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Apr 14, 2026

Migration in Zeiten des Klimawandels

Wenn Bleiben unmöglich wird
Kira Vinke
Anna Sperber
Houses are submerged in water in a village due to corruption in flood-control projects, which has been further worsened by frequent typhoons, in Calumpit, Bulacan Province, the Philippines on September, 26, 2025.
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Zwischen Dürre, Flut und Ernteausfällen wird Migration zur Anpassungsstrategie – und doch ist sie selten freiwillig. Der Klimawandel verengt Handlungsspielräume. Wer wegkann, wer bleiben muss und wer unversehrt ankommt, entscheidet sich entlang von Geld, Netzwerken und struktureller Ungleichheit.

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Konflikte und politische Verfolgung gelten gemeinhin als wesentliche Treiber von Migration. Aber auch dramatische Veränderungen im Erdsystem führen schon heute dazu, dass Menschen ihre Heimat verlieren und sich ehemals fruchtbare Regionen in lebensfeindliche Einöden verwandeln. Mit fortschreitendem Klimawandel geraten die menschlichen Lebensgrundlagen zunehmend unter Druck. So können etwa ausbleibende Ernten infolge von Dürren, Hitzeperioden oder der Anstieg des Meeresspiegels ganze Landstriche zerstören. Besonders unmittelbar zeigen sich die Auswirkungen in Form von Extremwetterereignissen wie Stürmen und Überschwemmungen, die vielerorts intensiver und häufiger geworden sind. So überstieg die Anzahl von Binnenvertreibungen aufgrund von wetterbedingten Naturkatastrophen in den vergangenen Jahren oft die der Binnenvertreibungen durch Gewalt und Konflikte.1 Schlimmer noch, in Ländern, in denen Gewalt Menschen zur Migration zwang, waren oft auch die Vertreibungen durch Extremwetter zahlreich – eine Koinzidenz, die nahelegt, dass fehlende staatliche Fähigkeiten den Katastrophenschutz schwächen und Menschen auf sich allein gestellt sind. Nicht selten beginnt ein Teufelskreis. Migration kann auch der einzige Ausweg aus einer Notlage sein und bestenfalls eine Anpassung an den Klimawandel ermöglichen. Klimabedingte Migration (Klimamigration), verstanden als temporäre oder permanente Änderung des Aufenthaltsortes aufgrund klimabedingter Veränderungen, ist bereits Lebensrealität vieler Menschen. Migrationsentscheidungen unterliegen komplexen Abwägungsprozessen und lassen sich nur selten auf einen einzigen Grund zurückführen. Der Klimawandel wirkt auf unterschiedliche Faktoren, die in diesen Prozessen eine Rolle spielen. So kann er bestehende finanzielle, soziale, politische oder ökologische Probleme verschärfen oder neue hervorrufen. Klimamigration kann dabei verschiedene Formen annehmen: Sie kann plötzlich oder geplant erfolgen, von kurzer Dauer, saisonal oder langfristig sein und klimaangepasste (adaptive) Migration bis hin zu Zwangsumsiedlungen umfassen.2

Abstufungen unfreiwilliger Migration

Der Grad der Freiwilligkeit bei klimabedingter Migration ist sehr unterschiedlich. Da die äußere Umwelt vieler Menschen immer stärker fremdbestimmt wird durch die Emissionen anderer Länder, kann auch von Abstufungen unfreiwilliger Migration gesprochen werden, selbst wenn die Migration eine präventive Anpassungsstrategie an den Klimawandel ist.
Migrationsbewegungen können sich über unterschiedliche Entfernungen etwa von ländlichen Gebieten in nahegelegene Städte, innerhalb von Staatsgrenzen oder über Staatsgrenzen hinweg erstrecken. Überwiegend findet Klimamigration gegenwärtig innerstaatlich statt. Migration über Landesgrenzen hinweg setzt finanzielle Ressourcen und Zugang zu Netzwerken voraus, die vielen Menschen verschlossen sind. Zudem wollen viele Menschen nach Naturkatastrophen in der näheren Umgebung bleiben, nicht zuletzt, um schnell wieder zurückkehren zu können. Kontextspezifische Gegebenheiten können dabei die Handlungsspielräume von Personen beeinflussen, wie etwa Geschlecht, Geld, Alter, familiäre Bindungen, Ortsverbundenheit oder bestehende Behinderungen. Diese Faktoren können auch beeinflussen, ob eine Person nicht migrieren möchte – oder kann.
Wie stark bereits heute der Einfluss des Klimawandels auf sozio-ökonomische Realitäten ist, lässt sich am Beispiel Pakistans ablesen. Pakistan gehört von 2014 bis 2016 zu den Top zehn Herkunftsländern von Asylbewerbern in Deutschland, wobei viele Anträge abgelehnt wurden. Während Fluchtbewegungen aus Pakistan nach Deutschland oft motiviert sind von Faktoren wie politischer Verfolgung im Herkunftsland und der Wahrnehmung Deutschlands als menschenrechtsbasierte Demokratie, spielen auch ökonomische Zwänge eine wichtige Rolle.3 Letztere ergeben sich aus einem komplexen Zusammenspiel wirtschaftlicher Unsicherheiten, die inzwischen vielfach geprägt sind von klimatischen Extremen.

Migrationsentscheidungen unterliegen komplexen Abwägungsprozessen und lassen sich nur selten auf einen einzigen Grund zurückführen.

Laut dem Klimarisikoindex von Germanwatch zählte Pakistan zwischen 1995 und 2024 zu den zwanzig am schwersten vom Klimawandel betroffenen Ländern weltweit. Pakistans Landwirtschaft ist vom indischen Sommermonsun abhängig. Immer öfter kommt es in der Monsunzeit jedoch zu außergewöhnlich hohen Niederschlägen. So auch 2022, als es im Zusammenspiel mit Gletscherschmelzen infolge einer Hitzewelle zu extrem starken Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutschen kam. Analysen haben gezeigt, dass der Klimawandel die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Rekordniederschlag erhöht hat.4
Die Überschwemmungen setzten 2022 zeitweise ein Drittel des Landes unter Wasser, mehr als 33 Millionen Menschen waren betroffen. Häuser, Straßen, Brücken und Schienennetze wurden beschädigt oder zerstört, große Ackerflächen überflutet, Lagerbestände wurden vernichtet und Nutztiere getötet. Viele Menschen verloren ihre Existenzgrundlage, ihre Vermögenswerte und ihr Zuhause. In Verbindung mit erhöhten Lebensmittelpreisen und Inflation nahm die Ernährungsunsicherheit stark zu. Bereits vor den Überschwemmungen war die wirtschaftliche Situation in Pakistan angespannt. Die physischen und wirtschaftlichen Schäden der Überflutungen verschärften die Lage weiter. Durch das Wasser übertragbare Krankheiten und Infektionen breiteten sich aus. Gleichzeitig wurden auch Gesundheitseinrichtungen, Medikamente, medizinische Geräte und Personal von den Fluten beeinträchtigt. Die wochenlangen Überschwemmungen führten auch dazu, dass fast acht Millionen Menschen ihr Zuhause verlassen mussten und zu Binnenvertriebenen wurden. Damit gingen weitere Risiken einher: unsichere Migrationswege, provisorische Unterkünfte, fehlender Zugang zu Sanitäranlagen und gesundheitlichen Einrichtungen sowie das Fehlen finanzieller Absicherung. Einige Menschen konnten an ihre Herkunftsorte zurückkehren, andere harrten aus und versuchten, sich vor Ort eine neue Existenz aufzubauen.

Risiken addieren sich

Dabei treffen die Folgen des Klimawandels nicht alle Regionen und Gruppen gleichermaßen, was sich auch 2022 in Pakistan zeigte. Besonders stark wirkten sich die Überschwemmungen auf die Regionen Belutschistan und Sindh aus. Vor Ort waren insbesondere von der Landwirtschaft abhängige Gemeinden, ältere Menschen, Frauen und Kinder betroffen. Häufig überschneiden sich unterschiedliche Dimensionen von Verwundbarkeit (Vulnerabilität). So leben Frauen und Mädchen in Pakistan häufiger in Armut, haben geringere Beschäftigungsmöglichkeiten und einen eingeschränkten Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung – was ihre Vulnerabilität in Krisenzeiten erhöht und zugleich ihre aktiven Handlungsmöglichkeiten
eingrenzt. Zeitweise waren 650.000 schwangere Frauen von den Überschwemmungen betroffen. In Krisenkontexten steigt zudem oftmals die Gefahr von Gewalt, Ausbeutung und sexueller Belästigung. In traditionell geprägten Gemeinschaften kann die Sicherheit von Frauen zusätzlich eingeschränkt werden, etwa im Zuge von Extremwetterereignissen, wenn sie das Haus nur mit Zustimmung männlicher Familienmitglieder verlassen dürfen. Solche sozialen Normen erschweren oft den Zugang zu Hilfsangeboten. In Pakistan etwa mehrten sich Berichte über sogenannte Monsoon Brides: Mädchen, die infolge von Armut, Verzweiflung und existenzieller Not nach den Überschwemmungen von ihrer Familie gegen eine Mitgift verheiratet werden.

Der Einfluss des Klimawandels auf Migrationsentscheidungen hängt stark von Emissionspfaden, Anpassungskapazitäten und sozioökonomischen Entwicklungen ab.

All diese Aspekte verdeutlichen, dass Klimafolgen in bestehende strukturelle Ungleichheiten eingebettet sind. Im Kontext von klimabedingter Migration oder Nichtmigration bedarf es gezielter Maßnahmen, um Ungleichheiten nicht weiter zu vergrößern und die Entstehung neuer sozialer Krisendynamiken abzuwenden.
Obwohl die wenigsten Migrationsbewegungen von Pakistan nach Deutschland in einem direkten Zusammenhang zu den Extremwetterlagen stehen, zeigen die vielschichtigen Folgen, wie die Zukunftsaussichten der wirtschaftlichen Entwicklung negativ vom Klimawandel geprägt werden.

Klimamigration im internationalen Recht

Wenn Menschen aufgrund von Klimafolgen ihr Zuhause verlassen müssen, bleiben sie oftmals innerhalb ihres Herkunftslandes und unterstehen damit dessen Schutz. Die Rahmenbedingungen dafür sind in den Leitlinien zur Binnenvertreibung der Vereinten Nationen (United Nations, UN) festgehalten und in vielen Staaten der Welt in nationales Recht umgesetzt worden. Völkerrechtliche Schutzlücken bestehen allerdings für Personen, die ihr Herkunftsland in solchen Situationen verlassen müssen.
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 – als Grundpfeiler des internationalen Flüchtlingsschutzes – definiert den Flüchtlingsbegriff über den Faktor der Verfolgung, vor dem historischen Hintergrund massenhafter Verfolgung während des Zweiten Weltkriegs durch Nazi-Deutschland. Personen gelten dann als Flüchtling, wenn sie aus begründeter Furcht vor Verfolgung, etwa aufgrund ihrer Religion oder Nationalität, aus ihrem Herkunftsland fliehen. Der Klimawandel stellt keine Form der Verfolgung dar. Somit fallen Personen, die vor Klimafolgen fliehen, nicht unter die rechtliche Definition des Flüchtlingsbegriffs und haben damit bis auf wenige Ausnahmen keinen gesonderten Schutzstatus. Allerdings kann das völkerrechtliche Nichtrückweisungsprinzip Anwendung finden: Demnach ist eine Rückweisung nicht zulässig, sollten der Person in ihrem Heimatland dauerhafte Schäden an Leib und Leben drohen, etwa durch Folter oder schwere Menschenrechtsverletzungen. Bereits 2019 wurde in einer Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses die
Möglichkeit anerkannt, dass Klimafolgen solcherart Risiken konstituieren können, etwa im Fall von flach liegenden Kleininselstaaten. Der Internationale Gerichtshof griff diese Entscheidung in seinem Rechtsgutachten zu Verpflichtungen von Staaten in Bezug auf den Klimawandel 2025 auf und bekräftigte sie. Auch der Interamerikanische Gerichtshof bezog sich 2025 in seinem Gutachten zur Klimakrise und Menschenrechten auf das Nichtrückweisungsprinzip. Darüber hinaus nannte er spezifische staatliche Pflichten, darunter die Entwicklung geeigneter regulativer Instrumente für grenzüberschreitende Klimamigration beispielsweise in Form von humanitären Visa.

Schutzlücken schließen

Auch wenn konkrete Schätzungen zur Klimamigration häufig mit Unsicherheiten behaftet sind, zeigen Projektionen, dass die Zahl von Menschen, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel ihr Zuhause verlassen müssen, steigen wird. Der Einfluss des Klimawandels auf Migrationsentscheidungen hängt stark von Emissionspfaden, Anpassungskapazitäten und sozioökonomischen Entwicklungen ab. Da sich in den globalen Emissionen aber bisher kein klarer Rückgang verzeichnet und auch die Umsetzung der Agenda 2030 durch Einschnitte in den Budgets der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe grundlegend infrage gestellt ist, muss man gegenwärtig von pessimistischen Szenarien ausgehen. Die Folge können hohe Vertreibungszahlen sein oder auch große lokale humanitäre Krisen, bei denen Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden.
Angesichts der verschiedenen Formen von Klimamigration bedarf es einer Vielzahl an Instrumenten: einen besseren Schutz für Menschen in ausweglosen Situationen, aber ebenso proaktive legale Migrationswege als Teil wirtschaftlicher Entwicklung für Herkunfts- und Zielländer. Nicht zuletzt brauchen die am wenigsten entwickelten Staaten mehr Mittel für lokale Klimaanpassung. Der fehlende völkerrechtliche Schutz ließe sich zum Beispiel durch zeitlich befristete humanitäre Visa verbessern oder durch eine stärkere Berücksichtigung von Klimavulnerabilität bei der Chancenkarte – ein 2024 eingeführtes Instrument im deutschen Aufenthaltsrecht zur Gewinnung von Fachkräften und potenziellen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten.5 Da viele Menschen innerhalb ihres Landes oder in ein Nachbarland ziehen, könnte Deutschland helfen, die Kapazitäten dieser Staaten für regionale Mobilität zu stärken. Ebenso könnten bilaterale Migrationsabkommen mit besonders klimavulnerablen Staaten Klimamigration adressieren. So haben etwa Tuvalu – ein pazifischer Inselstaat, dessen Territorium sehr stark vom Klimawandel gefährdet ist – und Australien im Jahr 2023 ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet. Jährlich werden 280 Sondervisa an Personen aus Tuvalu vergeben, die damit in Australien leben, arbeiten und studieren können.

Synergiemöglichkeiten besser nutzen

Deutschland und viele andere europäische Staaten wollen irreguläre Migration verhindern und zugleich Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen. Aber außereuropäische Qualifizierungen erfahren eine geringere Anerkennung und Migrant*innen und insbesondere geflüchtete Personen arbeiten vielfach in Berufen unter ihrem Qualifizierungsniveau. Gleichzeitig erzeugt etwa die Transformation der Wirtschaft branchenübergreifend einen hohen Bedarf an Fachkräften.6 Synergien zwischen Entwicklungszusammenarbeit, Klima- und Wirtschaftspolitik sollten durch die Aus-und Weiterbildung von Fachkräften in Staaten, die besonders vom Klimawandel betroffen sind, geschaffen werden (vgl. S. 57 ff.).
Insgesamt gibt es verschiedene Möglichkeiten, Klimamigration auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene zu begegnen. Ziel sollte dabei stets sein, erzwungene Migration infolge des Klimawandels zu vermeiden, freiwillige Migration menschenrechtskonform zu regeln und als Anpassungsstrategie an den Klimawandel auch zu ermöglichen.
 

 

Bibliographic data

Vinke, Kira, and Anna Sperber. “Migration in Zeiten des Klimawandels.” April 2026.

Dieser Beitrag erschien erstmals als: Kira Vinke / Anna Sperber: Wenn bleiben unmöglich wird. Migration in Zeiten des Klimawandels. Erstveröffentlichung in: politische ökologie (Bd. 184): „Miteinander. Transformation im Einwanderungsland“, oekom verlag, München, April 2026.

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