessen Prävention zunehmend auf Aufmerksamkeit (z.B. Sjoberg 2018, Cook & Vale 2018, Pearson & Winterbotham 2017). Insbesondere die Erkenntnis, dass 15 bis 20 Prozent der Westeuropäer, die sich dem sogenannten Islamischen Staat in Syrien und im Irak angeschlossen haben, Frauen waren, lenkt die Aufmerksamkeit auf die Rolle von Frauen in extremistischen Strukturen (Cook & Vale 2019, S.36). Außerdem wurden zwischen 1.400 und 1.650 Minderjährige von ihren Eltern aus Westeuropa nach Syrien und Irak mitgenommen oder dort geboren (ebenda). Akteure in der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus müssen sich nun nicht nur mit Minderjährigen in islamistischen und salafistischen Familien befassen, sondern werden häufig mit Fällen von zurückkehrenden Frauen und Kindern konfrontiert.

Heute, im Jahre 2021, weiß man wesentlich mehr darüber, wie sich Frauen radikalisieren, deradikalisieren und aus extremistischen Milieus lösen als noch vor einigen Jahren. Auch über Kinder, die bei extremistischen Eltern aufwachsen, ist viel mehr bekannt (RAN 2019a,b, 2021, Weine et al 2020). Viele Akteure, von Vertretern von Polizei und Staatsanwaltschaft bis zu zivilgesellschaftlichen Sozialarbeitern, haben einen differenzierteren Blick auf diese Gruppen entwickelt. Dennoch waren sich Praktiker aus mehreren Ländern auf dem Workshop einig, dass noch mehr Sensibilisierung erforderlich ist. Einige betonten, dass es bei den Mechanismen von Anwerbung, Bindung und Mobilisierung kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen gebe. Ein Mensch, der mit den allgemeinen Umständen grundsätzlich unzufrieden sei und sich zudem als Person gekränkt fühle, könne versucht sein, sich selbst zum Handeln zu ermächtigen. Darin liege ein möglicher Radikalisierungsfaktor für Männer ebenso wie für Frauen. Allerdings nutzten extremistische Organisationen in der Regel unterschiedliche Themen und Orte für die Anwerbung von Männern und Frauen. Beiden werde Wertschätzung versprochen, doch Frauen würden mithilfe von Narrativen beispielsweise über das Muttersein oder die Emanzipation von westlichen sozialen Erwartungen angesprochen. Auch würden die Anwerber Männer und Jungen meist im öffentlichen Raum ansprechen, während Frauen und Mädchen häufiger auf Online-Plattformen, zum Beispiel in Chat-Gruppen, angeworben würden. Unterschiede zeigten sich schließlich auch zwischen straffällig gewordenen Männern und Frauen: Nach ihrer Entlassung seien Frauen häufiger arbeitslos, und in den meisten Fällen seien sie es auch, die sich mit Fragen des Sorgerechts für ihre Kinder auseinandersetzen müssten (RAN 2019b). Tertiärprävention könne deshalb nur wirksam sein, wenn die Unterschiede ebenso wie die Gemeinsamkeiten zwischen Männern und Frauen berücksichtigt würden.

Seit der militärischen Niederlage des IS in Syrien und dem Irak sind es vor allem Frauen, die in ihre Ursprungsländer in Europa zurückgekehrt sind oder noch zurückkehren werden. Viele von ihnen reisen mit Kindern, die sie entweder schon aus ihrem Herkunftsland mitgenommen ­oder im Ausland zur Welt gebracht haben. In vielen Fällen ist der Ehemann und Vater nicht dabei, weil er gestorben ist, inhaftiert wurde oder verschwunden ist, oder dies von den Frauen angegeben wird. Die Frage, wie die involvierten Akteure diesen Rückkehrenden wirksam begegnen, ist eine der größten Herausforderungen im Umgang mit Frauen und Minderjährigen in der Tertiärprävention des islamistischen Extremismus (RAN 2021).

Dieses Themenpapier präsentiert die Ergebnisse eines InFoEx-Workshops im April 2021, bei dem Praktiker, Wissenschaftler und Behördenvertreter aus Deutschland, dem Kosovo, dem Vereinigten Königreich und Schweden ihre Erfahrungen im Umgang mit Frauen und Minderjährigen in der Tertiärprävention diskutierten. Die ersten drei Kapitel fassen ihre Erkenntnisse über Herausforderungen und bewährte Praktiken zusammen, unter anderem aus ihrer Arbeit mit Rückkehrerinnen aus Syrien und dem Irak und mit Frauen in Haft. Das vierte und fünfte Kapitel befasst sich mit (zurückgekehrten) Minderjährigen.

Einige dieser Herausforderungen und bewährten Praktiken sind vor allem für Rückkehrende relevant, andere sind allgemein für den Umgang mit Frauen und Minderjährigen in der Tertiärprävention wichtig. Dieses Papier geht zwar nicht auf allgemeine Aspekte von Ausstiegsarbeit ein. Manche der Maßnahmen, auf die die Praktiker hinwiesen, haben sich aber nicht nur im Umgang mit Frauen bewährt. Ein weiterer Aspekt betrifft die Tatsache, dass es nicht immer einfach ist zu entscheiden, wann auf Frauen und ihre Kinder gemeinsam eingegangen werden sollte und wann sie getrennt behandelt werden sollten. Obwohl dieses Papier sich sowohl auf Frauen als auch auf Minderjährige bezieht, ist es wichtig zu betonen, dass es sich natürlich um unterschiedliche Gruppen handelt, die unterschiedliche Fragen aufwerfen.

Im Folgenden werden die Herausforderungen und bewährten Praktiken, die bei dem Workshop erörtert wurden, beschrieben. Zunächst aber ist es wichtig, einen Blick auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Frauen und Kindern im Einzugsbereich des IS zu werfen und zu verstehen, was diese für die Tertiärprävention bedeuten.

Die generationenübergreifende Bedrohung durch Frauen und Kinder im Islamischen Staat

von Dr. Gina Vale, Senior Research Fellow am International Centre for the Study of Radicalisation (ICSR), King’s College London, Vereinigtes Königreich

Der territoriale Zusammenbruch des „Kalifats“ des Islamischen Staates (IS) im Jahr 2019 hat die Aufmerksamkeit auf die Tausenden der Gruppe zugehörigen (ausländischen) Frauen und Minderjährigen gelenkt. Ursprünglich wurden sie als naive Schulmädchen beschrieben, die von Rekrutierern „angelockt“ wurden, oder als „zum Mitmachen gezwungene“ Ehefrauen, die gegen ihren Willen von ihren Ehemännern nach Syrien verschleppt wurden. Heute werden sie in den Schlagzeilen als „Terrorwitwen“ und „Dschihadistenmütter“ bezeichnet, deren Kinder „tickende Zeitbomben“ seien. Was hat sich verändert? Welches Licht kann die Wissenschaft auf die Aktivitäten und Rollen dieser Frauen und ihrer Kinder werfen, und welche Folgen haben diese Erkenntnisse dafür, wie behördliche und zivilgesellschaftliche Akteure ihnen begegnen?

Ein Grund für die veränderten Begrifflichkeiten ist die Einsicht, dass diese Frauen eigenständig handeln. Die Forschung zeigt, aus welchen Motiven heraus Frauen sich radikalisieren. Die Gründe¸ aus denen sie sich zu extremistischen Bewegungen (über das gesamte ideologische Spektrum hinweg) hingezogen fühlen, reichen über das rein Persönliche oder Emotionale hinaus. Die Social-Media-Konten von Frauen, die sich dem IS angeschlossen haben, offenbaren ihren Wunsch nach Zugehörigkeit, Abenteuer und sogar nach Rache und ideologisch begründeter Gewalt.

Frauen haben unterschiedliche Aufgaben zur Unterstützung des IS übernommen. Sie wurden als Sanitäterinnen, Lehrerinnen, Bürokratinnen und Angehörige der internen Polizei angeworben und hatten einen wesentlichen Anteil an den Versuchen des IS, einen eigenen Staat aufzubauen. Ab Oktober 2017 spielten Frauen auch im aktiven Kampf eine Rolle. In der Wissenschaft wird über die Beweggründe für die Operationalisierung der IS-Frauen diskutiert, wobei die Argumente von Empowerment bis hin zu taktischer Verzweiflung reichen. Unabhängig von den Gründen für ihre Militanz ist es wichtig zu begreifen, dass diese Frauen mit ihrer Kampferfahrung eine wirkliche Bedrohung darstellen.

Die strenge und zu Anonymität führende Kleiderordnung des IS und der Ausschluss von Frauen aus der offiziellen Propaganda haben allerdings dazu geführt, dass es für die Aktivitäten der einzelnen Frauen im IS-Gebiet kaum Beweise gibt. Viele der Frauen, die jetzt in Lagern im Nordosten Syriens inhaftiert sind, machen sich das Narrativ des IS über die wichtigste Aufgabe der Frau zu eigen: Sie seien „nur Hausfrauen“. Aber auch wenn sie dies in ihrer jetzigen Situation als Verteidigung anführen, ist es gerade die häusliche Rolle dieser Frauen – vor allem das Gebären von Kindern und die Vergrößerung der Bevölkerung des „Kalifats“ – die entscheidend ist für die generationenübergreifende Herausforderung durch den IS.

Für die Indoktrination, die Erziehung und die informelle Rekrutierung spielt die Familie eine wichtige Rolle. Ideologische Lehren und Verhaltensnormen nutzen die Bindungen und das Vertrauensverhältnis zwischen Verwandten aus, um das Familienleben und die Erziehung kleiner Kinder zu prägen. Anders als in Fällen von Kindersoldaten wurden Jugendliche beim IS als aktive Mitwirkende – in ihrem Rollenverständnis klar nach Geschlechtern getrennt – der neuen Gesellschaft erzogen. Mädchen galten ab dem Alter von neun Jahren als heiratsfähig, und ihre Erziehung konzentrierte sich auf die Hausarbeit und die Vorbereitung auf die Mutterschaft. Jungen wurden durch eine militärische Ausbildung von klein auf für Gewalt desensibilisiert und zu Kämpfern, Waffenherstellern und sogar Henkern erzogen.

Die mittlerweile inhaftierten Frauen und Kinder sehen sich nun mit den kurzfristigen Folgen und dem Stigma ihrer IS-Zugehörigkeit konfrontiert. Die Behörden versuchen, alle nationalen und internationalen juristischen Mittel zur Strafverfolgung von IS-Mitgliedern einzusetzen. Bei den Frauen, die dem IS angehören, erweist es sich allerdings als sehr schwierig, ausreichende Beweise für eine Verurteilung zusammenzutragen. Den Behörden kann dies nur gelingen, wenn sie ihre Quellen diversifizieren. Eine Möglichkeit bieten die Aussagen lokaler Gemeinden, die unmittelbar mit den zum IS gehörenden Frauen zu tun hatten. Viele Iraker und Syrer werden möglicherweise niemals Gerechtigkeit für die Verbrechen und Ungerechtigkeiten erlangen, die ihnen von IS-nahen Personen angetan wurden. Trotzdem würde die Abgabe öffentlicher Zeugenaussagen dazu beitragen, die Wahrheit ans Licht zu bringen, und den Opfern weltweit Anerkennung für ihre Erfahrungen und ihr Leid verschaffen.

Zwei Jahre nach dem Zusammenbruch des „Kalifats“ wird deutlich, welcher Schaden durch Nichtstun entstehen würde. Die Lager sind Schauplatz einer humanitären Krise großen Ausmaßes. Die Bewohner leiden unter schlechten sanitären Einrichtungen und unzureichender Sicherheit, geringen Bildungsmöglichkeiten und einer hohen Kindersterblichkeit. Um eine weitere Indoktrination der Kinder zu verhindern, sollten ihr Wohlergehen und ihre Entwicklungsbedürfnisse an erster Stelle stehen. In der Praxis bedeutet dies, Kinder aus diesem unsicheren Umfeld und Echoraum der IS-Ideologie herauszunehmen und sicherzustellen, dass sie die nötige psychologische, pädagogische und soziale Unterstützung und Mittel erhalten, um sich vom bösartigen Einfluss des IS abwenden zu können.

Die Arbeit mit Frauen in der Tertiärprävention

Mehrere Praktiker berichteten, sie erlebten die Arbeit mit potenziell radikalisierten Frauen im Allgemeinen als schwieriger als die mit Männern. Da Frauen seltener zu Haftstrafen verurteilt würden als Männer, sei der Zugang zu ihnen tendenziell komplizierter. Die Frauen sähen sich auch einer stärkeren sozialen Stigmatisierung ausgesetzt, weil sie in politische Gewalt verwickelt waren. Dies gelte besonders in Ländern mit einer stark patriarchalischen Gesellschaft wie dem Kosovo (siehe auch RAN 2019b).

Wenn die Herkunftsfamilie dysfunktional oder durch die Rückkehr ihrer Verwandten überfordert sei, könne dies auch einen negativen Einfluss auf die Reintegrationsbemühungen haben. Frauen, die noch bei ihrer Familie lebten, müssten sich möglicherweise eine neue Unterkunft suchen, was zu zusätzlicher Instabilität führe. Schließlich würden zurückkehrende Frauen – genau wie ehemalige Sektenangehörige – manchmal Narrative über Ausstiegsprozesse aus Büchern oder anderen Medien übernehmen und sich die Selbstperspektive von Opfern zu eigen machen.

Workshop-Teilnehmende berichteten von den folgenden bewährten Praktiken in der Präventionsarbeit mit Frauen:

  • Machen Sie es nicht zur Regel, dass Frauen nur von Frauen beraten werden sollten. Mehrere Praktiker argumentierten, dass es vom jeweiligen Fall abhänge, ob eine Klientin von einem Mann oder einer Frau beraten werden sollte. In den meisten Fällen sei ein männlicher Berater für den Beratungsprozess kein Nachteil, sondern könne sich sogar als vorteilhaft erweisen.

     
  • Differenzieren Sie nach den unterschiedlichen Rollen der Frauen und prüfen Sie, ob Ihre Klientin eine aktivere Rolle hatte (zum Beispiel als „Powerfrau“) oder sich eher passiv verhielt („Mitläuferin“). Im Kosovo beispielsweise hätten Frauen von ihren Ehemännern eher unter Druck gesetzt werden können, da viele finanziell von ihnen abhängig gewesen seien. In anderen Herkunftsländern seien die meisten Frauen nicht gezwungen worden, mit ihrem Ehemann in das IS-Gebiet zu reisen. Sie hätten es akzeptiert, ihren Mann zu begleiten, oder sich sogar aus eigenem Antrieb extremistischen Gruppen angeschlossen. Die Praktiker betonten auch, dass Extremisten unterschiedliche Narrative verwenden, um Frauen passend zu ihrem regionalen und lokalen Hintergrund anzusprechen.

     
  • Helfen Sie den Frauen, einen klaren Schnitt mit ihrem früheren Online-Leben zu machen. Da viele Frauen von anderen Frauen in Online-Chatgruppen für Frauen angeworben wurden, könne es für eine Klientin hilfreich sein, offline zu bleiben, ihre persönlichen Konten zu löschen und eine neue Handynummer zu benutzen. Dies könne dazu beitragen, während des Ausstiegsprozesses – einer Zeit besonderer Verletzlichkeit – Distanz zu schaffen.

     
  • Arbeiten Sie mit Ihren Klientinnen an ihrem Verständnis für die soziale Rolle der Frau in der Gesellschaft. Nach Einschätzung von Praktikern ist es von entscheidender Bedeutung, das Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen der Frauen zu stärken. Dies gelte besonders in der Arbeit mit jungen Mädchen oder bei der Beratung von Paaren. Beratende, die bei ihren Klientinnen einen Reflexionsprozess über Missbrauch und Ungerechtigkeit in Gang setzten, könnten mit ihnen dann auch über Radikalisierung reflektieren.

Die Arbeit mit Rückkehrerinnen

Nach Einschätzung mehrerer Beratender stellen die Frauen, die nach Syrien und in den Irak gereist waren und nun in ihr Heimatland zurückgekehrt sind oder noch zurückkehren werden, meist besonders komplexe Fälle dar, die spezifische Herausforderungen aufwerfen.

Mehrere Praktiker sagten übereinstimmen, dass sich die Frauen selbst umso mehr in einer Opferrolle sähen, je mehr Zeit sie in den von den Kurden verwalteten Lagern Al Hawl oder Al Roj im Nordosten Syriens verbracht hätten. Als außerdem mehrere Frauen des Plünderns angeklagt wurden, hätten sie gesagt, sie hätten gar keine Wahl gehabt. Es seien ihre Ehemänner oder die IS-Verwaltung gewesen, die beschlossen hätten, sie in das Haus oder die Wohnung einer einheimischen Familie einziehen zu lassen. Einige beschwerten sich auch, dass sie nun als Kriminelle behandelt würden, obwohl sie nur daheim geblieben seien oder gar selbst zu Vergewaltigungsopfern ihrer Ehemänner geworden seien. Mehrere Praktiker berichteten, die Erfahrungen im Lager führten dazu, dass manche dieser Frauen nicht die kurdische Lagerverwaltung, sondern „den Westen“ und ihr Herkunftsland als Hauptfeind ansähen. Viele Rückkehrerinnen fühlten sich ungerecht behandelt, was es schwierig mache, eine Beziehung im Rahmen einer Beratung aufzubauen. Darüber hinaus berichteten deutsche Praktiker, dass die Netzwerke des IS sowohl in den Lagern als auch in Deutschland weiter existierten und versuchten, „Schwestern“ daran zu hindern, sich zu distanzieren und zu deradikalisieren.

Andere Schwierigkeiten betrafen die Strafverfolgung. Den Beratenden gehe es vor allem darum, den psychischen Zustand der Rückkehrerinnen zu stabilisieren. Dagegen drängten nach ihren Erfahrungen die Strafverfolgungsbehörden darauf, Rückkehrerinnen so früh wie möglich zu vernehmen. Die Ermittlungen seien oft kompliziert, was bedeutete, dass zurückgekehrte Frauen jahrelang auf eine Anklage oder einen Gerichtsprozess warten müssten, wobei eine mögliche Gefängnisstrafe „wie ein Damoklesschwert“ über ihnen hänge. In dieser Situation, so die Praktiker, könne es für die Klientinnen unmöglich sein, den Grad an Stabilisierung zu erreichen, der für eine Ausstiegsarbeit erforderlich sei. Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses werde auch dadurch erschwert, dass Beratende gezwungen sein könnten, vor Gericht gegen ihre Klienten auszusagen. In einigen Ländern, zum Beispiel im Kosovo, würden die meisten weiblichen Rückkehrer zu Bewährungsstrafen verurteilt, was es den Beratenden erschwere, einen Kontakt zu ihnen aufzubauen.

Praktiker beschrieben auch die Umstände, unter denen es eine reale Gefahr gebe, dass sich Frauen erneut an IS-Netzwerke als eine Art Ersatzfamilie wendeten: Dies könne vor allem dann geschehen, wenn eine Frau keine Unterstützung von ihrer Familie erhalte, oder wenn sie in dieselbe Situation zurückkehre, wegen der sie das Land überhaupt erst verlassen hatte. Zugleich gelte, dass ein Verwandter sich unter Umständen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verdächtig mache, wenn er Geld in die Lager in Nordsyrien schicke. Die Beratenden betrachteten eine solche „Kriminalisierung der Familien“ als kontraproduktiv für ihre Arbeit. Dies gelte auch für den Fall, dass die Familienwohnung im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Rückkehrerin durchsucht werde.

Außerdem berichteten mehrere Praktiker, dass viele der Frauen, mit denen sie in Kontakt seien, mit den Anforderungen der modernen westlichen Gesellschaft überfordert seien. Gerade weil sie Schwierigkeiten hätten, einen Platz in der westlichen Gesellschaft zu finden, seien die Narrative und die klare Rollenaufteilung zwischen Männern und Frauen in extremistischen Gruppen wie dem IS für sie attraktiv. Nach ihrer Rückkehr ständen sie vermutlich erneut vor Schwierigkeiten, was ihre Rolle in der Gesellschaft angehe. Zudem würden Rückkehrerinnen sich oft für eine Arbeit mit Kindern oder im sozialen Bereich interessieren, aber angesichts ihres Hintergrunds müsse eine Anstellung dort als sehr unwahrscheinlich gelten.

Schließlich könnten negative Erfahrungen mit der Berichterstattung in den Medien oder mit staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren dazu führen, dass Frauen vor einer Ausstiegsberatung zurückschreckten. Es gebe aber auch Frauen, die nicht bereit seien, sich aus ihrem extremistischen Umfeld zu lösen und zu deradikalisieren. Da solche Frauen ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellten, scheuten manche Praktiker vor der Arbeit mit ihnen zurück.

Die Teilnehmenden rieten grundsätzlich zu einem sensiblen und auf das Individuum abgestimmten Vorgehen. Sie berichteten zusätzlich von folgenden bewährten Praktiken für einen angemessenen Umgang mit Rückkehrerinnen:

  • Nehmen Sie noch vor der Rückkehr der Frau Kontakt mit ihr und/oder ihren Angehörigen auf. Obwohl Handys in den Lagern im Nordosten Syriens normalerweise verboten sind, gelang es den Beratenden in einigen Fällen, einen ersten Kontakt mit der Frau herzustellen, indem sie entweder direkt oder über ihre Familie per WhatsApp oder SMS kommunizierten. Den Workshop-Teilnehmende zufolge waren die Angehörigen in der Regel mit der Situation überfordert. Die Beratenden seien oft der einzige Kontakt gewesen, den die Frauen außerhalb des Lagers hatten. Eine Wissenschaftlerin berichtete, im Kosovo habe es sich als sehr hilfreich erwiesen, noch vor der Rückführung gemeinsam mit den Familienangehörigen eine Analyse der Bedürfnisse der Rückkehrenden durchzuführen, um die besonderen Herausforderungen zu verstehen. Wenn eine Frau wisse, dass der Beratende ihre Eltern unterstütze, sei dies hilfreich. Viele Rückkehrerinnen wollten so schnell wie möglich in ein normales Leben zurückkehren, zeigten sich von der Situation in ihrer Heimat aber rasch überfordert. Es wurde als wichtig erachtet, Angebote für eine intensive Beratung sofort verfügbar zu machen, um extremistischen Gruppen entgegenzuwirken, die ebenfalls daran interessiert seien, den Kontakt zu zurückkehrenden Frauen aufzunehmen.

     
  • Analysieren Sie die Situation der Frau bei ihrer Rückkehr, zum Beispiel, ob sie allein zurückkehrt oder sich in Begleitung ihres Mannes und/oder ihrer Kinder befindet. Die Workshop-Teilnehmenden sagten, die Beratenden müssten verstehen, was für Beziehungen die Frau geführt habe. Sie sollten auch wissen, ob sie (sexuellen) Missbrauch erlebt habe. Eine deutsche Psychotherapeutin betonte, es sei wichtig, nicht zu verallgemeinern und anzunehmen, dass „alle Psychotherapie brauchen“. In einigen Fällen habe es sich jedoch als hilfreich erwiesen, Frauen, auch wenn sie möglicherweise nicht aktiv danach fragten, proaktiv psychologische Unterstützung anzubieten. Letztlich sollte der Beginn einer Therapie das Ergebnis eines Bottom-up-Prozesses sein und auf einem Vertrauensverhältnis beruhen. Mit einer Therapie sollte vor allem dann begonnen werden, wenn die Klientin unter psychischer Instabilität leide und motiviert sei, sich einer Behandlung zu unterziehen.

     
  • Geben Sie Stabilisierung den Vorrang. Mehrere Praktiker rieten, einer kürzlich zurückgekehrten Frau etwas Zeit einzuräumen, ihre Rückkehr sowie die mögliche Trennung von ihren Kindern oder die Wiedervereinigung mit ihrer Familie zu verarbeiten. Sie solle praktische Unterstützung erhalten, beispielsweise um Dokumente wie Geburtsurkunden, DNA-Beweise oder Vaterschaftsnachweise zu beschaffen. Auch der (Wieder-)Aufbau einer sozialen Existenz und erste Planungen für die Zukunft seien für den Anfang wichtig. Sobald ein Vertrauensverhältnis aufgebaut worden sei, sollte die eigentliche Ausstiegsarbeit am besten von demselben Akteur geleistet werden, der der Frau bereits zu Beginn geholfen hatte.

     
  • Beziehen Sie das gesamte Umfeld mit ein. Mehrere Praktiker haben gute Erfahrungen damit gemacht, mit beiden Elternteilen der zurückgekehrten Frau zu arbeiten, sofern dies möglich war und die Frau es wünschte. In vielen Fällen übten die Angehörigen einen wichtigen positiven Einfluss aus. Eine sehr kontrollorientierte Familie wurde jedoch als Risikofaktor angesehen. Eine Tochter zu haben, die ihr Zuhause verlassen hatte, um sich dem IS anzuschließen, könne Spannungen verursachen. Systemische Beratung wurde als ein guter Ansatz genannt, um die komplexen Rollen einer zurückgekehrten Frau in ihrem sozialen Umfeld zu verstehen. Oft brauche die ganze Familie Unterstützung, um das Trauma zu bewältigen.

     
  • Helfen Sie bei der Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive: Es sei wichtig, der Rückkehrerin zu helfen, mit ihren Erwartungen und Frustrationen klarzukommen, da Einrichtungen, die mit Kindern oder im sozialen Bereich arbeiten, ihre Bewerbungen wahrscheinlich nicht annehmen würden. Diese Frauen brauchten Hilfe, um alternative und realistischere Pläne zu entwickeln.

Der Umgang mit (zurück­gekehrten) Frauen im Gefängnis

Im Strafvollzugsverfahren wird in europäischen Ländern nicht zwischen Frauen und Männern unterschieden. Allerdings berichteten die Teilnehmenden des Workshops, dass sie bei der Arbeit mit potenziell radikalisierten Frauen auf deutlich weniger Erfahrungen zurückgreifen konnten als bei männlichen Insassen. Eine deutsche Praktikerin beobachtete, dass Rückkehrerinnen in der Tendenz viel „zurückhaltender und stärker an ihre Umgebung angepasst“ seien als andere weibliche Häftlinge. Das Gefängnispersonal habe oft Schwierigkeiten, ihr Verhalten zu interpretieren und scheue vor Kontakten mit diesen Frauen zurück.

Die Präventionsberatenden wiesen auch darauf hin, dass sie während der langen Zeit der Untersuchungshaft mit ihren Klientinnen nicht über Aspekte sprechen dürften, die ermittlungsrelevant sein könnten, um nicht in eine Situation zu geraten, in der sie gegen ihre Klientinnen aussagen müssten. Beratende könnten in einen Rollenkonflikt geraten, wenn ein Gericht sie beauftrage, mit einer Klientin im Rahmen einer Ausstiegsberatung zu arbeiten, da sie auch in diesem Fall noch gezwungen werden könnten, gegen ihre Klientin auszusagen. Dies erschwere den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses sehr. Weitere Schwierigkeiten ergäben sich, wenn die Frauen Anwälte mit extremistischem Hintergrund hätten, die ihnen rieten, mit niemandem zu reden. Das Strafvollzugspersonal sei zwar oft dankbar für Ausstiegsberatende, die eng mit den Häftlingen zusammenarbeiten. Einige Mitarbeiter würden aber deren Anwesenheit zum Anlass nehmen, ihr eigenes Engagement zurückzufahren.

Nach Angaben der Workshop-Teilnehmenden verfügen die Strafvollzugsanstalten häufig nicht über die notwendigen Ressourcen, um angemessen mit Rückkehrerinnen mit Kindern umzugehen. Selbst wenn es Mutter-Kind-Einrichtungen gebe, die es den Müttern ermöglichten, kleine Kinder bei sich zu behalten, konnten größere Kinder nicht im Gefängnis leben. Sie müssten zu ihren Besuchen begleitet werden. Ein deutscher Praktiker erklärte, in manchen Fällen könnten Mütter ihre Kinder nur einmal im Monat sehen, weil es nicht genügend Personal gebe, um die Kinder bei häufigeren Besuchen zu begleiten. Außerdem würden die Besucher aufgrund der Corona-Beschränkungen durch eine Glasscheibe abgetrennt, was die Mutter-Kind-Beziehung zusätzlich belastete.

Wie die jeweilige Gefängnisleitung mit Rückkehrerinnen umgeht, hänge in hohem Maße von ihren bisherigen Erfahrungen ab. Wenn sie zum ersten Mal mit Rückkehrerinnen zu tun hätten, seien die Sicherheitsmaßnahmen in der Regel wesentlich strenger als bei weiteren Fällen. Praktiker berichteten, es hänge zum großen Teil von der Justizvollzugsanstalt ab, ob und wie die Präventionsberatenden proaktiv in die Haftplanung für Rückkehrerinnen einbezogen würden. Vor allem die Einschränkungen aufgrund von COVID-19 machten Besuche in den Haftanstalten schwierig oder gar unmöglich. Außerdem hätten die Frauen im Gefängnis zu selten Zugang zu Imamen. Einige muslimische Häftlinge hätten sich deswegen sogar an christliche Seelsorger gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Schließlich sei es oft schwierig, die intensive Ausstiegsarbeit fortzusetzen, wenn die Klientinnen erst ihre Strafe abgesessen hätten, da viele von ihnen dann die Beratung abbrechen würden.

Schließlich mangele es an psychotherapeutischer Unterstützung für zurückkehrende Frauen, insbesondere an Traumatherapie. Qualifiziertes Personal sei oft nicht bereit, mit diesen Klientinnen zu arbeiten, was die Probleme der von ihren Kindern getrennten weiblichen Insassen noch verschärfe. Eine Psychotherapeutin wies zudem darauf hin, dass es in Deutschland im Vergleich zu Großbritannien an einer forensisch-psychotherapeutischen Grundausbildung fehle.

Die folgenden bewährten Verfahren wurden von den Teilnehmenden für die Arbeit mit (zurückgekehrten) Frauen im Gefängnis genannt:

Fangen Sie während der (Untersuchungs-)Haft mit der Beratung an. Durch die Haft verschlimmert sich die psychische Belastung, während die Bedeutung externer Einflüsse abnimmt. Weibliche Klienten seien daher möglicherweise eher bereit, während der Haft an Ausstiegsprogrammen teilzunehmen als nach ihrer Entlassung. Ein Praktiker berichtete, er habe bereits während der Untersuchungshaft oder der regulären Haftzeit mit der Arbeit mit den Klientinnen beginnen können. Dies mache es leichter, sie bei der Bewältigung des Übergangs in das Leben außerhalb des Gefängnisses zu unterstützen, und wirke sich stabilisierend aus. Um Vertrauen aufzubauen, hielten es die deutschen Praktiker eine Erlaubnis für Einzelbesuche bei ihrer Klientin für nützlich. Besonders hilfreich sei auch eine ständige Besuchserlaubnis.

  • Konzentrieren Sie sich zunächst auf praktische Fragen. Die Workshop-Teilnehmenden rieten dazu, mit den Klientinnen zunächst über praktische Fragen zu sprechen, zum Beispiel darüber, wie sie einen Anwalt bekommen. Ein weiterer guter erster Schritt sei es, mit Klientinnen über ihre Lebensgeschichten zu sprechen und ihnen zu helfen, weitere Anschuldigungen zu vermeiden. Eine Beratung unter Einbeziehung der Familie beginne oft erst nach der Entlassung aus dem Gefängnis. Dann aber könnten nahe und entfernte Verwandte einen wichtigen Beitrag zu Rehabilitation und Reintegration leisten.

     
  • Lassen Sie sich von den Mitarbeitenden der Präventions- und Integrationsdienste bei der Herstellung des Kontaktes zu Ihrer Klientin helfen. In Deutschland, so berichteten Praktiker aus Nordrhein-Westfalen, seien die Integrations- und Präventionsbeauftragten der Justizvollzugsanstalten des Landes sehr hilfreich, wenn es darum gehe, die Hemmung von Klienten zu überwinden, mit Beratenden zu sprechen. Sie erleichterten auch den Übergangsprozess für Häftlinge, die noch nicht bereit seien, sich sofort auf eine Ausstiegsberatung einzulassen.

     
  • Knüpfen sie Netzwerke, um den kontinuierlichen Zugang zu relevantem Fachwissen zu gewährleisten, zum Beispiel zu Täterhilfe und Traumatherapeuten. Eine deutsche Psychotherapeutin sagte, sie habe die Erfahrung gemacht, dass es eine gut eingespielte Zusammenarbeit zwischen Strafvollzugsanstalten und externen Experten brauche, damit das Gefängnispersonal den Insassen den Zugang zu externen Psychotherapeuten ermöglichen könne. Ein einziger Besuch im Monat genüge nicht; sowohl in der Ausstiegsarbeit als auch in der Psychotherapie seien kontinuierliche und regelmäßige Sitzungen wichtig. Als gutes Beispiel für zusätzliche Unterstützung wurde der gemeinnützige Verein Treffpunkt in Süddeutschland genannt (Treffpunkt 2020). Treffpunkt arbeitet seit 30 Jahren mit Angehörigen von Inhaftierten zusammen, um Mütter und Väter im Strafvollzug zu unterstützen und die Haftzeit für die Familien zu erleichtern. Sie bieten auch Unterstützung für Familien, Häftlinge und Jugendliche an, zum Beispiel durch systemische Beratung, Mediation in Strafsachen und Schulungen.

     
  • Führen Sie das Fachwissen von Sozialarbeitern und Psychotherapeuten zusammen: Nach den Erfahrungen von Praktikern aus Deutschland und Schweden ist es vorteilhaft, die Ansätze beider Fachbereiche zu kombinieren und ein Team aus einem Sozialarbeitenden und einem Psychotherapeuten mit den Klienten sprechen zu lassen.

Die Arbeit mit Rückkehre­r­innen und ­ihren Kindern

Akteure in der Tertiärprävention, die mit Frauen arbeiten, die gemeinsam mit ihren Kindern in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind oder zurückkehren könnten, stehen vor besonderen Herausforderungen.

Workshop-Teilnehmende unterstrichen, dass Rückkehrerinnen mit Kindern immer auch in ihrer Rolle als Mütter beraten werden müssten. Durch die Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes werde die Beratungssituation noch komplexer, insbesondere bei Abwesenheit des Vaters. Ein wichtiger Teil der Beratungsarbeit bestehe darin, Müttern zu helfen, die Trennung von ihren Kindern zu verarbeiten.

In vielen Ländern würden Ermittlungen wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet, sobald die Sicherheitsbeamte Rückkehrende mit Kindern am Flughafen in Empfang genommen hätten. Abhängig von der nationalen Gesetzgebung und von Faktoren wie dem Zustand des Kindes und der Mutter träfen Institutionen wie das Jugendamt eine Entscheidung darüber, ob das Kind von seiner Mutter getrennt werden müsse. In Deutschland beobachteten Beratende, dass diese Entscheidung sehr unterschiedlich ausfallen könne, je nachdem, wie die beteiligten Fachleute zusammenarbeiteten und wie die Einstellung der einzelnen Beamten sei. In einigen Fällen hatten die Beratenden den Eindruck, es fehle den Beamten an interkultureller Kompetenz oder sie hätten Vorurteile gegenüber dem Islam. Klientinnen könnten sich dadurch in ihrem Narrativ als Opfer bestätigt fühlen. Auch in ihrer Rolle als Mutter fühlten sie sich möglicherweise nicht ernst genommen und könnten in extremistische Denkweisen zurückfallen. In manchen Fällen seien die Mitarbeitenden auch unsicher, wie sie mit Rückkehrerinnen umgehen sollten, wenn diese womöglich nur vorgäben, sich an Absprachen, Regeln und Gesetze halten zu wollen. Bei manchen zurückgekehrten Müttern seien sich die Mitarbeiter des Jugendamtes nicht sicher, ob sie die Wahrheit sagten, wenn sie behaupteten, vom Extremismus desillusioniert zu sein, und Reue äußerten. Die Mitarbeiter sorgten sich um das Risiko, das Kind bei seiner Mutter zu lassen. Wenn jedoch die Entscheidung getroffen werde, die Kinder bei ihrer Mutter zu belassen, könne die Arbeit mit der Familie zu Problemen führen, wenn die Rückkehrerinnen sich als unkooperativ erwiesen und an radikalen Überzeugungen festhielten.

Was die Strafverfolgung anbelangt, so versuchten einige Länder, darunter auch Deutschland, Rückkehrerinnen wegen Straftaten im Zusammenhang mit ihren Kindern vor Gericht zu bringen, beispielsweise wegen Kindesentführung (zum Beispiel, wenn die Mutter ohne Zustimmung des Vaters mit dem Kind gereist ist) oder wegen Nichterfüllung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (wenn die Mutter das Kind in ein Kriegsgebiet mitgenommen hat). Ein schwedischer Praktiker berichtete jedoch, dass in Schweden Rückkehrerinnen oft sehr gut über die Rechtslage informiert seien und wüssten, wie sie solche Anklagen vermeiden könnten. Das bedeute dann, dass sie freigelassen werden müssten.

Es könnten zahlreiche weitere Schwierigkeiten auftreten, so die Workshop-Teilnehmenden. Frauen mit Kindern könnten oder wollten möglicherweise nicht in ihr früheres Zuhause zurückkehren. Unter Umständen fehlten ihnen auch offizielle Dokumente wie Geburtsurkunden. Sie bräuchten dann einen DNA-Test, um ihr Anrecht auf ihre Kinder zu beweisen. In anderen Fällen verschlechtere sich die Beziehung zwischen den zurückgekehrten Frauen und Kindern und ihrer Familie nach einer ersten „Flitterwochenphase“. Dies könne dazu führen, dass die Familie Schamgefühle empfinde.

Schließlich deuteten Studien darauf hin, dass Kriegsüberlebende oft traumatisiert seien und unter Depressionen litten, auch wenn sie als Mitglieder dschihadistischer Organisationen mutmaßlich selbst die Entscheidung getroffen hätten, in das Konfliktgebiet zu reisen (Morina et al. 2018). Eine Praktikerin wies auf die schlimmen Folgen hin, die dies für die Mutter-Kind-Beziehung haben könne: Vor ihrer Rückkehr hätten viele der Frauen mehrere Jahre lang unter furchtbaren Bedingungen in Lagern in Nordsyrien gelebt. Angesichts der Gewalt in den Lagern durchliefen Mütter Prozesse der emotionalen und moralischen Verrohung, die auch ihre Haltung gegenüber ihren Kindern prägten. Als Reaktion darauf entwickelten diese Kinder oft Abwehrmechanismen bis hin zur Abstumpfung. Andere Berater bestätigten, dass weibliche Rückkehrer und ihre Kinder häufig psychotherapeutische Unterstützung benötigten. Sogar Kleinkinder zeigten bereits Verhaltensprobleme. Es fehle jedoch an geeigneten Einrichtungen, die sich um solche Familien kümmern. Außerdem wollten einige Psychotherapeuten, die mit Asylbewerbern arbeiteten, nicht gleichzeitig auch Rückkehrende beraten. Das Stigma, eine IS-Rückkehrerin zu sein, behindere ebenfalls die (Wieder-)Eingliederungsbemühungen.

Workshop-Teilnehmende berichteten von den folgenden bewährten Praktiken, um diese Herausforderungen zu bewältigen:

  • Berücksichtigen Sie bei der Arbeit mit Rückkehrerinnen und ihren Kindern die Situation der gesamten Familie. Nach Einschätzung der Praktiker ist es von größter Bedeutung, bereits vor der Rückkehr der Frauen und Kinder zu einer Einschätzung ihrer Situation zu kommen. Man müsse gemeinsam mit den Jugendämtern herausfinden, ob es Verwandte gebe, die sich um die Kinder kümmern könnten. Die Praktiker berichteten auch, dass sich die Familien der Rückkehrer vielfach hilflos fühlten, viele Fragen hätten und dankbar seien, in die Beratung einbezogen zu werden. Es könne auch sinnvoll sein, der ganzen Familie psychologische Unterstützung anzubieten.

     
  • Bauen Sie Netzwerke auf, um eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren wie dem Jugendamt zu gewährleisten. Übereinstimmend sagten mehrere zivilgesellschaftliche und behördliche Akteure aus Deutschland, bei Rückkehrerinnen mit Kindern sei das Jugendamt der wichtigste Partner. In den besonders sensiblen Fällen, in denen eine Entscheidung über eine Kindesentnahme getroffen werden müsse, habe sich eine vorbereitende Fallkonferenz mit dem Jugendamt als hilfreich erwiesen. Die Praktiker betonten, von entscheidender Bedeutung sei eine enge Abstimmung zwischen den Angehörigen und Freunden, den Jugendämtern, den Sicherheitsdiensten und dem Rückkehrkoordinator. Praktiker aus mehreren Ländern schilderten die Erfahrung, dass Rückkehrerinnen, die das Sorgerecht für ihr Kind verloren hätten, sich in der Regel gegenüber Ausstiegsberatenden und (anderen) behördlichen Akteuren sehr kooperationswillig zeigten. Praktiker aus dem Kosovo beobachteten auch, dass Rückkehrerinnen eher dazu neigten, sich zu fügen und zu kooperieren, wenn ihre Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt worden war.

     
  • Betrachten Sie das Rückkehrer-Management als ein lernendes System. Eine Praktikerin berichtete, ein Mangel an Kommunikation oder Vertrauen zwischen den Akteuren führe oft zu Problemen. In solchen Fällen sei es höchst wichtig, den Umgang mit dem Fall im Nachhinein zu analysieren, um das System zu verbessern.

Die Arbeit mit Minderjährigen

Im Kontext der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus kann es bei der Arbeit mit Minderjährigen um Kinder gehen, die in salafistischen Familien in Europa aufwachsen. Andere Fälle betreffen Kinder, die von ihren Eltern mitgenommen wurden, wenn diese sich dschihadistischen Organisationen in Syrien und im Irak angeschlossen hatten. Ebenso gehe es um Kinder, die dort geboren wurden und in das Heimatland ihrer Eltern zurückgekehrt seien oder noch zurückkehren könnten. Praktiker betonten, dass es in den meisten westlichen Ländern für Eltern nicht illegal sei, eine extremistische Ideologie zu vertreten und ihre Kinder in ihrem Sinne zu erziehen. Die Radikalisierung eines Elternteils könne jedoch zu einer Gefährdung des Kindes führen. Eine der größten Herausforderungen bestehe darin, pädagogische, psychosoziale und sicherheitsbezogene Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Es gebe auch Situationen, in denen ein Kind möglicherweise von seinen Eltern getrennt werden müsse, um eine positive Entwicklung zu ermöglichen und Schaden zu verhindern.

Die Entscheidung, ein Kind von seinen Eltern zu trennen, führe jedoch nicht unbedingt zu einer positiven Entwicklung. Kinder würden nach ihrer Rückkehr aus Syrien und dem Irak oft von ihren (in Untersuchungshaft sitzenden) Müttern getrennt. In einigen Fällen würden sie in Familien untergebracht worden, die dann nicht mit ihnen zurechtkämen. Ein schwedischer Psychiater stellte fest, dass manche Kinder, die bereits unter schweren und komplexen Traumata litten, sich anschließend aus der sozialen Interaktion zurückgezogen hätten.

Ein deutscher Praktiker berichtete, dass in einigen Fällen von Rückkehrerinnen die Jugendämter sehr vorsichtig gewesen seien und die inhaftierten Mütter ein halbes Jahr lang davon abgehalten hätten, ihre Kinder zu sehen. Wie in Kapitel 3 (S.10) erläutert, fehlt in einigen Justizvollzugsanstalten auch die notwendige Infrastruktur, um den Kindern genügend Besuche bei ihren Müttern zu ermöglichen. Vor der Rückkehr in ihre Heimatländer seien viele Mütter die einzige Bezugsperson ihrer Kinder gewesen. Manche Kinder, denen nach ihren schwierigen Erfahrungen im Ausland dieser Kontakt entzogen wurde, zeigten akute Verhaltensprobleme und aggressives Verhalten (auch gegenüber anderen Kindern) und seien erneut traumatisiert worden. Trennung und Beziehungsabbruch wurden von den Workshop-Teilnehmenden als besonders problematisch angesehen, da sie zu schweren psychischen Erkrankungen führen können.

Eine weitere Herausforderung in diesem Zusammenhang stelle die Entscheidung dar, ob der Einfluss der Familie einen Schutz- oder einen Risikofaktor darstelle. Ausstiegshelfer und Jugendämter hätten tendenziell bei Fällen von Minderjährigen unterschiedliche Herangehensweisen. In Deutschland könne ein Ausstiegsberater beispielsweise argumentieren, dass die Mutter sich glaubwürdig von einer extremistischen Ideologie distanziert habe und in der Lage sei, sich um ihr Kind zu kümmern. Würde man die Trennung aufrechterhalten, könne dies das Trauma des Kindes verschlimmern und den Ausstiegsprozess der Mutter erschweren. Im Gegensatz dazu würden Jugendhilfeeinrichtungen vor allem den Blick auf die Verhinderung von Kindesgefährdungen und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit (islamistischem) Extremismus richten. Jugendamtsmitarbeiter könnten argumentieren, dass ein traumatisiertes Kind von seiner Mutter getrennt werden sollte, weil diese nicht in der Lage gewesen sei, angemessen zu handeln. Angesichts der geringen Fehlertoleranz der Öffentlichkeit und der Medien würden sie dazu tendieren, das Kind seiner Mutter wegzunehmen. Unabhängig vom Ergebnis kritisierten Praktiker, dass es mehrere Monate dauern könne, bis die Jugendämter und Gerichte ein Erziehungsfähigkeitsgutachten für eine Rückkehrerin erstellt hätten. Dies sei für alle Beteiligten frustrierend. Einige deutsche Beratende hatten auch den Eindruck, dass die Jugendhilfeeinrichtungen oft zögerten, ihre Mitarbeiter zu den Angehörigen der Rückkehrenden zu schicken. Nach diesen Berichten gab es einige Fälle, in denen sie auch kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit Ausstiegsberatern zu haben schienen. Schließlich könne auch mangelndes Vertrauen zwischen den Sicherheitsbehörden und anderen Akteuren wie dem Jugendamt eine konstruktive Zusammenarbeit behindern.

Abschließend betonten mehrere Teilnehmer, dass weitere Probleme deutlich werden könnten, wenn die Kinder älter sind und nach ihrer Herkunft gefragt werden. Auch könnten sich Traumata später im Leben manifestieren, insbesondere während der Pubertät.

Die folgenden bewährten Verfahren wurden von den Teilnehmern genannt, um diesen Herausforderungen zu begegnen:

  • Schaffen Sie sich ein funktionierendes Netzwerk, einen runden Tisch oder eine Arbeitsgruppe mit allen relevanten Akteuren, einschließlich Jugendhilfe- und Kinderschutzbehörden, Kindergarten oder Schule und den Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bisherige Erfahrungen hätten gezeigt, dass eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung sei, um eine langfristige Nachbetreuung und Stabilisierung zu ermöglichen. Das gelte besonders für zurückgekehrte Kinder, wenn sie in die Pubertät kommen. Es sollten Vorbereitungen getroffen werden, um die zurückkehrenden Minderjährigen sofort nach ihrer Ankunft unterstützen zu können. Idealerweise sollte ein und dieselbe Person für den gesamten Prozess zuständig sein.

     
  • Stärken Sie die Resilienz von kleinen Kindern, ihren Familien und ihren Angehörigen. Mehrere Praktiker erläuterten, dass sie mit der gesamten Familie arbeiten. Das Wichtigste für ein Kind sei, dass die Familie zusammenbleibe und Unterstützung erhalte. Entscheidend sei, dass das Kind so früh wie möglich ein „normales“ Leben führen und Gefühle der Zugehörigkeit und Teilhabe erleben könne.

     
  • Differenzieren Sie nach Alter. Je nach Alter seien den Kindern in extremistischen Gruppen möglicherweise unterschiedliche Rollen und Aufgaben zugewiesen worden, zum Beispiel eine Waffenausbildung zu durchlaufen. Ein Praktiker betonte, dass es auch Unterschiede bei den kognitiven Fähigkeiten und damit den Erfahrungen gebe. So könnten Kinder im Vorschulalter (unter sechs oder sieben Jahren) zwar Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD) zeigen. Wenn sie jedoch in einer strukturierten und sicheren Umgebung lebten, sei in der Regel ihre Resilienz größer. Ältere Kinder ab neun Jahren und vor allem Teenager nähmen sich selbst genauer wahr; ein Zehnjähriger, der zwei Geschwister verloren habe, könne womöglich eine schwere und komplexe Form von PTBS entwickeln. Einige Praktiker vertraten die Ansicht, dass es für Kinder im Alter zwischen zwei und vier Jahren besser sei, unter Beobachtung bei ihrer Mutter zu bleiben, um eine zusätzliche Traumatisierung zu verhindern.

     
  • Priorisieren Sie die Stabilisierung bei der Behandlung möglicher psychischer Probleme. Mehrere Praktiker rieten dazu, zurückgekehrte Minderjährige erst einmal zur Ruhe kommen und eine Routine entwickeln zu lassen, anstatt psychische Probleme direkt anzusprechen. Nach Einschätzung einer Psychologin sind Kinder oft sehr widerstandsfähig. Es sei am besten, sie einfach an normalen Kindergarten- und Schulaktivitäten teilnehmen zu lassen. In der Regel zeigten sich Traumata erst später, wenn sich ein Kind eingelebt habe und sicher fühle. Ein schwedischer Praktiker fügte hinzu, dass eine psychologische Beurteilung von zurückkehrenden Kindern möglich sei, bei der das Alter, die Belastbarkeit, mögliche Schutzfaktoren in ihrem sozialen Umfeld und die Frage, ob sie gefährliche Momente erlebt hätten, eine Rolle spielten. Vor allem jüngere Kinder seien oft in der Lage, sich innerhalb von zwei oder drei Monaten an ihre neue Umgebung anzupassen, wenn negative Faktoren im Zusammenhang mit extremistischer Ideologie oder einem gewalttätigen Umfeld eliminiert werden könnten. Praktiker wiesen darauf hin, dass es kontraproduktiv sei, davon auszugehen, dass jedes zurückkehrende Kind ein Trauma habe.

     
  • Vermeiden Sie es, den Minderjährigen als „Problem“ innerhalb einer Gruppe zu behandeln. Praktiker berichteten, dass beispielsweise Lehrern geraten werde, die gesamte Klasse zu unterstützen und mit ihr zu arbeiten und dabei die unterschiedlichen kulturellen Normen zu berücksichtigen. Dies sei viel hilfreicher, als sich auf die Stigmatisierung eines einzelnen Kindes zu konzentrieren, das in einer radikalisierten Familie aufgewachsen sei. Einrichtungen wie die deutsche NRO Liberi hätten sich in diesen Fällen als hilfreich erwiesen.

 

Bewährte Praktiken und Empfehlungen aus dem Kosovo für die Arbeit mit Frauen und Minderjährigen in der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus

Von Teuta Avdimetaj, Researcher am Kosovar Center for Security Studies (KCSS), Kosovo

2019 haben die kosovarischen Behörden mit Unterstützung der USA 110 Bürger (vier Männer, 32 Frauen und 74 Kinder) repatriiert (Avdimetaj & Coleman 2020). 2021 waren es elf (zehn Männer, eine Frau). Schätzungen zufolge kehrten mehr als 255 Personen aus den ausländischen Konfliktgebieten in Syrien/Irak über formelle und informelle Wege in den Kosovo zurück. Der Umgang mit den Rückkehrenden bringt zahllose Herausforderungen mit sich. Dennoch lassen sich aus den Erfahrungen im Kosovo einige bewährte Praktiken ableiten:

  • Verstärkte Konzentration auf Rehabilitations- und Reintegrationsprogramme (R&R) – Der Kosovo hat die Rückkehrenden (Männer und Frauen) in der Mehrheit strafrechtlich verfolgt, mit Ausnahme von Kindern, die in erster Linie als Opfer betrachtet werden. Rückkehrerinnen, einschließlich Frauen, die auf Bewährung entlassen wurden, durchlaufen Reintegrationsprogramme, um ihre sichere Rückkehr in die Gemeinschaft zu gewährleisten.

     
  • Einrichtung von Koordinierungsmechanismen – Innerhalb des Innenministeriums wurde eine Abteilung für Prävention und Wiedereingliederung radikalisierter Personen (DPRRP) eingerichtet, die sich ausschließlich mit Rückkehrenden befasst. Ihre Beamten arbeiten eng mit den Strafverfolgungsbehörden, den zuständigen Ministerien, den kosovarischen Strafvollzugsbehörden, Bewährungshelfern und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Die DPRRP spielte eine maßgebliche Rolle bei der Koordinierung der Institutionen zur Mobilisierung von Ressourcen, der Bereitstellung von Dienstleistungen und der Abstimmung von Programmen im Rahmen der R&R-Maßnahmen für zurückkehrende Frauen und Kinder.

     
  • Ermittlung der Bedürfnisse von Rückkehrerinnen und der sie aufnehmenden Gemeinschaften – Oft kehren Frauen in ein Umfeld zurück, das ihrem Reintegrationsprozess nicht förderlich ist (zum Beispiel aufgrund von Deprivation, Ausgrenzung oder Stigmatisierung), was die Kränkungsgefühle noch verstärken kann. Eine frühzeitige und umfassende Bewertung der psychologischen, medizinischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Rückkehrerin ist wichtig, damit die DPRRP und andere relevante Institutionen das soziale Umfeld der Person kennen. Auf dieser Grundlage können die Maßnahmen dann so zugeschnitten werden, dass eine weitere Radikalisierung verhindert und die Wiedereingliederung erleichtert wird.

     
  • Stärkung von Partnerschaften mit lokalen und internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen – Institutionen wie das DPRRP haben begrenzte Ressourcen und Kapazitäten. Durch Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen können sie die R&R-Diens­te für zurückkehrende Frauen und Kinder erweitern (zum Beispiel durch Berufsausbildungsprogramme für Frauen, psychologische Hilfe, Resozialisierungsmaßnahmen für Kinder und Weiterbildung für die unmittelbar mit Rückkehrenden befassten Mitarbeiter). Zivilgesellschaftliche Organisationen können auch die Öffentlichkeit für die Bedeutung von R&R und die Prävention von gewaltorientiertem Extremismus sensibilisieren.

     
  • Einbindung der Angehörigen in die R&R-Bemühungen – Die enge Zusammenarbeit mit Angehörigen ist ein zentraler Bestandteil des R&R-Konzepts im Kosovo, da die meisten Familien die Rückkehrenden willkommen heißen. Dadurch wird die Belastung der Institutionen erheblich gemildert. Mit Blick auf die Bedeutung, die soziale Netzwerke für die (De-)Radikalisierung haben, werden die Rolle und der Umfang des Familienengagements in jedem Einzelfall festgelegt.

Fazit

Die Rolle von Frauen im islamistischen Extremismus und Terrorismus erfährt zunehmende Aufmerksamkeit. Mindestens 15 Prozent der Westeuropäer, die sich dschihadistischen Organisationen wie dem sogenannten Islamischen Staat in Syrien und im Irak angeschlossen haben, waren Frauen. In vielen Fällen brachten sie ihre Kinder mit oder bekamen während ihrer Zeit im Ausland Kinder. Nach der militärischen Niederlage des IS waren und sind die Mehrheit der Personen, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren, Frauen und Minderjährige. Aus diesem Grund hat die Arbeit mit Frauen und Minderjährigen im Rahmen der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus immer mehr an Bedeutung gewonnen.

In diesem Papier wurden einige der wichtigsten Herausforderungen und bewährten Praktiken in der Arbeit mit Frauen und Minderjährigen, auch im Kontext von Rückkehrenden, geschildert. Manche Aspekte der Präventionsarbeit sind für alle Zielgruppen relevant. Dazu gehören individualisierte Maßnahmen, ein Verständnis für die Beweggründe, sich extremistischen Gruppen zuzuwenden oder die Betonung von Stabilisierungsmaßnahmen und multiprofessionellen Ansätzen. Andere Aspekte sind stärker auf spezifische Gruppen zugeschnitten. Auf dem InFoEx-Workshop sagten die Teilnehmenden beispielsweise, es sei essenziell, Klientinnen bei der Trennung von ihrem früheren Online-Leben zu unterstützen, da die Anwerbung häufig über Online-Chatgruppen erfolge. Außerdem müsse die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden im Strafvollzug und der Bewährungshilfe, Ausstiegsberatenden und psychosozialen Betreuern intensiviert werden, insbesondere wenn die Einrichtungen nur wenig Erfahrung im Umgang mit potenziell radikalisierten Frauen hätten. Justizvollzugsanstalten in einigen europäischen Ländern wie Deutschland oder Frankreich seien noch immer nicht familienfreundlich genug, da es weder genügend Mutter-Kind-Einheiten noch genügend Personal gebe, um den Kindern häufige Besuche bei ihrer Mutter im Gefängnis zu ermöglichen. In Fällen möglicher Kindesgefährdung brauche es eine engere Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Akteuren mit unterschiedlichen Zielsetzungen, wie Ausstiegsberatern, Jugendämtern und Staatsanwälten. Auf diese Weise könne ein besseres Gleichgewicht zwischen psychosozialen und pädagogischen Aspekten auf der einen und Sicherheitsbelangen auf der anderen Seite erreicht werden. Schließlich hätten die langen Aufenthalte unter furchtbaren Bedingungen in Syrien und im Irak, entweder im IS-Gebiet oder in den Lagern, in vielen Fällen das Selbstbild und die psychische Gesundheit der zurückkehrenden Frauen und Kinder nachhaltig beschädigt.

Es ist hervorzuheben, dass dieses Thema für die Tertiärprävention auch in den kommenden Jahren relevant sein wird. Die Teilnehmenden rechnen für die Zukunft mit schwierigen Herausforderungen, wenn die zurückgekehrten Kinder in die Pubertät kommen und ihre Traumata möglicherweise wiederaufleben. Außerdem warnten sie vor einer Tendenz zur verstärkten Radikalisierung von sehr jungen Mädchen, von denen viele gerade erst das Teenageralter erreicht hätten.

 

ÜBER DAS PROJEKT INTERNATIONAL FORUM FOR EXPERT EXCHANGE ON COUNTERING ISLAMIST EXTREMISM (INFOEX) 

InFoEx ist ein Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) und des Forschungszentrums für Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). InFoEx trägt bewährte Praktiken und wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Tertiärprävention im In- und Ausland zusammen. Ziel des Projekts ist es, empirische Befunde zu Radikalisierungs- und Deradikalisierungsprozessen zu erheben, wobei der Schwerpunkt auf der praktischen Anwendbarkeit für die Präventionsarbeit liegt. Zu diesem Zweck hat die BAMF-Forschungsstelle ein Netzwerk von wissenschaftlichen Mitarbeitenden initiiert, die bei den bzw. über die lokalen Partner-Beratungsstellen der BAMF-Beratungsstelle „Radikalisierung“ sowie bei verschiedenen Forschungseinrichtungen angestellt sind. Zusammen mit den Beratenden der lokalen Beratungsstellen bilden diese wissenschaftlichen Mitarbeitenden den Kern von InFoEx.

ÜBER DEN WORKSHOP VOM 21. UND 22. APRIL 2021

Minderjährigen in der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus. Aufgrund von anhaltenden Einschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie musste der Workshop digital organisiert werden. Unter den knapp 30 Teilnehmenden waren Netzwerkpartner der BAMF-Beratungsstelle Radikalisierung aus zivilgesellschaftlichen und staatlichen Institutionen sowie Praktiker und Praktikerinnen und Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Deutschland, Kosovo, dem Vereinigten Königreich und Schweden. Um den Workshop auf die Bedürfnisse seiner Akteure abzustimmen, teilten die in Beratungsstellen

und Forschungseinrichtungen in Deutschland eingebetteten wissenschaftlichen Mitarbeitenden (FoPraTEx) – in Absprache mit den Beratenden in ihren lokalen Beratungsstellen – vor dem Workshop ihre spezifischen Informationsbedürfnisse und Fragen mit. Die Teilnehmenden hatten bei dem Workshop die Gelegenheit, sich über ihre Erfahrungen und Einschätzungen der Herausforderungen und bewährten Praktiken aus ihrer Arbeit mit Frauen und Minderjährigen auszutauschen, zum Beispiel in Bezug auf Rückkehrende aus Syrien und Irak.

Bibliografische Angaben

Koller, Sofia. “Frauen und Minderjährige in der Tertiärprävention von islamistischem Extremismus.” German Council on Foreign Relations. November 2021.

DGAP Report Nr. 25, November 2021, 20 pp.

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