Policy Brief

07. Okt. 2026

Klimamigration unter Budgetdruck

Schwerpunkte setzen in Zeiten sinkender Entwicklungsgelder
Mechthild Becker
Sima Bulut
Teaser Image Policy brief Nr. 20-2026
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Die massiven Kürzungen bei Entwicklungsgeldern in den letzten Jahren verringern Mittel für nachhaltige Entwicklung. Das macht es schwerer, die Lebensgrundlagen in besonders klimavulnerablen Regionen zu sichern – und es kann den Migrationsdruck erhöhen. Als nunmehr größter Geber öffentlicher Entwicklungsleistungen (ODA) sollte Deutschland klimabedingte Migration und Vertreibung als eigenes Handlungsfeld etablieren und integrierte Lösungen vorantreiben – auch aus sicherheitspolitischem Eigeninteresse.

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Sinkende ODA-Beiträge gefährden Entwicklungsfortschritte und erfordern mehr denn je wirkungsorientierte und kohärente Mittelverwendung – auch angesichts der Schließung der US-Entwicklungsbehörde USAID und des Rückzugs der USA aus UN-Organisationen.
Least Developed Countries (LDCs) verfügen über geringe Kapazitäten, um sich vor Klimafolgen zu schützen. Die ODA-Kürzungen wiegen hier besonders schwer, insbesondere in der humanitären Hilfe. Zwangsmigration wird so wahrscheinlicher.
Investitionen in Resilienz stärken Menschen und Gemeinschaften in Entwicklungsländern im Umgang mit Klimarisiken. Dies dämmt Fluchtursachen ein und schafft Perspektiven vor Ort. Zugleich braucht es legale Migrationswege in die EU.
Schutzlücken im Umgang mit klimabedingter Migration und Vertreibung zu schließen und vorausschauend zu handeln, dient dem Frieden und der langfristigen Stabilität. All das ist im Sinne einer wertebasierten und interessensbewussten Außen- und Entwicklungspolitik.

Alle Quellen-Verweise finden Sie in der PDF-Version rechts.


Einleitung

Im Zuge der tiefgreifenden weltpolitischen Umbrüche gerät auch die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) unter Druck, etwa in den Vereinten Nationen. Dadurch verändern sich die Rahmenbedingungen für die Bewältigung globaler Herausforderungen wie Armutsbekämpfung, Klimawandel oder Migration. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu Beginn dieses Jahres seinen Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ vorgelegt. Deutschlands Entwicklungspolitik soll „strategischer, fokussierter und partnerschaftlicher“ werden, so Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan in ihrem Vorwort.

Zu den veränderten Rahmenbedingungen gehört der weltweite Rückgang von Mitteln für öffentliche Entwicklungsleistungen, im Englischen als „Official Development Assistance“ (ODA) bezeichnet (s. Box 1). Dies hat unmittelbare Konsequenzen für den Umgang mit Klimafolgen. Denn viele Leistungen im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung sind als ODA anrechenbar. Entsprechend fördern ODA-finanzierte Maßnahmen die Anpassung an Klimafolgen, treiben Emissionsminderung voran oder stärken Krisenprävention. So werden mithilfe von ODA-Mitteln alternative Anbaumethoden in der Landwirtschaft unterstützt oder Frühwarnsysteme eingerichtet.

Solche Maßnahmen tragen angesichts steigender Klimarisiken dazu bei, lokale Resilienz zu stärken. Das reduziert Fluchtursachen und schafft Bleibeperspektiven. Zudem leistet auch nicht unmittelbar klimabezogene ODA einen wichtigen Beitrag zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimafolgen. Investitionen in nachhaltige Entwicklungsziele wie Bildung, Gesundheit oder Geschlechtergerechtigkeit erhöhen die Resilienz von Individuen, Haushalten und Gemeinden. Somit werden Handlungsräume für selbstbestimmte Entscheidungen über Anpassung, Verbleib und Migration erhalten und erweitert.

In diesem Policy Brief analysieren wir mögliche Folgen der veränderten Förder- und Finanzierungslandschaft in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit für klimabedingte Migration und Vertreibung. Ein Fokus liegt auf den möglichen Auswirkungen der Mittelkürzungen auf nachhaltige Entwicklung, insbesondere in vulnerablen Kontexten. Eine der zentralen Empfehlungen an die Bundesregierung lautet, knappe Mittel dort zu bündeln, wo Klimafolgen und Fragilität zusammentreffen, um Vertreibung vorzubeugen. Gleichzeitig braucht es eine institutionelle Verankerung des Themas als strategisches Handlungsfeld. So ließe sich Klimamigration als zentrale Aufgabe einer kohärenten deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik etablieren.

Als größter ODA-Geber steht Deutschland in der Verantwortung, Lösungen in der EU und auf internationaler Ebene voranzutreiben. Die Bundesregierung könnte ihr Engagement im Sommer 2027 beim dritten Berlin Climate Mobility Forum unter Beweis stellen. Im Jahr 2026 brachte das vom Global Centre for Climate Mobility (GCCM) und der Robert Bosch Stiftung veranstaltete Forum Teilnehmende aus über 100 Ländern in Berlin zusammen. Bislang haben mehr als 50 Länder die auf dem Forum vorgestellten globalen Prinzipien für eine bessere internationale Zusammenarbeit zu Klimamigration unterzeichnet, darunter Deutschland. Für die Umsetzung der in den „Global Principles for Addressing Climate Mobility“ angelegten Grundsätze braucht es konkrete nächste Schritte und eine strategische Verwendung von personellen und finanziellen Ressourcen. Die in diesem Policy Brief vorgeschlagenen Empfehlungen können hierzu einen Beitrag leisten und Deutschland dabei unterstützen, eine Führungsrolle bei klimabedingter Migration, Vertreibung, Umsiedlung und Immobilität einzunehmen.

1: ODA-Mittel weltweit unter Druck

Als „Official Development Assistance“ (ODA) werden öffentliche Entwicklungsleistungen bezeichnet, die staatliche Stellen und multilaterale Organisationen für Entwicklungsländer bereitstellen. Sie sollen eine nachhaltige Entwicklung fördern – wirtschaftlich, sozial und ökologisch zukunftsfähig. 2024 hatte ein Drittel der bilateralen ODA-Mittel einen Klimabezug.

Nach vorläufigen Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beliefen sich die globalen ODA-Leistungen im Jahr 2025 auf 174,3 Milliarden Dollar – rund 50 Milliarden weniger als im Vorjahr. Mit einem Minus von 23,1 Prozent war das der größte prozentuale Rückgang in der Geschichte der Entwicklungsfinanzierung. Mit Ausnahme von Italien und Schweden stellten die zehn größten Geber im vergangenen Jahr deutlich weniger ODA-Mittel bereit (s. Grafik 1).

Die Gründe hierfür sind vielfältig. So setzt die angespannte Weltwirtschaftslage die Haushalte vieler Industrieländer unter Druck, während steigende Militärausgaben fiskalische Spielräume zusätzlich einengen. Auch geraten Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in vielen Ländern immer stärker in die Kritik – ein Ergebnis populistischer Debatten.

Im Unterschied zu den Kürzungen anderer Geberländer markieren die Entwicklungen in den USA einen strukturellen Bruch. Mit der faktischen Stilllegung der US-Entwicklungsbehörde USAID und dem Rückzug aus zentralen UN-Organisationen hat sich die Trump-Regierung weitestgehend aus der multilateralen Entwicklungsarchitektur verabschiedet. Das ist ein Einschnitt, der nicht nur unmittelbare Finanzierungslücken hinterlässt. Er schwächt auch die Handlungsfähigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit, weil über Jahrzehnte aufgebaute Strukturen quasi über Nacht aufgelöst wurden.

Die Konsequenzen sind weitreichend. Oxfam schätzt, dass allein die USAID-Kürzungen im vergangenen Jahr zum Tod von 200.000 Kindern unter fünf Jahren geführt haben. Anhaltende ODA-Kürzungen könnten laut einer Lancet-Studie bis zum Jahr 2030 weltweit zwischen 9,4 und 22,6 Millionen zusätzliche Todesfälle verursachen.

Klimafolgen als Entwicklungshemmnis

Die Folgen des Klimawandels – etwa steigende Temperaturen, veränderte Niederschlagsmuster oder häufigere Extremwetterereignisse – verändern weltweit Lebensumstände. Der Weltklimarat IPCC schätzt, dass ungefähr 3,3 bis 3,6 Milliarden Menschen in Regionen leben, die sehr vulnerabel gegenüber Klimafolgen sind. Nicht überall stehen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung, um die wachsenden Herausforderungen bewältigen zu können. Selbst Industriestaaten wie Deutschland oder Frankreich können bei starken Extremwetterereignissen an Grenzen geraten, wie die Hitzewellen und Waldbrände des Sommers 2026 gezeigt haben.

In Ländern mit niedrigem Einkommen können Extremwetterereignisse schnell gravierende Folgen haben. Die finanziellen und technischen Kapazitäten im Katastrophenschutz sind häufig begrenzt, die sozialen Sicherungssysteme schwach ausgebaut. Zugleich sind große Teile der Bevölkerung von der Landwirtschaft abhängig und können Ernteverluste nur schwer abfedern. Unter diesen Bedingungen können Extremwetterereignisse die Handlungsfähigkeit des Staates überfordern. Es drohen Ernährungsunsicherheit, humanitäre Notlagen und Vertreibung.

Dies kann Entwicklungsfortschritte, etwa in der Armutsbekämpfung, der Ernährungssicherung oder der Gesundheitsversorgung, gefährden oder zunichtemachen. So kommt eine Studie in Nature Communications zu dem Schluss, dass 86 Prozent der SDG-Unterziele durch klimabedingte Extremwetterereignisse direkt beeinträchtigt werden könnten. Auch schleichende Klimaveränderungen wie der Temperaturanstieg gefährden die Umsetzung der in der Agenda 2030 vereinbarten UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Besonders betroffen sind Menschen, deren Lebensgrundlagen unmittelbar von intakten Ökosystemen abhängen, etwa kleinbäuerliche Haushalte oder indigene Bevölkerungsgruppen. Sie haben kaum Ressourcen, um auf veränderte Umweltbedingungen wie degradierte Böden zu reagieren. Die Folgen können soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten weiter verschärfen.

Aus diesem Grund sind ambitionierter Klimaschutz und wirksame Anpassungsmaßnahmen zentrale Voraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklungspolitik. In Zeiten knapper Mittel ist es dabei umso wichtiger, Klima- und Entwicklungspolitik zusammenzudenken. Die Mittel zur Deckung wachsender Klimabedarfe sollten „neu und zusätzlich“ zu Entwicklungsfinanzierung bereitgestellt werden – so wie in der Klimarahmenkonvention von 1992 vorgesehen. Hierfür braucht es klare und einheitliche Kriterien in der Berichterstattung, um doppelte Anrechnungen zu vermeiden und tatsächlich neue Mittel bereitzustellen.

Unterfinanzierte Anpassung

Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) schätzt, dass Entwicklungsländer ab 2035 jährlich 310 bis 365 Milliarden Dollar für die Anpassung an den Klimawandel benötigen. Dem standen 2023 lediglich 26 Milliarden Dollar an internationaler Anpassungsfinanzierung gegenüber. Auch das neue Klimafinanzierungsziel (NCQG) wird diese Lücken nicht schließen. Es sieht zwar vor, dass Industrienationen ihre Zahlungen bis 2035 auf mindestens 300 Milliarden Dollar jährlich steigern – allerdings für Minderung und Anpassung zusammen.

Als nunmehr größter ODA-Geber kommt Deutschland eine besondere Verantwortung zu, sich international für eine ambitionierte und wirkungsorientierte Klimapolitik einzusetzen. Dafür muss das Land mit gutem Beispiel bei der internationalen Klimafinanzierung vorangehen. Die Bundesregierung hat ihre Zusage, jährlich sechs Milliarden Euro bereitzustellen, 2024 nur knapp erreicht. Die umfangreichen Kürzungen im BMZ-Haushalt gefährden dieses Versprechen, da ein Großteil des deutschen Beitrags für die Klimafinanzierung aus diesem Ministerium stammt (2024 fast 80 Prozent). Die Zahlen für 2025 werden voraussichtlich in diesem Herbst veröffentlicht. Oxfam schätzt, dass das 6-Milliarden-Ziel weder 2025 noch 2026 einzuhalten sein wird.

Dabei müssten die Mittel eigentlich steigen. Vor der Weltklimakonferenz COP30 in Belém forderte die Klimaallianz Deutschland zusammen mit VENRO, dem Dachverband der entwicklungspolitischen und humanitären Nichtregierungsorganisationen, die Bundesregierung daher auf, ihren Beitrag bis 2030 auf jährlich 12 Milliarden Euro zu verdoppeln. Der Beschluss von Belém, die Anpassungsfinanzierung bis 2035 mindestens zu verdreifachen, untermauert diese Forderung.

 

Anpassung als Krisenprävention

Angesichts unzureichender Mittel für Entwicklungs- und Klimafinanzierung sollten diese dort eingesetzt werden, wo der Handlungsdruck am größten ist: in den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries, LDCs). Sie zählen zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Ländern und verfügen zudem oft über nur begrenzte institutionelle, technische und finanzielle Kapazitäten. Klima- und Entwicklungsfinanzierung kann dort Resilienz stärken, Lebensgrundlagen sichern und erzwungene Migration eindämmen.

Unter den Partnerländern des BMZ befinden sich derzeit 27 als LDCs eingestufte Länder (von weltweit 44). Der Reformplan des Ministeriums sieht vor, die Zusammenarbeit mit diesen Ländern zu stärken und nennt sie „strategische Partner“ beim Kampf gegen den Klimawandel. Klimafolgen in LDCs werden als „Beschleuniger“ bestehender Herausforderungen beschrieben, darunter Armut, Konflikte oder strukturelle Instabilität. Doch gerade fragile und von Konflikten betroffene Länder erhalten vergleichsweise weniger Anpassungsfinanzierung: 2020 betrugen die Pro-Kopf-Zusagen in diesen Ländern weniger als zwei Drittel des Niveaus anderer einkommensschwacher Länder.

Die Weltbank stuft derzeit elf der 27 LDC-Partnerländer des BMZ als Länder mit weit verbreiteter organisierter politischer Gewalt ein. Der BMZ-Reformplan nennt das „Zurückdrängen autokratischer Tendenzen“ als ein wichtiges Anliegen in der Zusammenarbeit mit LDCs. Kooperationsstrukturen und Mittelvergabe sollten daher so ausgestaltet sein, dass sie zivilgesellschaftliche Handlungsräume stärken. Dies setzt voraus, dass Maßnahmen zur Anpassung an Klimafolgen auf fundierten länderspezifischen Analysen beruhen und lokale Dynamiken berücksichtigen. Um weiterer Destabilisierung entgegenzuwirken, sollten Krisenprävention und Friedensförderung bei der Festlegung von Projektzielen elementare Bestandteile sein. So kann Anpassungsfinanzierung auch in fragilen Kontexten zu lokaler Resilienz und nachhaltigen Perspektiven beitragen.

Humanitäre Hilfe als unverzichtbarer Baustein

Die deutschen ODA-Kürzungen (s. Grafik 2) haben besonders für die am wenigsten entwickelten Länder schwerwiegende Folgen. Das trifft gerade auf die humanitäre Hilfe zu. Denn diese Länder sind nicht nur auf langfristige Entwicklungspartnerschaften angewiesen. In akuten Krisen brauchen sie auch Zugang zu kurzfristigen Hilfen. Die Mittel für humanitäre Hilfe werden im Auswärtigen Amt verantwortet, aus dessen Haushalt 2025 rund neun Prozent der deutschen ODA-Mittel stammten. Seit 2022 wurde die humanitäre Hilfe um fast 70 Prozent gekürzt; 2025 lag sie bei 1,06 Milliarden Euro. VENRO warf der Bundesregierung vor, dass sie sich mit den Kürzungen „an der Erosion der internationalen Hilfsarchitektur [beteilige]”.

 

Im Hinblick auf die Klimakrise wäre ein Ausbau humanitärer Hilfsstrukturen geboten. Dürren, Stürme oder Überschwemmungen erfordern schnelles Handeln und Bereitstellung von Mitteln, um Leid zu lindern und Leben zu retten. Zudem tragen wiederkehrende Katastrophen und mangelnde Unterstützung dazu bei, dass der Spielraum für Menschen in LDCs kleiner wird, selbstbestimmte Migrationsentscheidungen treffen zu können. Wenn Ressourcen zum Gehen fehlen, kann dies auch zu erzwungener Immobilität führen – mit der Folge, dass Menschen in Gebieten verbleiben, in denen ihre Sicherheit gefährdet ist.

Angesichts sinkender Entwicklungsgelder muss die Bundesregierung ihre Maßnahmen bei klimabedingter Migration und Vertreibung priorisieren, etwa, indem sie regionale Schwerpunkte setzt. Für das Ziel „Frieden und Stabilität“ werden im BMZ-Reformplan geplante Regionalstrategien erwähnt. Ein Bezug zum Klimawandel oder zu klimabedingter Migration findet sich in dem Abschnitt jedoch nicht. Dieser sollte in die geplanten Strategien für die MENA-Region, die Sahel-Zone und das Horn von Afrika integriert werden. Denn die Wechselwirkungen zwischen Klimafolgen, Konflikt und Migrationsdynamiken sind für diese Regionen besonders relevant. Das zeigt etwa der Blick auf die BMZ-Partnerländer am Horn von Afrika und in der angrenzenden Region: Äthiopien, Somalia, Sudan, Südsudan und Uganda. In diesen Ländern treffen schwerwiegende Klimafolgen auf hohe Zahlen von Binnenvertriebenen und Geflüchteten. Mit der Intergovernmental Authority on Development (IGAD) steht zudem ein Partner bereit, mit dem Deutschland bereits bei Fragen zur Stärkung lokaler Resilienz sowie zu Migration und Vertreibung zusammenarbeitet.

Nachhaltige Entwicklung und Klimamigration

Klimabedingte Migration lässt sich nicht getrennt von nachhaltiger Entwicklung denken. Ob Menschen angesichts steigender Klimarisiken bleiben oder gehen, hängt wesentlich von den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen und ihren Anpassungskapazitäten ab. Wie erwähnt, schaffen SDGs wie Bildung, Gesundheit oder Geschlechtergerechtigkeit wichtige Grundlagen dafür, dass Menschen mit den Folgen des Klimawandels besser umgehen können. Da ODA in Entwicklungsländern eine wesentliche Finanzierungsquelle für die Umsetzung der SDGs ist, gefährden die weltweiten Kürzungen die Ziele der globalen Nachhaltigkeitsagenda. Sie verschärfen bestehende Finanzierungslücken und Umsetzungsdefizite.

Das wirkt sich auch auf Migrationsmöglichkeiten aus: Eine geringe lokale Anpassungsfähigkeit verändert und verengt Handlungsspielräume für Migrationsentscheidungen. Diese basieren in der Regel auf einem Zusammenspiel mehrerer, ineinandergreifender Faktoren, darunter soziale, politische und ökonomische. Klimafolgen können auf diese Faktoren einwirken, etwa indem Ernteausfälle Einkommen gefährden oder klimabedingte Wasserknappheit politische Spannungen verschärft.

Die komplexen Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, Entwicklung und Migrationsdynamiken erfordern integrierte Lösungen für klimabedingte Migration und Vertreibung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass klimabedingte Migration unterschiedliche Formen annehmen kann: Sie kann innerhalb von Staaten stattfinden oder grenzüberschreitend, geplant erfolgen oder infolge plötzlich eintretender Ereignisse und von unterschiedlicher Dauer sein (zeitlich begrenzt, zirkulär oder dauerhaft). Beim Versuch, Lösungen zu finden, müssen diese Unterschiede berücksichtigt werden. Wichtig ist zudem, Menschen entlang des Migrationszyklus zu unterstützen – vor, während und nach Migrationsprozessen. Zudem gewinnen Instrumente an Bedeutung, die sichere, geordnete und legale Migrationspfade ermöglichen, insbesondere aus Gebieten, die durch den Klimawandel unbewohnbar werden könnten.

Neben politischem Willen ist die Frage der Finanzierung entscheidend – auch um erzwungener Migration vorzubeugen. Ein Weltbank-Bericht zeigt das Potenzial von Investitionen in Klimaschutz und Entwicklung, um Migrationsdruck zu mindern. Bis 2050 ließe sich klimabedingte Binnenmigration durch inklusivere Entwicklung um bis zu 60 Prozent verringern, durch ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 80 Prozent (gegenüber einem pessimistischen Referenzszenario). Doch weder bei den SDGs noch bei der Bekämpfung des Klimawandels ist die Weltgemeinschaft auf Kurs.

2: Spotlight Mosambik: Wenn Krisen ineinandergreifen

Im BMZ-Partnerland Mosambik, das zur Kategorie der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) zählt, verschärfen die Auswirkungen der ODA-Kürzungen miteinander verwobene Krisen. Ende 2024 und Anfang 2025 führten drei tropische Wirbelstürme zu rund 12 Millionen Binnenvertreibungen im Land. Hinzu kamen in diesen Jahren etwa 580.000 Binnenvertreibungen durch Konflikte. Zudem erholt sich Mosambik noch von den Auswirkungen einer extremen Dürre im Jahr 2024, die durch ein El-Niño-Ereignis ausgelöst wurde. Diese führte bei fast fünf Millionen Menschen zu akuter Nahrungsmittelunsicherheit.

Als Reaktion auf die Mittelkürzungen wurde der vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) für 2025 aufgestellte Plan angepasst.  Der neue Plan für humanitäre Bedürfnisse und Maßnahmen richtete sich an nur noch 317.000 Menschen (statt 1,1 Millionen). Die Summe der veranschlagten Gelder wurde um 61 Prozent reduziert, auf 326 Millionen Dollar. Das Amt warnte davor, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, um die nach wie vor akuten humanitären Bedarfe in Mosambik zu decken.

Die Mittelkürzungen treffen insbesondere Frauen und Mädchen, weil Programme für sexuelle und reproduktive Gesundheit zurückgefahren wurden. Und das, obwohl bei Krisen, die sich überlagern, die Schutzbedürfnisse dieser Gruppe eigentlich besonders berücksichtigt werden müssten: Durch Konflikte und Vertreibungen steigt das Risiko sexueller Gewalt. Während der 2024 durch einen El Niño ausgelösten Dürre kam es etwa vermehrt zu Fällen von Kinderheirat und Prostitution.

Die drastischen Hilfskürzungen in Mosambik sind kein Einzelfall. Sie sind Teil des sogenannten „Humanitarian Reset“, zu dem sich UNOCHA im vergangenen Jahr gezwungen sah. Im Mittelpunkt stehen nun unmittelbar lebensrettende Maßnahmen. Vorausschauende humanitäre Hilfe, die schon im Vorfeld einer absehbaren Katastrophe Lebensgrundlagen schützen und Menschenleben retten kann, wird unter solchen Voraussetzungen immer schwieriger.

Dass vorausschauendes Handeln angesichts steigender Klimarisiken wichtiger wird, zeigt ein aktuelles Beispiel. Für die zweite Jahreshälfte wird der Beginn des möglicherweise stärksten jemals gemessenen El Niños vorhergesagt. Das Wetterphänomen könnte bis ins Frühjahr 2027 hinein Dürren und starke Niederschläge in mehreren Weltregionen nach sich ziehen. Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) warnte Anfang September vor den erheblichen Auswirkungen des Phänomens auf Mensch und Wirtschaft. Auch erzwungene Migration sei eine mögliche Folge der Wetterextreme im Zuge des El Niños. WMO-Generalsekretärin Celeste Saulo forderte angesichts der erwarteten Stärke des Phänomens außergewöhnliche Anstrengungen bei den Vorbereitungsmaßnahmen, um Lebensgrundlagen zu sichern und Leben zu retten.

Integrierte Lösungen vorantreiben, Krisen entgegenwirken

Ohne den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sind Sicherheit, Freiheit und Wohlstand – zentrale Ziele deutscher Außenpolitik – langfristig nicht zu sichern. Es liegt daher im Interesse Deutschlands, diese Grundlagen durch partnerschaftliche Klima- und Entwicklungspolitik zu erhalten und zu menschenwürdigen Lebensbedingungen beizutragen. Dies wirkt der Destabilisierung ganzer Regionen entgegen und beugt erzwungener Migration vor. In geopolitisch turbulenten Zeiten hat ODA auch eine strategische Dimension: Wo traditionelle westliche Geber sich zurückziehen, kann China als entwicklungspolitischer Akteur an Einfluss gewinnen. Dies kann politische und wirtschaftliche Abhängigkeiten vertiefen, auch beim Zugang zu wichtigen kritischen Rohstoffen.

Als größtem ODA-Geber kommt Deutschland eine besondere Verantwortung bei entwicklungspolitischen Herausforderungen zu. Dieser gilt es durch engagiertes Handeln und verlässliche finanzielle Zusagen gerecht zu werden. Die Mittelkürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit stellen dabei auch eine Chance dar, überfällige Reformen anzugehen und Klima- und Entwicklungsfinanzierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene besser zu verzahnen. Die Bundesregierung sollte ihren politischen Gestaltungsspielraum hierfür nutzen.

Bei Klimamigration zeigt sich der internationale Koordinierungsbedarf besonders deutlich: Keine UN-Organisation trägt die alleinige Zuständigkeit für das komplexe Querschnittsthema. Relevante Mandate sind über verschiedene Organisationen und Prozesse im UN-System verteilt. Deutschland könnte beim UN-Generalsekretär für die Ernennung eines Sonderbeauftragten werben. Dies schafft Sichtbarkeit für ein Thema, das trotz steigender Dringlichkeit auf internationaler Ebene vernachlässigt wird. Nach der gescheiterten Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat könnte Deutschland auch zeigen, dass es bereit ist, Verantwortung für drängende Anliegen von Ländern mit geringem und mittlerem Einkommen zu übernehmen. Das für Mitte 2027 geplante dritte Berlin Climate Mobility Forum bietet eine geeignete Plattform, dieses Engagement unter Beweis zu stellen. Bis dahin sollte Deutschland dazu beitragen, die in den Globalen Prinzipien anvisierten Lösungen für Klimamigration voranzutreiben.

Empfehlungen

Weder mehr ODA-Mittel noch ein globales Abkommen für klimabedingte Migration und Vertreibung sind in Sichtweite. Auch in der Klimafinanzierung klaffen große Lücken. Knapper werdende Mittel sollten daher primär dorthin fließen, wo Klimafolgen und strukturelle Entwicklungshemmnisse zusammentreffen. Zudem empfehlen wir der Bundesregierung folgende Maßnahmen, um Lösungen für klimabedingte Migration und Vertreibung voranzubringen:

Klimamigration als eigenständiges Handlungsfeld etablieren. Die Bundesregierung sollte klimabedingte Migration und Vertreibung als eigenständige Gestaltungsaufgabe im Auswärtigen Amt und BMZ verankern und personell untermauern. Ein „Aktionsplan Klimamigration“ könnte als Grundlage dienen, um das Thema wissenschaftsbasiert und kohärent in relevante Politikfelder zu integrieren. Eine solche Bestandsaufnahme würde eine koordinierte deutsche Politikgestaltung ermöglichen, die den komplexen Wechselwirkungen von Klimarisiken, Entwicklung und Migration gerecht wird. Hierbei sollten die Analysen und Empfehlungen aus dem Jahresgutachten 2023 des Sachverständigenrats für Integration und Migration berücksichtigt werden. Orientierung kann auch ein unter der US-Regierung von Joe Biden im Jahre 2021 herausgegebener White House Report bieten. Dieser analysiert die sicherheitspolitischen Dimensionen klimabedingter Migration, thematisiert Schutzlücken und geht auf Hilfsleistungen ein. Der Aktionsplan könnte auch klären, inwieweit Deutschland einen UN-Sonderbeauftragten für klimabedingte Migration unterstützen kann.

Klimamigration in den Nationalen Sicherheitsrat einbringen. Die Einbindung des BMZ in den Nationalen Sicherheitsrat eröffnet die Möglichkeit, das Handlungsfeld an strategischer Stelle zu thematisieren und entwicklungs-, klima- und sicherheitspolitische Perspektiven von Klimamigration im Sinne eines integrierten Sicherheitsansatzes zu koordinieren. Am Beispiel von Klimamigration könnte das BMZ veranschaulichen, wie partner- und wirkungsorientierte Entwicklungspolitik zu Stabilität und Frieden in fragilen Kontexten beitragen kann.

Klimamigration in der Nord-Süd-Kommission verankern. Die Auseinandersetzung mit klimabedingter Migration bietet der Nord-Süd-Kommission Gelegenheit, ihren partnerschaftlichen Ansatz bei einer drängenden globalen Herausforderung unter Beweis zu stellen. In der Kommission sollen Akteure aus allen Weltregionen unabhängig und gemeinsam an Lösungen arbeiten. Dies ermöglicht einen evidenzbasierten Austausch, der die Erfahrungen und Perspektiven aus verschiedenen Regionen systematisch einbezieht. Gerade für das komplexe Handlungsfeld Klimamigration kann dies wertvoll sein, um praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Diese sollten die besonderen Schutzbedürfnisse vulnerabler Gruppen wie Frauen, Kindern und indigenen Gemeinschaften berücksichtigen.

Legale Arbeitsmigration aus klimavulnerablen Regionen in die EU fördern. Wenn Lebensgrundlagen infolge schleichender Umweltveränderungen schwinden oder Extremwettereignisse ganze Regionen unbewohnbar machen, ist Migration Teil der Lösung. Die Bundesregierung sollte sich auf europäischer Ebene für Arbeitsmigration aus besonders vom Klimawandel betroffenen Regionen in die EU einsetzen. Dabei sollten entwicklungspolitische Instrumente stärker als bisher mit migrations- und wirtschaftspolitischen verknüpft werden. Spezielle Programme für klima- und energiebezogene Skill-Sets könnten helfen, den Fachkräftemangel für die grüne Transformation der deutschen Wirtschaft zu kompensieren.

Katastrophenvorsorge und Humanitäre Hilfe ausbauen. Angesichts zunehmender Klimafolgen sollten die Budgetkürzungen in der humanitären Hilfe kritisch überprüft werden. Akut besteht Handlungsbedarf, um die Auswirkungen des vorhergesagten ungewöhnlich starken El Niños abzumildern. Ein aktueller Bericht der EU-Kommission verweist auf Folgen für Ernährungssicherheit und Gesundheitsversorgung. In besonders armen Regionen sei menschliche Immobilität ein „verstecktes Risiko“, da Menschen, die nicht migrieren können, in keiner Statistik auftauchten. Betroffene Partnerländer sollten durch schnelle Mittelbereitstellung unterstützt werden, um humanitäre Krisen zu vermeiden. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und das Welternährungsprogramm (WFP) könnten mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. Generell sollte die Bundesregierung klimabedingte Katastrophen bei der Prüfung humanitärer und anderer Visumsmöglichkeiten berücksichtigen, um Betroffenen Schutz zu gewähren.

Weitere Kürzungen stoppen, Loss-and-Damage-Fonds gezielt stärken. Deutschland sollte weitere Kürzungen bei ODA stoppen und zudem gezielt in Instrumente investieren, die Unterstützung bei den Folgen von klimabedingter Migration und Vertreibung leisten können. Eine Möglichkeit wäre es, den Fonds für Schäden und Verluste weiter zu stärken. Sein Mandat umfasst klimabedingte Vertreibung und Umsiedlungen. Deutschland hat diesen Fonds mit einer frühen Zusage von 100 Millionen Dollar mit angeschoben. Angesichts des Bedarfs in dreistelliger Milliardenhöhe reichen die bisherigen Zusagen jedoch bei weitem nicht aus. Im Rahmen der ersten Befüllungsrunde 2027 sollte Deutschland eine substanziell höhere, mehrjährige Zusage machen und darauf hinwirken, dass andere Industrieländer ebenfalls beitragen. Zudem sollte die Geberbasis des Fonds erweitert werden, um nicht-traditionelle, aber inzwischen finanziell leistungsfähige Länder wie China an den Kosten zu beteiligen.

Bibliografische Angaben

Becker, Mechthild, and Sima Bulut. “Klimamigration unter Budgetdruck.” DGAP Policy Brief 20 (2026). German Council on Foreign Relations. October 2026. https://doi.org/10.60823/DGAP-26-44114-de.
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