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18. Sep 2025

Europas gut gemeinte Handelsschranke

Claudia Schmucker
Soja, Mais & Baumwollfelder in Brasilien
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Die Forderung nach Spiegelklauseln führt zu einer Unterwanderung der europäischen Handelsabkommen durch die Hintertür. Gleiche Regeln für alle, das klingt erst einmal fair. In der Handelspolitik bedeutet das: Wer Produkte in die Europäische Union exportieren will, muss dieselben Produktionsstandards einhalten wie EU-Betriebe. Diese sogenannten "Spiegelklauseln" sollen vor allem Umwelt- und Arbeitsbedingungen stärken. Doch für viele Länder des globalen Südens stellen sie eine Abschottung des europäischen Markts dar und für die EU eine selbst gebaute Falle im internationalen Wettbewerb. 

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Dieser Artikel erschien ursprünglich am 18.09.2025 als Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen.

Wir befinden uns in einem konfliktgeladenen geoökonomischen Umfeld, das von Protektionismus und Fragmentierung gekennzeichnet ist. Die EU und auch Deutschland betonen richtigerweise, dass die EU im Handelsbereich nicht den gleichen Pfad einschlagen, sondern den regelbasierten Handel mit Partnern stärken sollte - insbesondere durch neue Freihandelsabkommen. Daher ist es ein positives Signal, dass die EU neuen Schwung in ihre Handelspolitik bringt: Dazu zählt vor allem das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten, das die Europäische Kommission gerade den Mitgliedstaaten vorgelegt hat. Ziel ist es, den Handelsteil bis Ende des Jahres zu ratifizieren. Bis September werden voraussichtlich zudem die Verhandlungen mit Indonesien erfolgreich abgeschlossen. Daneben stehen Indien (bis Ende 2025) und Australien wieder auf der Agenda. Auch mit Malaysia, Thailand und den Philippinen laufen Verhandlungen. Diese Abkommen sind wichtig, um Partner zu gewinnen. Sie sind aber auch ganz klassisch dazu da, den Marktzugang für die angeschlagene deutsche und europäische Exportindustrie zu verbessern und Handel zu fördern - die Grundlage für unseren heutigen Wohlstand und für einen hohen Anteil der Arbeitsplätze. 

Doch unbemerkt davon werden von einigen EU-Ländern - unter anderem Frankreich - vermehrt Spiegelklauseln in den Verhandlungen gefordert, die bestehende Fortschritte im Marktzugang sowie neue Partnerschaften gefährden könnten. Auch die Mitteilung der Kommission über "Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung" vom Februar 2025 greift das Ziel auf, eine stärkere Angleichung der Produktionsstandards für eingeführte Erzeugnisse - insbesondere in Bezug auf Pestizide und Tierwohl - anzustreben, allerdings im Einklang mit internationalen Vorschriften. 

Spiegelklauseln werden häufig in den Verhandlungen über Lebensmittel und Agrarprodukte gefordert. Es geht darum, dass ausländische Exporteure in dem jeweiligen Bereich die gleichen Produktionsanforderungen wie die EU einhalten müssen, um in die EU importieren zu dürfen. Andernfalls könnten sogar Einfuhrverbote drohen. Diese Spiegelklauseln beruhen auf europäischen Produktionsstandards und nicht auf internationalen Standards. Sie dürfen auch nicht mit Produktstandards verwechselt werden; Letztere sind zulässig und anerkannt und betreffen vor allem sanitäre und phytosanitäre (SPS-)Bestimmungen. Dies verdeutlicht etwa das WTO-SPS-Abkommen. 

Auch wenn das Ziel erstrebenswert ist, weltweit hohe Arbeits-, Umwelt- und Tierstandards zu haben, ist es der falsche Weg, EU-Standards in den Partnerländern zu erzwingen. Die EU sollte nicht den Fehler begehen, Länder mit ihren Produktionsstandards "beglücken" zu wollen. Gerade die wichtigen Schwellen- und Entwicklungsländer im globalen Süden, mit denen die EU zahlreiche Freihandelsabkommen und Partnerschaften schließen will (Brasilien/Mercosur, Indien), sehen die Spiegelklauseln als protektionistische, wenn nicht sogar neokoloniale Maßnahme, durch die ihnen der Marktzugang zum Binnenmarkt wieder abgesprochen wird. Diese einseitige Herangehensweise kann Fortschritte in den Freihandelsabkommen zunichtemachen. 

Neben einer weiteren Bürokratisierung - die den Bemühungen für mehr europäische Wettbewerbsfähigkeit entgegensteht - ist es auch nicht unerheblich, dass WTO-Recht betroffen ist. Rund 75 Prozent des Welthandels werden über WTO-Recht geregelt, und die EU (und Deutschland) sieht sich trotz EU-US-Deals weiter als Verfechter der regelbasierten Welthandelsordnung. Daher ist es problematisch, wenn die EU gegen die WTO-Regel vorgeht, keine produktionsbezogenen Verpflichtungen für Importe zu erheben.

Um hohe Arbeits-, Umwelt- und Tierstandards zu fördern, sollte die EU kooperativ vorgehen: Das Vorgehen muss so gestaltet sein, dass die EU in den Verhandlungen mit anderen Staaten gemeinsame Ziele definiert und dann schaut, ob es in den jeweiligen Partnerstaaten gleichwertige Regelungen gibt, um diese Ziele zu erreichen. Nur so kann eine Partnerschaft auf Augenhöhe erzielt werden. Ein nächster wichtiger Schritt wäre die Orientierung an internationalen statt europäischen Standards. Eine weitere kooperative Lösung wäre eine Verknüpfung von Handelspolitik mit der Entwicklungszusammenarbeit und der Global Gateway Initiative, um durch "aid for trade" gemeinsam die Produktionsstandards in den Partnerländern zu verbessern. Ergänzend könnte man auch versuchen, einvernehmliche Lösungen auf multilateraler Ebene anzustreben - so wird auch im Koalitionsvertrag vom Mai 2025 betont, dass sich die Bundesrepublik im Rahmen neuer WTO-Verhandlungen für gleichwertige Produktionsbedingungen bei Lebensmittelimporten einsetzen will. 

Hingegen kann ein unilaterales Vorgehen der EU, das die Fortschritte in der Handelspolitik mit Partnerländern wieder zunichtemacht und damit auch die "soft power" der EU schwächt, nicht im Interesse Deutschlands sein.

Bibliografische Angaben

Schmucker, Claudia. “Europas gut gemeinte Handelsschranke.” September 2025.

Dieser Artikel erschien ursprünglich am 18.09.2025 als Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen.

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