Policy Brief

12. Apr. 2017

Die Transformation der Türkei zum Ein-Mann-Staat

Der Entwurf zur Verfassungsreform bedroht Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Pluralismus

Der AKP-Entwurf zur Verfassungsänderung sieht eine drastische Verschiebung der exekutiven Befugnisse zugunsten des Staatspräsidenten vor. Selbst ohne die notwendige Zustimmung im Referendum am 16. April wäre die Einführung des Präsidialsystems Erdoğans oberste Priorität geblieben. Die EU könnte trotz ihrer beschränkten Einflussmöglichkeiten zumindest das Ausmaß der autokratischen Ausprägung dieses Systems eindämmen – vor allem in ihrer Funktion als weiterhin wichtigster Handelspartner der Türkei.

Die entscheidenden Punkte der Verfassungsreform

Die türkische Regierung stellt die angestrebte Reform als notwendigen Schritt dar, um das Land zu stabilisieren und sein politisches System zu stärken. Doch tatsächlich wür­de die Verfassungsänderung das System der Gewaltentei­lung aushöhlen und das Parlament deutlich schwächen.

Der Staatspräsident als Spitze der Exekutive, mit Befugnissen über die Legislative
Bislang obliegen dem Staatspräsidenten vor allem reprä­sentative Aufgaben und die Ratifizierung von Gesetzen. Durch die Verfassungsänderung würden das Amt des Ministerpräsidenten und das Kabinett abgeschafft. Damit würde der Staatspräsident nicht nur an die Spitze der Exekutive rücken, sondern auch weitreichende Befugnisse erhalten, welche die Macht und Handlungsfähigkeit der Legislative deutlich beschneiden würden. Das Parlament würde zwar grundsätzlich gesetzgebendes Organ blei­ben, doch der Staatspräsident würde das Recht erhalten, Dekrete zu erlassen, deren Gültigkeit keiner parlamen­tarischen Zustimmung bedürfte. Zwar sollen Grund-, Freiheits- und politische Rechte sowie ausdrücklich gesetzlich geregelte Fälle hiervon ausgenommen sein. Die Eingriffsmöglichkeiten des Staatspräsidenten in die Legis­lative wären nichtsdestotrotz enorm.

Verlust des parlamentarischen Interpellationsrechts
Der Staatspräsident würde das Recht erhalten, seine Stell­vertreter und Minister sowie leitende Beamte eigenmäch­tig zu ernennen und zu entlassen, während das Parlament sein Interpellationsrecht verlieren würde. Dieses erlaubt Parlamentsabgeordneten, die Regierung durch förmliche parlamentarische Anfragen zur Erklärung einzelner Re­gierungsentscheidungen aufzufordern. Mit der Aufhe­bung dieses Rechts würde die Exekutive fast gänzlich der parlamentarischen Kontrolle entzogen.

Ämterhäufung
Der Staatspräsident bekäme das Recht, seine Parteizu­gehörigkeit und -ämter zu behalten. Dies würde ihm er­möglichen, gleichzeitig das Amt des Staatspräsidenten als auch des Parteivorsitzenden zu bekleiden. Als Letzterer hätte er wiederum maßgeblichen Einfluss auf Politik und Wahllisten seiner Partei und dadurch auf die Besetzung des Parlaments. Die Reform würde also dem Parlament nicht nur entscheidende Kontrollinstrumente entziehen, sondern auch seine Unabhängigkeit weiter untergraben.

Möglichkeit einer dritten Amtsperiode
Der Entwurf sieht maximal zwei fünfjährige Amtszeiten für den Staatspräsidenten vor, dessen Wahl am gleichen Tag wie die Parlamentswahlen stattfinden soll. Sollte es keine vorzeitigen Neuwahlen geben, würde der Staats­präsident demnach in seiner neuen Rolle zum ersten Mal 2019 gewählt. Recep Tayyip Erdoğan könnte also regulär bis 2029 Staatspräsident bleiben. Doch eine Gesetzeslücke im Entwurf könnte es ihm ermöglichen, ein drittes Mal als Staatspräsident zu kandidieren und somit über 2029 hinaus im Amt zu bleiben.

Weitere Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz
Der Hohe Rat der Staatsanwälte und Richter soll refor­miert werden. Der Rat ist für die disziplinarrechtliche Kontrolle der Gerichte und Personalentscheidungen zuständig und dadurch entscheidend für die Unabhängig­keit der Judikative. Nach dem Verfassungsentwurf soll er sich künftig aus 13 Mitgliedern zusammensetzen, von de­nen der Staatspräsident sechs und das Parlament sieben auswählt. Dieser entscheidende Einfluss des Staatspräsi­denten auf den Rat würde dessen Souveränität deutlich gefährden.

Wie fragil die Unabhängigkeit der türkischen Justiz be­reits ist, machten nicht erst die Massenversetzungen und Verhaftungswellen nach dem gescheiterten Militärputsch 2016 deutlich. Bereits Ende 2013 zeigte sich im Zuge der Korruptionsermittlungen gegen mehrere Minister und Erdoğans Sohn, dass die Unabhängigkeit der Justiz kaum den Ansprüchen einer tatsächlichen Demokratie gerecht wird. So erreichte die Regierung durch ihr Einwirken auf den Rat die Versetzung der ermittelnden Staatsanwälte und Richter und folglich die Einstellung der anhängigen Verfahren. Die Verfassungsreform würde die Untergra­bung der Unabhängigkeit der Justiz nicht nur ausbauen, sondern auch konstitutionell verankern.

Selbstentmachtung des Parlaments und Unterstützung in der Bevölkerung

Die Zustimmung des Parlaments zum neuen Verfassungsentwurf im Januar 2017 mit 339 Stimmen (330 wurden benötigt) ebnete überhaupt erst den Weg für das Referendum am 16. April. Das Parlament beriet offiziell seit Anfang des Jahres über jeden der eingebrachten 18 Artikel. Bereits durch seine Zustimmung zur Aufhebung der Immunität von Abgeordneten Ende Mai 2016 hatte das Parlament entscheidend zu seiner eigenen Schwächung beigetragen.

Erdoğan genießt weiterhin einen ungebrochen starken Rückhalt unter seinen Anhängern. Ein großer Teil der Bevölkerung sehnt sich nach Sicherheit und Stabilität. Politische Instabilität, die hohe Anzahl an tödlichen Terroranschlägen der PKK und des IS sowie der versuch­te Militärputsch zehren stark an der Bevölkerung. Die Regierung nutzt dies für sich, indem sie suggeriert, dass eine Rückkehr zu Stabilität und Sicherheit nur durch eine starke Führung im Rahmen des Präsidialsystems mög­lich sei. Mit einer ähnlichen Strategie gelang es der AKP bereits bei den letzten Parlamentswahlen im November 2015, die absolute Mehrheit wiederzugewinnen. Gleich­zeitig besteht in großen Teilen der Bevölkerung auch Widerstand. Doch letztlich ist selbst bei einem Scheitern des Referendums nicht davon auszugehen, dass Erdoğan von seinem Bestreben abrücken wird, das Präsidialsystem einzuführen. Entgegen der Argumentation der Regie­rung würde das angestrebte System jedoch lediglich eine vermeintliche Stabilität bringen. Momentan bestehende politische Unsicherheiten würden beseitigt, doch gesell­schaftliche Konflikte und die Polarisierung des Landes würden sich noch weiter zuspitzen.

Indem die Regierung zahlreiche Medienhäuser entweder schließt oder übernimmt und kritische Journalisten und Intellektuelle inhaftiert, monopolisiert sie den öffentlichen Diskurs in der Türkei und übt somit starken Einfluss auf die Meinungsbildung im Land aus. Die AKP mag das Ergebnis des Referendums als Ausdruck von Demokratie und Volkswillens verstehen. Doch ist die de­mokratische Legitimation eines Entscheidungsprozesses fraglich, bei dem eine einseitig bestimmte öffentliche De­batte die unabhängige Meinungsbildung enorm erschwert.

Auswirkungen auf das Verhältnis zur EU

Für die EU wird ihre Türkeipolitik damit noch mehr zur Abwägung zwischen realpolitischen Interessen und der glaubwürdigen Vertretung ihrer Werte und Normen. Wie schwierig sich die Union mit dieser Frage tut, zeigte sich bereits in der fortwährenden Debatte um das EU-Türkei-Abkommen im Jahr 2016.

Es stellt sich immer dringender die Frage, welche Ins­trumente der EU im Umgang mit der Türkei bleiben und wie sie diese effektiver nutzen kann. Während die Erosion demokratischer Strukturen und der rechtstaatlichen Verfasstheit der Türkei zu einer weiteren Entfremdung zwischen der Türkei und der EU führen, verstärkt die stei­gende Zahl türkischer Asylsuchender die Spannungen.

Die türkische Regierung wirft den europäischen Staaten vor, durch die Annahme von Asylgesuchen und die Nicht-Auslieferung vermeintlicher und tatsächlicher Unterstützer Fethullah Gülens und der PKK terroristi­sche Gruppierungen zu unterstützen. Dabei verkennt die türkische Regierung, dass das Asylrecht vom Zufluchtsge­danken geprägt ist, und der Verfolgerstaat die Grundlage für den asylrechtlichen Schutz schafft. Die Tatsache, dass selbst Anhänger und Mitglieder der PKK, die auch in der EU als terroristische Organisation gilt, dort unter Um­ständen Asyl erhalten, ergibt sich aus den in der Türkei drohenden Menschenrechtsverletzungen und der man­gelnden Rechtsstaatlichkeit, nicht aus der Sympathie eu­ropäischer Staaten für die betreffenden Organisationen.

Auch wenn die EU kaum die potenzielle Umwandlung des türkischen politischen Systems in ein Präsidialsystem beeinflussen kann, kann sie Anreize schaffen, die den Grad der autokratischen Ausprägung etwas eindämmen.

Die Modernisierung der Zollunion zwischen der Türkei und der EU, verknüpft mit klaren politischen Anforde­rungen, könnte hierbei als entscheidendes Instrument dienen. Dies gilt umso mehr, als die Türkei mit wachsen­den wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hat. Doch dafür bedarf es einer einheitlichen Linie innerhalb der EU. Diese zu finden könnte in Anbetracht der zunehmend nationalstaatlich ausgerichteten Diskurse in den Mitglied­staaten schwierig werden.

Darüber hinaus bleibt die EU der wichtigste Handels­partner der Türkei und größter Geber ausländischer Di­rektinvestitionen. In Anbetracht der Tiefe der über Jahr­zehnte entwickelten wirtschaftlichen Integration und der wirtschaftlichen Bedeutung der EU für die Türkei würde sich dies auch kaum ändern, falls die Türkei verstärkt mit Russland und China kooperieren oder tatsächlich der Shanghai Cooperation Organisation beitreten sollte, ungeachtet Erdoğans Rhetorik.

Gleichzeitig könnte eine Lösung des Zypernkonflikts wichtige Kanäle zwischen der EU und der Türkei öff­nen. Sollte es gelingen, die Konfliktparteien an den Verhandlungstisch zurückzubringen, könnte eine Wie­dervereinigung Zyperns jahrzehntelange Blockaden und Konfliktpunkte lösen und somit eine neue Dynamik in die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei bringen, un­geachtet dessen, wie sich der Beitrittsprozess entwickelt.

Bibliografische Angaben

Kabis-Kechrid, Laura Lale. “Die Transformation der Türkei zum Ein-Mann-Staat.” April 2017.

DGAPkompakt 3, 12. April 2017, 3 S.