Kommentar

11. Dez. 2019

Europa braucht Klarheit nach dem Brexit

Die Parlamentswahl in Großbritannien hat unmittelbar Auswirkungen auf ganz Europa. Premierminister Boris Johnson, der die Umfragen anführt, will mit einer absoluten Mehrheit im Unterhaus den Austritt zum 31. Januar 2020 vollziehen. Doch die schwierigen Entscheidungen über das künftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien stehen noch bevor. Die Zeit dafür ist knapp und Großbritannien wird sich nach dem Brexit erneut in einer schwierigen Verhandlungsposition wiederfinden.

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Nach dem Brexit: Auswirkungen werden abgefedert

Wenn es zu einer Regierungsbildung unter Johnson kommt, ist mit einer raschen Ratifizierung des Austrittsabkommens und einem Brexit zum 31. Januar 2020 zu rechnen. Dank der vereinbarten Übergangsphase wäre der EU-Austritt in vielen Aspekten des täglichen Lebens zunächst kaum spürbar, da große Teile des EU-Rechts in Großbritannien weiter gelten: Großbritannien wäre zunächst weiter Teil des EU-Binnenmarktes, die Freizügigkeit würde fortgelten, Luft- und Landverkehr unterlägen keinen Beschränkungen. Dennoch würde sehr rasch der enorme Zeitdruck deutlich, unter dem Großbritannien steht, um seine künftigen Beziehungen mit der EU auszuhandeln.

Denn der Zeitrahmen wäre erheblich knapper als ursprünglich geplant: Die Übergangsphase würde trotz ihres späteren Beginns unverändert bis Ende 2020 laufen. Dieser Zeitraum kann einmalig um ein oder zwei Jahre verlängert werden, die Entscheidung hierüber muss laut Austrittsabkommen bis Ende Juni 2020 fallen. Die Tories haben sich in ihrem Wahlprogramm festgelegt, eine solche Verlängerung nicht in Anspruch zu nehmen. Es ist anzunehmen, dass eine von ihnen geführte Regierung daran festhalten würde.

Enormer Zeitdruck für Anschlussregelungen

Natürlich droht am Ende der Übergangsphase im Dezember 2020 kein „no-deal“-Szenario wie bei einem ungeregelten EU-Austritt Großbritanniens: Das Austrittsabkommen wäre in Kraft und mit ihm die wichtigen Vereinbarungen zu den Rechten der vom Austritt betroffenen britischen und EU-Bürger, zur finanziellen Abwicklung der britischen EU-Mitgliedschaft und zu Nordirland. Für alle anderen Aspekte der Beziehungen, insbesondere die Handelspolitik, müsste aber innerhalb der Frist eine Anschlussregelung für den Wegfall des EU-Acquis communautaire gefunden werden.

Für Ende 2020 zeichnet sich ein sehr harter Brexit ab

Dieser neue „cliff-edge“ zum Ende der Übergangsphase unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt vom Szenario eines ungeregelten Austritts aus der EU: Solange Großbritannien noch EU-Mitglied ist, gibt es zwei Möglichkeiten der Abfederung, wenn es keine Einigung auf ein Austrittsabkommen gibt: Erstens, eine Verlängerung der zweijährigen Austrittsfrist – diese Option wurde mittlerweile dreimal genutzt. Zweitens besteht bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft zumindest theoretisch die Möglichkeit einer Rücknahme der Austrittsmitteilung durch Großbritannien. Beide Wege stehen nach einem EU-Austritt Großbritannien nicht mehr zur Verfügung. Die „Klippe“ am Ende der Übergangsphase mag nicht mehr so steil sein, aber derzeit ist kein Weg erkennbar, ihr auszuweichen.

Beziehungen zu den europäischen Nachbarn: eine neue Verhandlungssituation

Die Verhandlungen der EU mit Großbritannien werden davon bestimmt sein, dass die politischen, wirtschaftlichen und persönlichen Bindungen zwischen der EU und Großbritannien so eng sein werden wie mit keinem anderen Land außerhalb der EU. Dies deutet die Komplexität der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen an, wie sie in der gemeinsamen politischen Erklärung zum Austrittsabkommen skizziert sind.

Nach dem Austritt werden diese Verhandlungen aber auf einer neuen Rechtsgrundlage geführt. Artikel 50 des EU-Vertrags, der den Rahmen für die Austrittsverhandlungen darstellt, wird nicht mehr anwendbar sein. Der EU-Vertrag kennt keinen „Alumni-Status“: Er enthält keine besondere Regelung, um enge Beziehungen mit einem ehemaligen Mitgliedstaat zu begründen. Eine Besonderheit des sog. Artikel-50-Verfahrens war, dass für das Austrittsabkommen auf EU-Seite eine Zustimmung des Rats mit qualifizierter Mehrheit genügt (auch wenn in der Praxis in allen Verhandlungsphasen Konsens auf EU-Seite erzielt wurde). Soweit künftig für ein Abkommen mit Großbritannien Einstimmigkeit unter den Europäern erforderlich ist, steigt die Möglichkeit für einzelne Mitgliedstaaten, ihre Interessen gegenüber einem Nichtmitgliedstaat durchzusetzen.

Großbritannien wird unter erheblichem Zeitdruck Entscheidungen treffen müssen, die seine Beziehungen zur EU möglicherweise auf Jahrzehnte bestimmen werden. Großbritannien will aktuell eine eher lockere Anbindung an die EU über ein Freihandelsabkommen erreichen. Im Vergleich zur Mitgliedschaft im Binnenmarkt wäre dies ein erheblicher wirtschaftlicher Rückschritt. Die EU hat mit Norwegen, der Schweiz und sogar mit der Türkei (durch die Zollunion) engere wirtschaftliche Beziehungen. Selbst wenn die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit Großbritannien in ungewöhnlich kurzer Zeit gelingen sollten: Für Ende 2020 zeichnet sich ein dann zwar nicht mehr ungeregelter aber doch sehr harter Brexit ab. 

 

Bibliografische Angaben

Rudolph, Rainer. “Europa braucht Klarheit nach dem Brexit .” December 2019.

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