Die Rechtsstaatlichkeit gehört zu den Grundwerten der Europäischen Union – doch europäisches Recht und das jeweilige nationale Recht stehen nicht selten im Konkurrenzverhältnis zueinander. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das polnische Verfassungstribunal sind zuletzt mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof in Konflikt geraten. Dabei bestehen große Unterschiede, wie das Bundesverfassungsgericht und das polnische Verfassungstribunal ihre Kompetenzen interpretieren.
Wie sieht das Bundesverfassungsgericht das Spannungsfeld von Europarecht und nationalem Recht? Wie geht das polnische Verfassungstribunal damit um? Und was bedeuten diese Unterschiede für die Zukunft der Rechtsstaatlichkeit in Europa? Diese sowie weitere Fragen zu diesem Thema möchten wir gerne mit Ihnen und unseren Gästen diskutieren.
Begrüßung: Botschafter Rolf Nikel, Vizepräsident der DGAP
Gäste:
Prof. Peter M. Huber, Richter am Bundesverfassungsgericht
Prof. Miroslaw Wyrzykowski, Professor an der Universität Warschau und ehemaliger polnischer Verfassungsrichter
Dr. Anna-Lena Kirch, Research Fellow im Alfred von Oppenheim-Zentrum für Europäische Zukunftsfragen, DGAP
Moderator: Maximilian Steinbeis, Journalist, Gründer und Chefredakteur von Verfassungsblog
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