Jutta von Falkenhausen ist seit 2001 ehrenamtlich als Syndika im Vorstand der DGAP tätig. Sie studierte Rechtswissenschaften in Bonn, Genf und an der Freien Universität Berlin. An der Kennedy School of Government der Harvard University erwarb sie zudem den Master of Public Administration (MPA). 

Seit 1993 ist Frau von Falkenhausen in Berlin als Rechtsanwältin tätig, zunächst viele Jahre mit den Beratungsschwerpunkten internationales Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht in einer internationalen Anwaltssozietät, seit Ende 2009 in ihrer eigenen Kanzlei. Ihre Schwerpunkte liegen im Stiftungsrecht, der wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Beratung von Stiftern und Stiftungen, gemeinnützig Engagierten und gemeinnützigen Körperschaften sowie im Kunstrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Syndika der DGAP engagiert sie sich in den Gremien einer Reihe gemeinnütziger Vereine und Stiftungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich sowie im Bildungsbereich.

Jutta von Falkenhausen

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