Policy Brief

Sep 30, 2025

Den Handel mit Partnern vertiefen

Die EU braucht innovative regionale und plurilaterale Initiativen
Dr. Claudia Schmucker
Container_Hafen_Policy Brief Nr. 17, Oktober 2025, 10 S
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Die EU ist auf neue Handelsabkommen und Allianzen außerhalb der USA und China angewiesen. Sie muss daher entscheiden, wie sie den Handel mit gleichgesinnten Staaten wie den G6 ausbauen und das regelbasierte System schützen kann. Ein möglicher Schritt wäre die Addierung von Ursprungsregeln zu einer G6-Handelszone nach dem Vorbild asiatischer Abkommen wie dem CPTPP. Alternativ könnte die Pan-Euro-Med-Freihandelszone erweitert werden. Auch eine engere Zusammenarbeit mit den CPTPP-Staaten und Mercosur wäre wichtig. 

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Die EU unterhält Handelsabkommen mit den G6-Partnern Kanada,  Japan und Großbritannien. Nach dem Vorbild asiatischer Abkommen wie CPTPP und RCEP könnte mittel- bis langfristig angedacht werden, Ursprungsregeln zu addieren (diagonale Kumulierung).
Alternativ besteht die Möglichkeit, die europäische Freihandelszone Pan-Euro-Med zu erweitern, in der bereits diagonale Ursprungsregeln gelten.
Die EU und CPTPP-Staaten sollten ein Rahmenabkommen – keinen Beitritt – über eine engere Kooperation abschließen. Dieses sollte die Verpflichtung beinhalten, die multilateralen Handelsregeln einzuhalten. Die geplanten Gespräche über ein Abkommen zum digitalen Handel sind wichtig. Sie könnten später um die Mercosur-Staaten erweitert werden. 
Auch in der WTO sind plurilaterale Koalitionen der Weg, um Handelsregeln zu modernisieren. Die engere EU-CPTPP Kooperation, möglicherweise mit Mercosur, könnte zu neuen Initiativen auf WTO-Ebene führen. 

Einleitung

Deutschland und die EU befinden sich in einem konfliktgeladenen geoökonomischen Umfeld. Große Player wie die Vereinigten Staaten und China verfolgen einen machtbasierten Ansatz in der Handelspolitik und nutzen den eigenen Markt zunehmend als Druckmittel für einseitige Zugeständnisse. Dies steht dem regelbasierten Ideal der EU entgegen. Aus diesem Grund sind zurzeit weder China noch die USA die richtigen Partner, um die globalen Handelsbeziehungen auszubauen und den regelbasierten Handel zu schützen. 

Deutschland und die EU brauchen neue Handelsabkommen und Allianzen. Es wurde wiederholt betont, dass sich gleichgesinnte Staaten der G6 (die EU als Vertretung für die europäischen Mitgliedstaaten, ohne die USA) zusammenschließen sollten, um abgestimmt gegen unfaire amerikanische Strafzölle vorzugehen und ihre Verhandlungsmacht zu vergrößern. Dies wurde bislang nicht umgesetzt – ein fatales Signal an die Entwicklungs- und Schwellenländer sowie an das regelbasierte System der WTO.

Gerade vor dem Hintergrund des einseitigen Turnberry EU-US-Deals vom Juli 2025 stellt sich jedoch auch umgekehrt die Frage, was im positiven Sinne für gleichgesinnte Staaten wie die G6 – und später in einem größeren Kreis – möglich ist, um den Handelsaustausch zwischen der EU und den G6-Ländern zu verbessern und gleichzeitig das regelbasierte System zu schützen. Dieser Policy Brief schaut auf die bilaterale, die plurilaterale und multilaterale Ebene und analysiert mögliche Kooperationen im Handelsbereich. Ein Fortschritt wäre für die deutsche und europäische Wirtschaft von zentraler Bedeutung, da sie auf offene Märkte angewiesen ist, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. 

Ursprungsregeln: Was sie bedeuten und wie sie funktionieren

Um sicherzustellen, dass diese Zugeständnisse nur den Vertragspartnern zugutekommen, werden sogenannte Ursprungsregeln festgelegt, die eine Ware einem Ursprungsland zuordnet. Jedes Abkommen hat daher eine lange Liste an produktspezifischen Ursprungsregeln (nach dem Harmonized System: HS-Code), die festlegen, wann das spezifische Produkt unter die Zollliberalisierungen des Abkommens fällt.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, den Ursprung festzulegen:

• der produktspezifische regionale Wertgehalt (RVC): Hier liegt jedes Abkommen fest, wie hoch der kumulierte Anteil der regionalen Wertschöpfung aus den beiden Vertragsstaaten sein soll. Dieser Prozentanteil wird ins Verhältnis zum ExWorks-Preis oder „Ab-Werk-Preis“ (EXW) des Produkts gesetzt, der sich auf den Verkaufspreis eines Produkts ohne die Versand- und Versicherungskosten bezieht.

• Wechsel der Zollposition/Zolltarifliche Neueinreihung (Tariff Change Rule, TCR): Nach dieser Regel können die Vorteile eines Abkommens genutzt werden, wenn das Produkt so umgestaltet wurde, dass es die Zollposition wechselt. Die Regel erfordert eine Neuklassifizierung (Änderung des HS-Codes) auf Kapitel-, Positions- oder Unterpositionsebene, bevor das Erzeugnis für Präferenzzölle infrage kommt.

• Produktionsverfahren: Des Weiteren gibt es Regeln für Produktionsverfahren. Dies betrifft insbesondere die Textil- und Bekleidungsindustrie (Spinnen von Fasern zu Garn) oder auch die chemische Industrie (Chemikalien, Kunststoffe etc.). Solange das Verfahren physisch in einem Land für die jeweiligen Märkte durchgeführt wird, sind die Produkte für das Abkommen qualifiziert. 

Grundsätzlich beziehen sich produktspezifische Ursprungsregeln nur auf eine Regel, bei einigen Produkten können Importeure jedoch zwischen zwei oder drei Ursprungsregeln wählen (meistens RVC oder TCR). 

 

Bestehende EU-Freihandelsabkommen und Nutzungsraten mit Kanada, Japan und Großbritannien (G6)

In Bezug auf Kanada trat das „Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada“ (CETA) im September 2017 – nach der Ratifizierung durch das Europäische Parlament (EP) – vorläufig in Kraft. CETA beseitigt im Handelsteil 99 Prozent aller Zolltarifpositionen, von denen 98 Prozent beim vorläufigen Inkrafttreten abgeschafft wurden. Um in den Genuss des Abkommens zu kommen, müssen die produktspezifischen Ursprungsregeln (RVC, CTR) beachtet werden. Diese sind im CETA-Kapitel 2: Behandlung und Marktzugang für Waren und im „Protokoll I: Ursprungsregeln und Ursprungsprozeduren“ festgelegt. In der Regel gilt hier ein Mindestanteil (RVC) von 50 Prozent für Industrieprodukte. Laut der Information des Europäischen Parlaments von 2024 lagen die Nutzungsraten sowohl in der EU als auch in Kanada im Jahr 2022 bei 60 Prozent. Verglichen mit 40 Prozent (EU) bzw. 52 Prozent (Kanada) im Jahr 2018 ist dies ein deutlicher Fortschritt. 

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan (JEPA) trat am 1. Februar 2019 in Kraft. Seit Gültigkeitsbeginn des Abkommens wurden 99 Prozent der Zollpositionen der EU und 97 Prozent der Zollpositionen Japans abgeschafft. Für noch nicht beseitigte Zölle wurden Zollkontingente oder Zollsenkungen vereinbart. Im JEPA werden produktspezifische Regeln für die Ursprungsfestlegung verwendet, die in Anhang 3-B des Abkommens festgelegt sind. Diese beziehen sich vor allem auf CTC oder RVC. In vielen Fällen beträgt der regionale Wertanteil 50 Prozent oder mehr. Die Nutzungsraten von JEPA liegen höher als bei CETA, aber es wurden hohe bürokratische Hürden eingebaut. Bei den Exporten aus Japan in die EU wurden die präferenziellen Zölle zu 73 Prozent angewandt. Umgekehrt nutzten die Exporte aus der EU nach Japan die präferenziellen Zölle zu 76 Prozent.

Das Handels- und Kooperationsabkommen der EU mit Großbritannien wurde am 30. Dezember 2020 unterzeichnet und trat im Mai 2021 endgültig in Kraft. Anders als in den vorherigen Abkommen wurde der volle Marktzugang zum Binnenmarkt nach dem Brexit zurückgenommen und nicht verbessert. Das Abkommen sieht Nullzölle und Nullkontingente für alle Waren vor, die die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllen. Die Ursprungsregeln sind in Kapitel 2 von Titel 1 des zweiten Teils des Handels- und Kooperationsabkommens und in den Anhängen 2 bis 9 festgelegt. Bei den produktspezifischen Ursprungsregeln müssen in der Regel mehr als 50 Prozent des Wertes zwischen den Partnern erwirtschaftet werden. Laut den Zahlen der britischen Regierung von 2025 wurden die Zollpräferenzen im Jahr 2022 bei 82,8 Prozent der von Großbritannien in die EU exportierten Waren genutzt. Die Nutzungsrate der 27 EU-Mitgliedstaaten lag bei 90,3 Prozent.

Die steigende Nutzung der Handelspartner aus der G6 zeigt die wichtige Rolle der Abkommen bei der wirtschaftlichen Entwicklung. Aber es gibt noch Erweiterungs- und Nachholbedarf insbesondere mit Blick auf die Vereinfachung der Ursprungsregeln, um die Nutzungsrate zu erhöhen.

 

Ein erster Schritt: ­EU‑Freihandelsabkommen mit G6-Partnern und die Rolle der Ursprungsregeln

Die EU hat bereits bilaterale Freihandelsabkommen mit den G6-Staaten Kanada (2017), Japan (2019) und Großbritannien (2021). Freihandelsabkommen erheben grundsätzlich präferenzielle Zölle, die nur für den jeweils anderen Handelspartner gelten. Für den Erfolg ist jedoch entscheidend, wie sehr der verbesserte Marktzugang durch die Abkommen von den Unternehmen auch angewandt wird. 

Die bürokratischen Kosten für den Nachweis des Warenursprungs betragen laut dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) im Durchschnitt zwischen zwei und sechs Prozent des Warenwerts. Daher plädiert er für eine Vereinfachung der Ursprungsregeln, um den verbesserten Marktzugang auch stärker zu nutzen. Davon würde insbesondere der deutsche und europäische Mittelstand profitieren. 

Es stellt sich daher die Frage, ob die bestehenden Abkommen und Ursprungsregeln zwischen der EU und den weiteren G6-Staaten stärker miteinander verknüpft werden könnten, da auch die Handelspartner Kanada, Japan und Großbritannien wiederum durch das „Umfassende und Progressive Transpazifische Freihandelsabkommen“ (CPTPP) miteinander verbunden sind. Als Vorbild bietet sich ein Blick nach Asien an.

Diagonale Kumulierung bei Ursprungsregeln: CPTPP, RCEP und EU-Abkommen

CPTPP und Diagonale Kumulation

Die CPTPP trat am 30. Dezember 2018 in Kraft. Die zwölf CPTPP-Staaten machen rund 15 Prozent des Welthandels aus. Auch ohne die USA - als ursprüngliches Mitglied - hat das Abkommen somit eine große Wirtschaftskraft. CPTPP baut auf einem Netz von bereits bestehenden Freihandelsabkommen ihrer Mitglieder auf, die auch weiterhin gültig sind. 

CPTPP hat produktspezifische Ursprungsregeln, die im Anhang 3-D des Abkommens aufgelistet werden. Auch hier gelten die drei möglichen Ursprungsregeln, mit denen festgestellt werden kann, ob eine Ware die Ursprungsregeln erfüllt. Der wichtigste Punkt ist hierbei die Kumulierung: Alle Vormaterialien, die in einem der zwölf CPTPP-Länder als Ursprungserzeugnisse gelten, können für die Ursprungseigenschaft von Waren für die CPTPP-Präferenzzölle angerechnet werden. Diese Praxis der diagonalen Kumulierung, wonach ein Produkt für Präferenzzölle infrage kommt, wenn es Materialien aus einem oder mehreren CPTPP-Ländern enthält (die alle addiert werden), ist einer der wichtigsten Vorteile des Abkommens, da Unternehmen nun Vorprodukte im Inland und in elf weiteren Partnerstaaten beschaffen können.

Da im Rahmen der CPTPP die bestehenden bilateralen Abkommen nicht ersetzt werden, müssen sich Unternehmen vorab entscheiden, ob sie ein bilaterales Abkommen oder das CPTPP nutzen, wenn sie mit einem CPTPP-Mitgliedstaat Präferenzzölle in Anspruch nehmen wollen. Die Ursprungsregeln können je nach spezifischem Produkt variieren. Es ist jedoch in vielen Fällen so, dass die Zölle im Rahmen beider Abkommen null sind. 

Eine Untersuchung der kanadischen Regierung vom Dezember 2023 ergab, dass das CPTPP zur Erleichterung und Stärkung der Lieferketten in der Region beiträgt. Das Abkommen hat sowohl den Gesamthandel als auch den Handel in der Lieferkette zwischen den CPTPP-Mitgliedern gefördert. Das Wachstum des Intra-CPTPP-Handels in der Lieferkette war am höchsten in den Fällen, in denen neue Freihandelsbeziehungen geschaffen wurden und für Produkte, bei denen im Rahmen der CPTPP Zölle gesenkt wurden; der Handel mit solchen Produkten nahm von 2018 bis 2021 um 16,8 Prozent zu.

RCEP und diagonale Kumulation

Auch die „Regionale Umfassende Wirtschaftspartnerschaft“ (RCEP) hat bei den Ursprungsregeln Vorbildcharakter für die EU. Im Zentrum stehen die zehn ASEAN-Staaten, mit ihren Freihandelspartnern - China, Japan, Australien und Neuseeland und Südkorea. RCEP trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Das Abkommen steht für mehr als 28 Prozent des Welthandels. Auch wenn es – anders als CPTPP – kein tiefes und umfassendes Abkommen ist, muss es aufgrund seiner wirtschaftlichen Größe ernst genommen werden. 

Mit RCEP wurde versucht, die bestehenden fünf ASEAN-plus-1-Abkommen mit seinen Handelspartnern zu konsolidieren. Doch das Abkommen geht weit darüber hinaus. Genau wie CPTPP trägt es zur Konsolidierung der Ursprungsregeln bei: Unternehmen können ein Produkt nach den RCEP-Kriterien herstellen und dann in alle 15 RCEP-Länder exportieren. Es ist nur noch ein einziges Ursprungszeugnis nötig. 

Neben ihrer vereinfachten Handhabung sind die Ursprungsregeln auch großzügig gestaltet. So ist der regionale Wertanteil – laut Handelsexpertin Deborah Elms – bei produktspezifischen Ursprungsregeln mit 40 Prozent erstaunlich niedrig gehalten. Das heißt, dass 40 Prozent des Inhalts aus der RCEP-Region stammen müssen, um in den Genuss der Präferenzen zu kommen und dieser Inhalt kann aus 15 Märkten stammen (Diagonale Kumulierung). Somit sind Zulieferungen aus Drittländern in Höhe von 60 Prozent möglich. Nach Berechnung von Allianz Trade können die gemeinsamen Ursprungsregeln von RCEP die Exportkosten senken und damit die Warenexporte der Unterzeichnerstaaten um durchschnittlich 90 Milliarden US-Dollar jährlich steigern.

Beispiele für diagonale Kumulation in der EU: ­Zentralamerika und Pan-Euro-Med-Freihandelszone

Es stellt sich die Frage, ob die EU – in Anlehnung an CPTPP und RCEP - auch das Prinzip der diagonalen Kumulation verhandeln könnte, um eine stärkere Nutzungsrate der Unternehmen von bestehenden Abkommen und eine Vertiefung der Lieferketten zu ermöglichen. Hierdurch könnten die Vormaterialien aus allen beteiligten Ländern kumuliert werden, um in den Genuss des Abkommens zu gelangen. 

Der Ansatz ist nicht neu für die EU. Er wird bereits im Handelsteil des Assoziierungsabkommens mit Zentralamerika angewandt, der seit August 2013 mit Honduras, Nicaragua und Panama, seit Oktober 2013 mit Costa Rica und El Salvador und seit Dezember 2013 mit Guatemala vorläufig angewendet wird. Der Ursprung kann dabei unter bestimmten Bedingungen in allen Staaten Zentralamerikas kumuliert werden: Alle Länder haben jeweils Freihandelsabkommen mit den anderen Partnern; es gibt eine angemessene Verwaltungszusammenarbeit; und das Produkt beinhaltet eine ausreichende Tätigkeit im Land der letzten Produktion.

In der Mehrzahl der EU-Präferenzabkommen müssen die Abkommen identische Ursprungsbestimmungen enthalten, bevor die diagonale Kumulierung angewendet werden kann. Ein Beispiel ist die Pan-Euro-Med-Freihandelszone (PEM). PEM ist ein Abkommen, das ursprünglich 2012 vereinbart wurde. Es ermöglicht – auf der Basis der diagonalen Kumulation – den zollfreien Warenverkehr zwischen seinen Mitgliedern. Dazu zählen die EU, die EFTA-Staaten, die Türkei, die westlichen Balkanstaaten, die Färöer und Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine. Die bestehenden Freihandelsabkommen haben identische Ursprungsprotokolle, die durch einen Verweis auf das Übereinkommen über Pan-Europa-Med-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) ersetzt werden und seit Januar 2025 in Kraft sind. 

Zukünftige Handelsvertiefungen: Diagonale Kumulation und PEM-Beitritt 

Langfristige diagonale Kumulierung zu einer G6-Freihandelszone 

Wie könnte eine solche diagonale Kumulierung zwischen der EU und den G6-Staaten aussehen: Alle Länder haben jeweils Freihandelsabkommens mit dem weiteren Drittland (s. Infobox 2). Die Frage ist, ob es darüber hinaus eine langfristige Möglichkeit gibt, einheitliche Ursprungsregeln für Vormaterialien aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten plus Kanada, Japan und Großbritannien anzuwenden, obwohl – anders als bei der PEM - die Ursprungsregeln nicht identisch sind. 

CPTPP und RCEP können hier als Vorbild dienen: Die diagonalen Ursprungsregeln könnten dann entweder auf die bestehenden bilateralen Abkommen angewandt werden oder auf eine Reihe von Sektoren, bei denen die Staaten darüber hinaus bereit sind, den Zoll gegenseitig auf null zu senken. Hier wäre zum Beispiel der Bereich der Industriezölle denkbar. Somit könnte langfristig eine Art G6-Freihandelszone für spezifische Sektoren entstehen, die produktspezifische Ursprungsregeln für G6-Produkte festlegt. Diese könnte dann auch auf weitere gleichgesinnte Staaten ausgeweitet werden.

Die Idee des schrittweisen Ersetzens der bilateralen Ursprungsregeln durch Ursprungsregeln, die in allen G6-Staaten gelten, ist eine langfristige und komplizierte Aufgabe. Und natürlich gibt es viele Einwände: Ist das politisch umsetzbar? Die G6-Staaten sind auch Wettbewerber untereinander und verhandeln länderspezifische Zugeständnisse in den jeweiligen bilateralen Handelsabkommen. Hat die EU ein Mandat dazu? Kanada ist auch eng im USMCA verbunden, hier gibt es möglicherweise nicht viele Chancen für autonome Ursprungsregeln. Nichtsdestotrotz macht es in der jetzigen geoökonomischen Situation Sinn, dieses langfristige Ziel offen zu diskutieren. Man könnte mit dem Industriesektor beginnen und dann die Verhandlungen auf weitere Bereiche ausdehnen. Daneben sollte aber kurzfristig dringend die regionale Kooperation in Bezug auf moderne Handelsthemen und Wirtschaftssicherheit vertieft werden.

Erweiterung der Pan-Euro-Med-Freihandelszone

Die Pan-Euro-Med-Freihandelszone basiert auf europäischen Regeln und nutzt bereits die Vorteile einer diagonalen Kumulation. Hier könnte es Sinn machen, über eine mögliche Erweiterung nachzudenken, durch die die EU ihre Standards und Regelungen ausbauen und den zollfreien Handel vorantreiben kann.

Großbritannien erwägt bereits (Juni 2025) einen PEM-Beitritt. Die jetzige Labour-Regierung plant aktuell, Unternehmen zu befragen, ob sie einen Beitritt Großbritanniens zu diesem Abkommen befürworten, um die Vorschriften für internationale Lieferketten zu vereinfachen. Daneben zeigen auch weitere Länder in Asien Interesse, PEM möglicherweise beizutreten. Dies wäre ein realistischer Schritt, um die Vorteile der diagonalen Kumulation zu nutzen und den Handel zwischen Partnern zu vertiefen.

Weitere plurilaterale Initiativen 

Engere Zusammenarbeit (aber kein Beitritt) EU – CPTPP

CPTPP ist ein ambitioniertes Freihandelsabkommen, das auch viele WTO-plus Bereiche umfasst, die allerdings nach US-Regeln und Standards ausgerichtet sind. Das Asia Trade Center bezeichnet CPTPP zu Recht als das größte und wichtigste Abkommen für den Welthandel seit dem Abschluss von NAFTA (1994).

Die CPTPP-Staaten sind wichtige Partner für den regelbasierten Handel. Daher ist es lohnend für die EU, gemeinsame Initiativen anzustreben, um die Kooperation zu vertiefen. Ursula von der Leyen deutete im Juni 2025 an, dass sich die 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen mit den 12 Mitgliedern des CPTPP zu einer neuen Welthandelsinitiative zusammenschließen könnten. Es wäre jedoch der falsche Ansatz, diese Gruppe als WTO 2.0 zu sehen. Die WTO ist eine globale Organisation, die globale Handelsregeln setzt. Dies ist für Deutschland und die EU, die eng in internationale Lieferketten verflochten sind, unersetzbar. 

Die Idee einer „strukturierten Zusammenarbeit“ mit den wachstumsstarken Staaten im Indo-Pazifik ist dennoch ein richtiger Schritt. Ein neues Rahmenabkommen bzw. Dialogformat sowie eine engere Kooperation wird auch von den CPTPP-Partnern unterstützt. Was sind mögliche Kooperationsbereiche? Zunächst betrifft dies das gemeinsame Bekenntnis, sich – trotz Gegenwind – weiterhin an die regelbasierte Handelsordnung und Streitschlichtung zu halten. Die Staaten sollten sich verpflichten, ihre Märkte untereinander offen zu halten und keine WTO-widrigen Maßnahmen zu ergreifen. Auch wenn die bilateralen Abkommen – unter anderem zwischen der EU und den USA – eine andere Sprache sprechen, hätte ein solcher Schritt Signalwirkung, auch gegenüber den USA. Dieses Bekenntnis könnte dann auf alle interessierten WTO-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden. Wichtig wäre es insbesondere, die großen Schwellenländer und Entwicklungsländer mit an Bord zu bekommen. Hier bieten sich – neben CPTPP – auch die Mercosur-Staaten an. 

Des Weiteren kann ein gemeinsamer Dialog zwischen EU und CPTPP auch zu einer Vertiefung der Kooperation bei der Entwicklung gemeinsamer Regeln führen, zum Beispiel in den Bereichen resiliente und nachhaltige Lieferketten oder Kooperationen bei grünen Technologien. Die Neuseeländer treiben auch bereits Verhandlungen in anderen Bereichen voran (zum Beispiel beim Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit, ACCTS). 

Eine konkrete Initiative hat sich bereits ergeben: Bereits im Juli 2025 wurde ein mögliches Abkommen zwischen der EU und den CPTPP-Staaten im Bereich des digitalen Handels ins Auge gefasst. Auch wenn sich die Gespräche noch in einem sehr frühen Stadium befinden, gilt dieser Ansatz als ein erstes konkretes Ziel einer engeren regionalen Zusammenarbeit. Das Ziel eines regionalen digitalen Abkommens wäre erstrebenswert, denn es könnte wichtige globale Standards setzen.

Weitere plurilaterale Initiativen im Rahmen der WTO: JSI und MPIA

Die WTO ist weiterhin von großer Bedeutung für Deutschland und die EU, da sie verlässliche globale Regeln garantiert. Die bestehenden WTO-Regeln bilden weiterhin die Grundlage für rund 75 Prozent des Welthandels. Da eine multilaterale Weiterentwicklung der WTO-Regeln aufgrund des bestehenden Konsensprinzips zurzeit sehr unwahrscheinlich ist, liegt die Reform in den Händen von „Koalitionen der Willigen“, sogenannten plurilateralen Abkommen. So wurden auf der elften WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2017 die vier plurilateralen „Joint Statement Initiatives“ (JSIs) ins Leben gerufen. Das Problem liegt jedoch darin, dass Indien und Südafrika die Integration in das WTO-Regelwerk blockieren, da sie der Ansicht sind, dass diese die multilateralen Verhandlungen untergraben. 

Neben den JSIs kann man sich weitere mögliche plurilaterale Koalitionen vorstellen. Diese müssen jedoch offen für neue Mitglieder sein. Die engere Zusammenarbeit zwischen CPTPP und EU ist hier vielversprechend und kann möglicherweise auch um die Mercosur-Staaten ergänzt werden. Mögliche Themen betreffen Industriepolitik und Subventionen, Klimawandel und nachhaltige Lieferketten, digitaler Handel oder Gesundheit.

Ein weiterer möglicher Kern für eine Koalition der Willigen könnten die Mitgliedstaaten des Multi-Party Interims Agreements (MPIA) sein. Diese 57 Staaten (inklusive EU, Japan, Kanada und Großbritannien) haben sich im MPIA zusammengeschlossen, um weiterhin ein zweistufiges regelbasiertes Streitschlichtungsverfahren zu ermöglichen. Die Gruppe könnte aber auch genutzt werden, um über das MPIA hinaus neue plurilaterale Initiativen über moderne Handelsregeln anzustoßen. Wie auch bei den JSI müssten diese Initiativen offen für neue Mitglieder sein. Die Herausforderung oder auch die Chance liegt darin, dass China Mitglied dieser Gruppe ist.

Fazit

Europas Wohlstand sichern, den regelbasierten Handel fördern

Das regelbasierte Handelsumfeld hat sich gewandelt. Marktmacht wird zunehmend als Stärke genutzt, um einseitig wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Dies steht im Gegensatz zum Ideal einer regelbasierten und transparenten Handelsordnung, der sich Deutschland und die EU weiter verpflichtet fühlen. Positive Handelsansätze mit Mittelmächten – inklusive der G6 – sind daher der Weg nach vorne. 

Die Bundesregierung betont im derzeitigen Koalitionsvertrag unter dem Kapitel „Handel und Außenwirtschaft“, dass sie sich für eine pragmatische und regelbasierte Handelspolitik einsetzt und den Abschluss von weiteren Handels- und Investitionsabkommen fördert. Mit diesem Ansatz sollte sich die Koalition aktiv und geschlossen in die handelspolitischen Debatten in Brüssel einbringen und Impulse für Denkanstöße vor allem auch im plurilateralen Bereich geben. Eine engere Zusammenarbeit mit CPTPP-Staaten und möglicherweise Mercosur (als Ergänzung zur WTO) sowie die Erwägung einer Kumulierung von Freihandelsabkommen mit Partnern könnten dem Welthandel den dringend benötigten neuen Schwung verleihen und langfristig den Wohlstand in Deutschland und Europa sichern. Gleichzeitig ist ein Zusammenschluss von Staaten, die ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Welthandelsordnung haben, ein wichtiges Signal für die Zukunft des offenen und regelbasierten Handels.

 

Für wertvolle Kommentare und Anregungen bei der ­Erstellung dieses Policy Briefs danke ich Klemens Kober, Dominik Schnichels und Kira Vinke.

Bibliographic data

Schmucker, Claudia. “Den Handel mit Partnern vertiefen.” German Council on Foreign Relations. September 2025.

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