„Alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“
Die EU-Beistandsklausel als Testfall für die europäische Verteidigung
Unmittelbar nach den Terroranschlägen in Paris am 13. November 2015 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten auf Bitten Frankreichs einstimmig, zum ersten Mal den europäischen Beistandsfall nach Artikel 42(7) des EU-Vertrags auszurufen. Die seitdem geleistete Unterstützung fiel sehr unterschiedlich aus und kann nur der Anfang sein: Nach dem Brexit-Votum und dem US-Wahlergebnis ist eine erweiterte und bessere Verteidigungskooperation für die EU wichtiger denn je.
Bibliografische Angaben
Puglierin, Jana. “„Alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“.” December 2016.DGAPkompakt 18, 17. November 2016, 6 S.