White Paper

07. Juli 2026

Aufklären, Abschrecken, Verteidigen

Ein Konzept zur Abwehr des hybriden Krieges gegen Deutschland
Thomas Kleine-Brockhoff
Nico Lange
Jürgen-Joachim von Sandrart
Jan Stöckmann
Kira Vinke
Anselm Hager
Alexander Graf Lambsdorff
Nathanael Liminski
Thomas Risse
Anna-Lena Schütte
Jakob von Weizsäcker
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Die Zeit der Weckrufe ist vorbei. Deutschland muss handeln, um hybride Angriffe wirksamer abzuwehren und auch abzuschrecken. Angriffe tatenlos hinzunehmen, lädt zu weiteren Angriffen ein. Auch der Aufbau von Resilienz wird allein nicht ausreichen. Deshalb sollte Deutschland zusätzlich Maßnahmen ergreifen, die bei den Angreifern Kosten verursachen, um sie von weiteren Angriffen abzubringen. Das Konzept der Abschreckung als Teil europäischer Sicherheitspolitik muss für das hybride Zeitalter modernisiert werden, und zwar durch ein glaubwürdiges System gestaffelter Gegenmaßnahmen: ein System, das Angriffe einerseits ex ante abschreckt und andererseits – weil im hybriden Krieg lückenlose Abschreckung kaum möglich ist – den Handlungsspielraum für Verteidigung erweitert. So kann die Bundesrepublik agil und angemessen handeln, das Eskalationsrisiko reduzieren und die hybride Bedrohungslage beherrschbar machen.

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Dieser Text ist im Rahmen des Karl Kaiser Forums für strategische Fragen der DGAP entstanden. Die unterzeichnenden Mitglieder des Karl Kaiser Forums vertreten hier ihre persönlichen Ansichten, nicht notwendigerweise die ihrer Organisationen.

  • Prof. Dr. Anselm Hager, Professor für Internationale Politik, HU Berlin

  • Thomas Kleine-Brockhoff, Otto Wolff-Direktor, DGAP

  • Alexander Graf Lambsdorff, Botschafter

  • Nico Lange, Gründer und Direktor, Institut für Risikoanalysen und Internationale Sicherheit (IRIS)

  • Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien, Nordrhein-Westfalen

  • Prof. Dr. Thomas Risse, Professor emeritus, FU Berlin

  • Jürgen-Joachim von Sandrart, Generalleutnant a.D.

  • Anna-Lena Schütte, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Ostasiatischer Verein e.V. (OAV)

  • Dr. Jan Stöckmann, Leiter Karl Kaiser Forum, DGAP

  • Dr. Kira Vinke, Stellv. Leiterin des Forschungs­instituts und Leiterin des Zentrums für Klima & Außenpolitik, DGAP

  • Jakob von Weizsäcker, Minister der Finanzen und für Wissenschaft, Saarland


 

Hybride Kriegsführung

bezeichnet eine strategische Vorgehensweise staatlicher oder nichtstaatlicher, oft autoritärer oder kriminellerer und nicht immer eindeutig zuordenbarer Akteure. Diese setzen ein Bündel militärischer, paramilitärischer, ökonomischer, technologischer, diplomatischer und informationeller Maßnahmen ein, die bewusst unterhalb der Schwelle eines konventionellen Krieges bleiben. Ziel ist, den Institutionen freiheitlich-demokratischer Gesellschaften Schaden zuzufügen, ihre Widerstandsfähigkeit zu testen und schrittweise zu erodieren, politische und gesellschaftliche Handlungsfähigkeit zu unterminieren und kontinuierlichen Verschleiß zu erzeugen, ohne zwingend auf einen unmittelbaren Triumph oder eine offene militärische Eskalation abzuzielen.

Die Lage

Deutschland ist hybrider Kriegsführung ausgesetzt – einer Kombination aus konventioneller militärischer Gewalt und verdeckten, nicht-militärischen Mitteln mit dem Ziel, unterhalb der Kriegsschwelle die Gesellschaft zu destabilisieren und die politische Handlungsfähigkeit zu schwächen. Fast täglich sind Angriffe zu beobachten. Allein 2025 registrierte das Bundeskriminalamt mehr als 1000 verdächtige Drohnenflüge über militärischen Einrichtungen und kritischer Infrastruktur. Dazu kommen in einiger Regelmäßigkeit durchtrennte Seekabel, Brandsätze in DHL-Paketen, Sabotage bei der Marine und Hacker-Angriffe auf Forschungseinrichtungen. Im Dezember 2025 bestellte die Bundesregierung neuerlich den russischen Botschafter ein. Grund: Der Hacker-Angriff auf die deutsche Flugsicherung aus dem August 2024 und die Desinformationskampagne „Storm-1516“ zur Bundestagswahl 2025 konnten inzwischen Russland zugeordnet werden, dem derzeit aktivsten hybriden Angreifer. Aber auch China steht häufig im Verdacht, insbesondere bei Industrie- und Wissenschaftsspionage.

Auch wenn nicht alle Angriffe zweifelsfrei zugeordnet werden können, ergibt sich ein Muster. Die Angreifer, meist Autokratien oder von ihnen geförderte kriminelle Gruppierungen, attackieren häufiger und skrupelloser, teils mit simplen und kostengünstigen Methoden wie KI-Operationen oder Wegwerfagenten. Sie stiften Verunsicherung, schüren Populismus und untergraben demokratische Institutionen bis hin zur völligen Relativierung von Wahrheit. Aber auch militärische Einrichtungen, Kraftwerke und Verkehrswege geraten ins Visier. Hinzu kommt ein massiver wirtschaftlicher Schaden. Allein die Kosten von Datendiebstahl, Industriespionage und Sabotage in Deutschland werden auf 289 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Auch Menschenleben sind in Gefahr, sei es durch Hackerangriffe auf Krankenhäuser oder durch Staatsterrorismus wie beim Tiergartenmord. Angesichts dieses großen Schadenpotenzials und der Risiken von Fehleinschätzungen, Missverständnissen und überproportionalen Reaktionen ist das Eskalationspotential nicht zu unterschätzen.

Die Angreifer setzen darauf, in Deutschland kaum Konsequenzen fürchten zu müssen, weil der Rechtsstaat nicht ausreichend auf diese Bedrohungslage eingestellt ist. Das Kalkül ist klar: immer wieder kleine Nadelstiche setzen, den Gegner testen, Kräfte binden. Die Angreifer selbst halten sich nicht an völkerrechtliche Regeln, sondern greifen nach Belieben auf frei gewählte Methoden zurück. Für Akteure wie Russland sind Krieg und Frieden nicht binär, sondern ein Kontinuum. Der Übergang von Frieden zu Krieg wird methodisch und geografisch entgrenzt. Diesen Graubereich zu nutzen, ist Teil der Strategie (oft Gerassimov-Doktrin genannt). Das Ziel: Populisten stärken, Allianzen untergraben, den Westen schwächen.

Obwohl all das bekannt und belegt ist, hat die Bundesrepublik lange Zeit reagiert, als handele es sich um eine Kette einzelner Ereignisse ohne Zusammenhang. Es ist höchste Zeit, diese neue Situation einzugestehen und eine konzeptionelle Antwort darauf zu entwickeln.

Die Antwort

Hybride Kriegsführung einfach hinzunehmen, kann keine Lösung sein, schon weil das weitere Angriffe geradezu einlädt. Auch der Aufbau von Resilienz gegen solche Angriffe wird allein nicht ausreichen. Es gibt schlicht zu viel zu schützen. Man kann nicht jedes Kabel ummanteln, jeden Verkehrsweg patrouillieren, jeden Bürger sensibilisieren.

Deshalb muss Deutschland bereit sein, Maßnahmen zu ergreifen, die bei den Angreifern Kosten verursachen, damit sie von weiteren Angriffen ablassen. Die Bundesregierung sollte deutlich machen, dass sie die Bevölkerung und die Infrastruktur auch unterhalb der Schwelle eines konventionellen Krieges verteidigt, notfalls mit robusten Mitteln. Deutschland muss also in der Lage sein, hybride Bedrohungen abzuschrecken. Das ist möglich, ohne die Schrankenlosigkeit von Angreifern aus autoritären Staaten zu kopieren oder in eine Eskalationsspirale zu geraten. Wehrhaftigkeit erfordert deshalb ein vielfältiges, rechtsstaatlich abgesichertes Methodenbündel.

Ein Konzept hybrider Verteidigung – also eine Adaption erprobter Abschreckungsdoktrinen zur Wiederherstellung ihrer Wirksamkeit unter modernen Bedingungen – muss anerkennen, dass absolute Abschreckung unter hybriden Bedingungen unrealistisch ist. Denn die Natur dieser Bedrohungen – sie sind graduell, mehrdeutig und unkonventionell – erschwert es, Aggressoren lückenlos abzuschrecken und ihre Aktivitäten zuverlässig und dauerhaft zu verhindern. Nützlicher ist hingegen das Konzept der restriktiven Abschreckung, das darauf zielt, die Häufigkeit und Schwere von Angriffen durch gezielte Gegenmaßnahmen erheblich zu minimieren. Zugleich werden dadurch die Risiken einer eskalatorischen Dynamik verringert.

Abschreckung im hybriden Zeitalter muss so zielgerichtet und gestaffelt aufgebaut sein wie die Angriffe – also domänenübergreifend, asymmetrisch, kumulativ und akteursspezifisch. Auf Dauer summiert sich der Effekt solch vielfältiger Maßnahmen. So werden potenzielle Angriffe bereits ex ante abgeschreckt. Kommt es trotzdem zu Angriffen, kann die Bundesrepublik agil und angemessen reagieren. Das Ziel besteht darin, die Glaubwürdigkeit von Abschreckung durch den dosierten Einsatz von Abwehrmaßnahmen wiederherzustellen und die hybride Bedrohungslage beherrschbar zu machen.

Abschreckung ist demnach der zentrale Teil eines Konzepts hybrider Verteidigung, in dem mehrere Verteidigungslinien ineinandergreifen. Es fußt auf drei Säulen, die sich aus den Merkmalen hybrider Angriffe ableiten: Informationshoheit, Abschreckung, Resilienz.

Viele dieser Maßnahmen haben sich schon andernorts bewährt und sind im internationalen Vergleich bewertbar (Benchmarking). Deutschland muss also nicht bei null anfangen. Erfahrungswerte sammelt das Hybrid Center of Excellence (Hybrid CoE), eine gemeinsame Initiative von 35 Staaten, der EU und der NATO. Die folgenden Maßnahmen sind für deutsche Bedingungen adaptiert und priorisiert. Sie orientieren sich an dem übergeordneten Ziel, Deutschland unempfindlicher zu machen, also Abwehrkräfte aufzubauen, und dabei zugleich das Völkerrecht zu wahren.

Die Maßnahmen

1. Strategische Aufklärung

Zunächst muss die Bundesrepublik besser verstehen, wo Gefahren drohen und in welcher Höhe Schäden entstehen. Sie braucht ein klares Lagebild zur Identifikation, Attribution und Kostenschätzung von hybriden Angriffen. Grundlage dafür ist moderne Überwachungstechnik, von Unterwasserdrohnen bis zu Cyber-Frühwarnsystemen. Bei Monitoring und Tracking gibt es bereits Initiativen, wie das European Repository of Cyber Incidents (EuRepoC) oder das Hybrid Threat Radar (HTR), ein KI-gestütztes Monitoring öffentlicher zugänglicher Informationen (OSINT). Neben dem Überblick in der Breite müssen Analysefähigkeiten auch in die Tiefe gehen, und zwar mit modernen digitalen Methoden (future battlefield forensics). Schließlich, um von der Aufklärung ins Handeln zu kommen, braucht Deutschland ein zentrales Lagezentrum, das alle relevanten Akteure zusammenbringt und reaktionsfähig ist – von Bundesministerien, Ländervertretungen und Nachrichtendiensten über Blaulichtorganisationen bis hin zu (privaten) Betreibern kritischer Infrastruktur. Das im Juni vorgestellte Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) sollte dahingehend erweitert und unter klare politische Verantwortung gestellt werden. Verantwortung und Kontrolle sind ebenso wichtig, um Fehlattributionen zu verhindern und Eskalationsrisiken zu beherrschen.

2. Finanzforensik

Um die Drahtzieher hybrider Angriffe ausfindig machen zu können, braucht es moderne Finanz-Strafverfolgungsmittel („financial forensics“). Nur so tritt eine kriminelle Systematik zu Tage, wie im Fall von Russlands Wahlbeeinflussung in Moldau oder einer Reihe von Sabotageakten in mehreren europäischen Ländern. Deutschland muss sich für dieses neue Umfeld ausrüsten. Prädestiniert hierfür wäre ein Bundesfinanzkriminalamt (seit 2022 im Gespräch), das die Fähigkeiten einzelner Behörden unter einem Dach bündelt, insbesondere der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sowie der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), und das die Erfahrungen aus der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung für hybride Verteidigung nutzbar macht. Ein solches Amt sollte auch den Kontakt zu internationalen Partnern wie der Anti-­Money Laundering Authority (AMLA) auf europäischer und der Financial Action Task Force (FATF) auf G20-Ebene halten. Personalstärke, Ausbildung und Befugnisse müssten an der hybriden Bedrohungslage orientiert sein, also deutlich aufgestockt und mit moderner KI-gestützter Software für Massendatenanalyse ausgestattet werden. Dazu gehören auch mehr Fähigkeiten und Personal bei der Analyse verschlüsselter Krypto-Transaktionen, wofür es bereits heute Lösungen privater Anbieter gibt.

3. „Not-in-kind“-Verteidigungsmaßnahmen

Um hybride Angriffe wirkungsvoll abzuschrecken, muss der Angreifer wissen oder zumindest ahnen, dass sein Angriff für ihn selbst Kosten verursachen kann oder wird. Hierfür muss ein klares Zielbild dessen vorliegen, was durch die Gegenmaßnahmen erreicht werden soll. Mit anderen Worten: Die Kosten müssen treffsicher, glaubhaft und skalierbar sein. Weil die Bundesrepublik dabei aus guten Gründen auf völkerrechtswidrige Methoden verzichtet – Angriffe auf zivile Einrichtungen, Terror, Chemiewaffen usw. – muss sie auf ein breites Spektrum anderer hybrider Verteidigungsmaßnahmen zurückgreifen, so genannte „ungleichartige“ oder not-in-kind-Reaktionen. Hybride Angriffe werden also nicht kopiert, sondern asymmetrisch und im Rahmen des Völkerrechts beantwortet. Ein Beispiel: Wenn ein deutsches Krankenhaus gehackt wird, werden als Antwort die Krypto-Wallets der Hacker ausgeschaltet. „Not-in-kind“ lässt sich aber noch breiter denken. Als Antwort auf russische Drohnenüberflüge könnten Sanktionen verhängt oder die militärische Unterstützung der Ukraine erhöht werden. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig, aber nicht gleichartig sein. Deutschland verfügt bereits heute über eine Reihe ungenutzter Fähigkeiten. Wo Lücken bestehen, sollte nachgerüstet oder mit Bündnispartnern kooperiert werden.

4. Strategische Kommunikation

Großangelegten Desinformationskampagnen und Einflussversuchen hat Deutschland aktuell kaum etwas entgegenzusetzen. Ein Schlüsselinstrument ist strategic declassification, also das gezielte Veröffentlichen einzelner nachrichtendienstlicher Erkenntnisse über aggressive Absichten und Methoden, um vor bevorstehenden Angriffen zu warnen oder Desinformationskampagnen vorzugreifen (deterrence by disclosure). Dabei braucht es Tempo und Flexibilität, wie es die Briten im Fall Skripal vorgemacht haben (elastic communications). Analog braucht es in Deutschland konsolidierte Kommunikationskampagnen gegen hybride Angreifer. Ergänzend dazu sollte die Bundesregierung stets praktische Lösungen parat haben, also aktionsorientiert kommunizieren – beispielsweise durch die Ankündigung von Sanktionen als unmittelbare Reaktion auf einen Angriff. Außerdem wird es künftig auf den klugen Einsatz künstlicher Intelligenz ankommen, um als Verteidiger den Angreifern einen Schritt voraus zu sein, gerade wenn man beobachtet, wie hybride Angreifer bereits jetzt KI-Modelle „vergiften“ und so ihre Narrative setzen.

5. Nachrichtendienstliche Befugnisse

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss mit erweiterten Befugnissen ausgestattet werden, um hybride Angriffe wirksam abwehren zu können und nicht auf Fähigkeiten Dritter angewiesen zu sein. Der in Teilen bereits zirkulierende BND-Gesetzentwurf enthält wichtige Impulse, die Deutschland auf Augenhöhe mit Partnerländern bringen: Dazu gehören erweiterte Datenspeicherung und vertiefter Datenzugriff, aber auch operative Fähigkeiten wie das Eindringen in Systeme, um feindselige Cyberattacken abzuwehren (Hackback), bis hin zu Gegen-Sabotage. Ein Beispiel: Nach der Ransomware-Attacke auf die Colonial Pipeline in den USA 2021 konnten amerikanische Behörden einen Großteil der in Bitcoin gezahlten Lösegelder beschlagnahmen, woraufhin die Angreifer sich zurückzogen. Neben entsprechenden Befugnissen erfordert erfolgreiche Geheimdienstarbeit aber auch eine bessere Koordination, insbesondere mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Landesämtern, sowie eine solide demokratische Kontrolle, die sich auf das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) konzentrieren sollte.

6. Resilience by Design

Um Deutschlands kritische Infrastruktur zu schützen, muss geplant werden, statt nur zu reagieren. Hierzu zählt der Einbau von Sensorik für Überwachung bei neuen Infrastrukturprojekten, zum Beispiel bei Offshore-Windkraftanlagen oder Unterseekabeln, aber auch an bestehenden Anlagen, Leitungen und Verkehrswegen. Mit steigendem Vernetzungsgrad von Infrastrukturen könnten solche Resilienzvorkehrungen zu einem nationalen Frühwarnsystem ausgebaut werden (resilience by design). Das jüngst verabschiedete KRITIS-Dachgesetz hat viele Lücken und greift erst bei Infrastruktur für mehr als 500.000 Menschen. Wichtig wären außerdem Anreize für Unternehmen, in ihre Sicherheit zu investieren, zum Beispiel zinsgünstige KfW-Kredite, gezielte Steuerentlastungen und Förderprogramme, aber auch Ertüchtigungen im Bereich technologischer Souveränität.

7. Konsolidierung und Internationale Kooperation

Um die Abschreckungswirkung zu erhöhen, muss die Bundesrepublik Kapazitäten bündeln und skalieren. Unklare Zuständigkeiten lähmen die Verteidigungsfähigkeit, wie die Reaktion auf unidentifizierte Drohnenüberflüge gezeigt hat. Eine naheliegende institutionelle Verankerung für ein nationales Lagezentrum wäre der Nationale Sicherheitsrat. Ihm müssten neben Bundeswehr und Polizei auch die anderen Blaulichtorganisationen sowie Vertreter der Bundesländer und Wirtschaft angehören. Letztere sind durch Angriffe auf kritische Infrastruktur besonders betroffen und sollten daher ihre Abwehrmaßnahmen als Unternehmen untereinander und im Dialog mit staatlichen Stellen vernetzen. Die Verbesserung nationaler Fähigkeiten sollte Deutschland nicht davon abhalten, mit seinen europäischen Partnern Abwehrmaßnahmen enger zu koordinieren, Informationen auszutauschen und Mechanismen einzuüben. Dafür müssten Initiativen auf internationaler Ebene wie die EU Hybrid Fusion Cell und EU Hybrid Rapid Response Teams und die Support-Strukturen der NATO aufgewertet werden. Dafür braucht es vor allem mehr politischen Willen aus den Mitgliedsstaaten.

8. Lernen, Ausbilden, Schulen

Um die beschriebenen Maßnahmen umzusetzen, ist in den kommenden Jahren ein deutlicher Personal- und Kompetenzaufwuchs in der hybriden Verteidigung notwendig. Fortbildungsprogramme – orientiert am schwedische Vorbild – sollten zunächst auf den oberen Entscheidungsebenen des öffentlichen Dienstes, der Wirtschaft und Zivilgesellschaft ausgerollt werden, erst anschließend in der Breite der Bevölkerung. Aber auch von Osteuropa und der Ukraine gibt es viel zu lernen. Viele Maßnahmen sind relativ gut umsetzbar: Wargaming, Trainings, Sensibilisierungen, Medienpädagogik (z.B. pre-bunking), Katastrophenvorsorge sowie der Aufbau von Sprachkenntnissen und landesspezifischer Expertise, insbesondere zu China und Russland.

9. Gesellschaftliche Bereitschaft

Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und diverser rechtlicher Einwände gegen eine robustere Politik zur Abwehr hybrider Kriegsführung braucht es eine realistische Debatte darüber, wie Freiheit und Wohlstand künftig zu verteidigen sein werden – davon ausgehend, dass wir erst die Anfänge hybrider Kriegsführung erlebt haben. Welche Risiken sind wir bereit, bei der Abschreckung einzugehen? Brauchen wir neben Frieden, Spannungs- und Verteidigungsfall einen neuen „Aggregatzustand“, etwa einen „hybriden Spannungsfall“? Nicht alle Fragen werden sich im öffentlichen Raum abschließend beantworten lassen, um strategische Ambiguität zu wahren. Aber es sollte auch nicht völlige Unklarheit über Grundsatzfragen herrschen, etwa was NATO-Sicherheitsgarantien für hybride Verteidigung de facto bedeuten.

Fazit

Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist Eile geboten. Viele Vorschläge werden schon in Fachkreisen diskutiert. Nun geht es darum, politische Entscheidungen zu treffen. Dabei sollten rechtliche Spielräume ausgeschöpft werden. So sind beispielsweise Hackbacks grundsätzlich vorstellbar, solange sie nicht militärischen Operationen gleichkommen. Auch bei der strategischen Kommunikation (StratCom) könnte man ohne neue Gesetzgebung weiterkommen. Anderswo, etwa bei behördlichen Strukturen und nachrichtendienstlichen Befugnissen, braucht es neue rechtliche Regeln. In jedem Fall ist politischer Wille unverzichtbar, und dazu möchte dieses Papier aufrufen. Kurz gesagt: Deutschland muss vom Analyse- in den Handlungsmodus wechseln.

 

Bibliografische Angaben

Kleine-Brockhoff, Thomas, Nico Lange, Jürgen-Joachim von Sandrart, Jan Stöckmann, Kira Vinke, Anselm Hager, Alexander Graf Lambsdorff, Nathanael Liminski, Thomas Risse, Anna-Lena Schütte, and Jakob von Weizsäcker. “Aufklären, Abschrecken, Verteidigen .” DGAP White Paper 2 (2026). July 2026.
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