Report

24. Juni 2021

Rückfälligkeit bei islamistischen Extremisten verhindern

Themenpapier des InFoEx Workshop, Berlin, 28.- 29. Mai 2020
Photo of an open prison door leading to sunshine
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Die tödlichen Anschläge in Dresden und einem Pariser Vorort im Oktober 2020 sowie die Schießerei in Wien im November 2020 erinnerten die europäische Öffentlichkeit schmerzlich daran, dass die Bedrohung durch islamistischen Extremismus und Terrorismus in Europa andauert. Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass zwei dieser Anschläge offenbar von kürzlich entlassenen terroristischen Straftätern verübt wurden. In beiden Fällen waren die mutmaßlichen Angreifer in Kontakt mit Deradikalisierungsprogrammen. Dies wirft die Frage auf, wie Rückfälligkeit und Gewaltpotenzial reduziert bzw. vermieden werden können.

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Inhalt
Empfehlungen
Wissenschaftliche Erkenntnisse über Rückfallraten bei Terroristen
Rückfallprävention im Gefängnis
Rückfallprävention nach der Haftentlassung
De-Deradikalisierungs­bemühungen durch extremistische Akteure
Der Sonderfall von Rückkehrenden aus Syrien und dem Irak
Fazit

Zusammenfassung

Mehrere tödliche Anschläge wurden in den letzten Jahren in Europa von terroristischen Straftätern verübt, die erst kurz davor aus dem Gefängnis entlassen worden waren und an Deradikalisierungs- und Aussteigerprogrammen teilgenommen hatten. Für alle Länder, die von islamistischem Extremismus und Terrorismus bedroht sind, werfen diese Attentate die Frage auf, wie das Risiko der Rückfälligkeit von terroristischen Straftätern verhindert oder zumindest deutlich reduziert werden kann. Akteure in der Präventionsarbeit müssen die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Deradikalisierungs- und Ausstiegsarbeit genauer untersuchen.

Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Mai 2020 einen internationalen virtuellen Workshop zur Rückfallprävention bei ehemaligen islamistischen Gewalttätern. Dieser Workshop fand im Rahmen des International Forum for Expert Exchange on Countering Islamist Extremism (InFoEx) statt. In diesem Rahmen diskutierten staatliche und zivilgesellschaftliche Netzwerkpartner des BAMF mit externen Experten über Herausforderungen und bewährte Praktiken.

Zu den Themen gehörten die Verhinderung von Rückfällen in der Haft und nach der Entlassung, der Umgang mit möglichen De-Deradikalisierungsbemühungen extremistischer Akteure, der Umgang mit psychosozialen und anderen Aspekten von Rückfälligkeit sowie der Rückfallprävention im Kontext der Rückkehr ausländischer Kämpfer aus Syrien und dem Irak. Auf der Grundlage der Diskussionen auf dem Workshop wurden die folgenden Empfehlungen für Praktiker und Praktikerinnen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie staatliche Akteure formuliert, die an der Verhinderung von Rückfällen arbeiten:
 

Empfehlungen
1. Behördliche und zivilgesellschaftliche Praktiker sollten die Haftzeiten terroristischer Straftäter nutzen, um den Kontakt zu möglichen Klienten herzustellen und deren individuelle Bedürfnisse und Herausforderungen zu erkennen.
2. Praktiker sollten ab dem ersten Tag der Haftzeit an Maßnahmen arbeiten, um den Insassen nach ihrer Entlassung  den Übergang zu erleichtern. Dazu gehört der Aufbau von engmaschigen Unterstützungsnetzwerken, um auf Bedürfnisse einzugehen und Herausforderungen anzugehen.
3. Praktiker müssen sich der aktuellen Trends im Online- wie im Offline-Bereich bewusst sein, wie zum Beispiel der Existenz von salafistischen „Hot Spots“ in der örtlichen Gemeinde. Sie sollten mit ihren Klienten offen über erneute Rekrutierungsbemühungen sprechen, mit denen (ehemalige) Häftlinge wahrscheinlich konfrontiert werden.
4. Vor allem Wissenschaftler sollten genauer analysieren, warum manche Personen erneut straffällig werden und wiedereinsteigen, während andere dies nicht tun. Das Ziel ist es, unnötige Restriktionen zu vermeiden und die Grundlagen für eine evidenzbasierte Politik zu schaffen.
5. Alle Akteure, z.B. auch Gefängnisverwaltung und Sicherheitsbehörden, sollten klar kommunizieren, was             realistischerweise durch tertiäre Prävention von gewalttätigem Extremismus innerhalb und außerhalb des Gefängniskontextes erreicht werden kann.

Einleitung

Die tödlichen Anschläge in Dresden und einem Pariser Vorort im Oktober 2020 sowie die Schießerei in Wien im November 2020 erinnerten die europäische Öffentlichkeit schmerzlich daran, dass die Bedrohung durch islamistischen Extremismus und Terrorismus in Europa andauert. Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass zwei dieser Anschläge offenbar von kürzlich entlassenen terroristischen Straftätern verübt wurden. In beiden Fällen waren die mutmaßlichen Angreifer in Kontakt mit Deradikalisierungsprogrammen. Dies wirft die Frage auf, wie Rückfälligkeit und Gewaltpotenzial reduziert bzw. vermieden werden können. Neben vielen involvierten Institutionen müssen auch die an Präventionsarbeit beteiligten Akteure die Effektivität und Nachhaltigkeit ihrer Deradikalisierungs- und Distanzierungsbemühungen genauer unter die Lupe nehmen. In vielen Bereichen – zum Beispiel bei der Bewältigung der Übergangszeit nach der Entlassung – stehen europäische Länder vor ähnlichen Herausforderungen. Unterschiede im sozialen, politischen und juristischen Kontext können es aber auch erforderlich machen, spezifische Antworten zu finden, zum Beispiel, wenn es um den Umgang mit salafistisch-dschihadistischen „Hot Spots“ geht.

Für Praktiker, Behördenvertreter und Wissenschaftler ist es hilfreich, über die Herausforderungen der Rückfallprävention zu diskutieren und bewährte Praktiken zu identifizieren, die in ihrem besonderen Kontext nützlich sein können. Dieses Themenpapier präsentiert die Ergebnisse der Expertendiskussionen während des sechsten InFoEx-Workshops im Mai 2020, der sich auf das Thema Rückfälligkeit konzentrierte. Die anhaltenden Einschränkungen aufgrund von COVID-19 machten es notwendig, den Workshop in digitalem Format zu organisieren. Mehr als 30 internationale Praktiker, Wissenschaftler und Behördenvertreter, die sich mit tertiärer Prävention von islamistischem Extremismus1 beschäftigen, aus Belgien, Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Schweden trafen sich online, um ihre Erfahrungen zu diskutieren.

Nach einem Überblick über die Erkenntnisse aus der aktuellen Forschung beschreibt dieses Papier die Herausforderungen und bewährten Praktiken, die während des Workshops diskutiert wurden: Rückfallprävention im Gefängnis und nach der Entlassung, De-Deradikalisierungsbemühungen von extremistischen Akteuren, psychosoziale und andere Aspekte von Rückfälligkeit sowie Besonderheiten, die für Rückkehrende aus Syrien und dem Irak relevant sind.

Rückfälligkeit im engeren Sinne bezieht sich meist auf die erneute Festnahme, Inhaftierung oder Verurteilung eines ehemaligen Straftäters wegen einer weiteren terroristischen oder nicht-terroristischen Straftat.2 Eine Strategie zur Verhinderung von Rückfällen muss jedoch auch den Umgang mit Personen umfassen, die sich erneut auf extremistische Strukturen und Narrative einlassen, ohne aber ein zweites Mal verurteilt zu werden (Renard 2020). Zivilgesellschaftlichen Akteuren, die in der tertiären Prävention tätig sind, geht es nicht ausschließlich darum, kriminelles Verhalten zu verhindern und Sicherheitsrisiken zu reduzieren. Vielmehr ist ihr Hauptziel, „individuelle Handlungsfähigkeit sicherzustellen und soziale Integration zu ermöglichen, um Lebensgestaltungschancen zu garantieren und zu erweitern“ (Möller et al 2019, S.18). Die tertiäre Präventionsarbeit muss sich daher auch mit der Frage auseinandersetzen, wie Rückfallprävention nachhaltiger gestaltet werden kann.

Wissenschaftliche Erkenntnisse über Rückfallraten bei Terroristen und die Folgerungen für Politik und Praxis
Von Professor Andrew Silke, Cranfield University, Vereinigtes Königreich

Während der letzten 18 Monate gab es mehrere schwere Anschläge, die mutmaßlich von entlassenen terroristischen Straftätern verübt wurden, darunter zwei Messerattacken in London und ein Schusswaffenangriff in Wien. Es ist verständlich, dass solche Fälle ehemalige Häftlinge als erhebliche potenzielle Bedrohung in zukünftigen Gewaltszenarien erscheinen lassen. Sie erwecken auch ernste Zweifel, was die Wirksamkeit der Rehabilitationsmaßnahmen für terroristische Straftäter angeht. Gleiches gilt für Fähigkeit der Gefängnis- und Bewährungsaufsicht, das von diesen Personen ausgehende Risiko richtig einzuschätzen und darauf zu reagieren.

Doch auch unter Berücksichtigung dieser Anschläge liefert die Wissenschaft Hinweise darauf, dass die Rückfallprävention bei solchen Tätern Fortschritte gemacht hat. Dem jüngsten Überblick zufolge existieren mittlerweile 16 Studien und Regierungsberichte, die Statistiken über die Rückfallhäufigkeit terroristische Straftäter enthalten und ein breites Spektrum von Ländern in Nordamerika, Europa, dem Nahen Osten und Asien abdecken. Wenn man ihre Ergebnisse zusammenfasst, liegt die durchschnittliche Rückfallquote für entlassene terroristische Straftäter bei 9 Prozent, mit einem Medianwert von 5,5 Prozent. Diese Zahlen sind viel niedriger als die für nicht-terroristische Straftäter typischen Rückfallquoten.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass in einigen Studien die Rückfallquoten in terroristische und nicht-terroristische Straftaten aufgeschlüsselt wurden. Daraus geht hervor, dass es sich in etwa der Hälfte der Fälle um „gewöhnliche“ kriminelle Aktivitäten handelt, die weder politisch noch religiös motiviert sind.

Obwohl die Rückfallquoten bei aus dem Gefängnis entlassenen Terroristen unerwartet niedrig sind, ist es von kritischer Bedeutung, dass sie nicht gleich Null sind. Eine kleine Minderheit der entlassenen terroristischen Gefangenen begeht weitere – und manchmal todbringende – Straftaten. Deswegen braucht es eine aufmerksame Analyse der Maßnahmen, die wir zur Rehabilitation von Gefangenen einsetzen. Gleiches gilt für die Instrumente und Modelle, die für die Risikobewertung genutzt werden. Erfreulicherweise deuten erste Forschungsergebnisse darauf hin, dass die meisten derzeitigen Maßnahmen für terroristische Gefangene zumindest eine gewisse positive Wirkung haben. Die Erfolgsrate ist nicht hundert Prozent, aber man sollte sich darüber im Klaren sein, dass es ohnehin keine Maßnahmen gibt, egal bei welcher Gefangenenpopulation, die eine hundertprozentige Effektivitätsrate aufweist. 

Die für terroristische Gefangene verwendeten Risikobewertungsmodelle geraten zwangsläufig in die Kritik, wenn ein entlassener Häftling einen Anschlag verübt hat. Doch hat sich dieser Bereich in den letzten zehn Jahren wesentlich weiterentwickelt. Moderne Risikobewertungsinstrumente wie ERG22+ oder VERA2R sind eindeutig sehr viel besser für terroristische Häftlinge geeignet als die allgemeinen Modelle von früher.

Dennoch stehen wir weiterhin vor ernsthaften Herausforderungen. Insbesondere zwei wichtige Fragen bedürfen verstärkter Aufmerksamkeit: Erstens haben wir noch nicht genügend Informationen darüber, was Rückfalltäter von anderen entlassenen Terroristen unterscheidet. Wie genau unterscheiden sie sich in Bezug auf Hintergrundmerkmale und Risikoprofile? Zweitens müssen die Auswirkungen von Gefängnis- und Bewährungsmaßnahmen viel gründlicher untersucht werden, auch wenn es hier erste positive erste Anzeichen gibt. Um zu verstehen, was funktioniert, müssen wir in die Erweiterung der Evidenzbasis investieren. 

Angesichts der Tatsache, dass die Rückfallquoten zwar relativ niedrig, aber dennoch existent sind, und mit Blick auf die gravierenden Folgen, die jeder Vorfall haben kann, sollen die folgenden Kapitel Einblicke in die Herausforderungen und bewährten Praktiken der Rückfallprävention geben. Sie wurden von Experten entwickelt, die daran arbeiten, bei terroristischen Straftätern eine erneute Straffälligkeit und den Wiedereinstieg in extremistische Gruppe zu erkennen und zu verhindern.

Rückfallprävention im Gefängnis

Bei dem InFoEx Workshop erläuterte ein Wissenschaftler, für die Verhinderung von Rückfällen in Gefängnissen sei es entscheidend, zwischen verschiedenen Kategorien von Gefangenen zu unterscheiden und die Maßnahmen entsprechend anzupassen. Zunächst gebe es Häftlinge, die für die Durchführung von Terroranschlägen verurteilt wurden. Die zweite Gruppe seien Gefangene, die wegen der Unterstützung von Attentätern verurteilt wurden, aber möglicherweise nicht so weit radikalisiert wurden wie die Attentäter selbst. Dann gebe es Häftlinge, die für nicht-terroristische Straftaten verurteilt wurden, aber radikalisiert worden seien, möglicherweise sogar im Gefängnis. Die letzte Gruppe schließlich seien diejenigen, die das Gefängnispersonal für anfällig für Radikalisierung halte. Ein anderer Wissenschaftler wies darauf hin, dass es beim Thema Rückfälligkeit noch immer an Forschung und statistischen Daten mangele. Seiner Meinung nach sollte sich die Forschung auf die Unterscheidungsmerkmale zwischen terroristischen Straftätern und der allgemeinen Gefängnispopulation konzentrieren und untersuchen, welche Faktoren die geringere Rückfallquote von Terroristen erklären können.

Nicht in allen deutschen Bundesländern stellen terroristische Straftäter einen wesentlichen Anteil der Gefängnispopulation. Wo das allerdings der Fall ist, fehlt es nach Angaben mehrerer Praktiker dem Personal der Haftanstalten in einigen Fällen an grundlegendem Wissen über Islam und Islamismus. Ein Teil der Mitarbeiter sei außerstande, mit den damit zusammenhängenden Fragen umzugehen. Dies sei insofern relevant, als das Gefängnispersonal oft die erste Anlaufstelle für terroristische Straftäter sei. Das gelte auch für Einrichtungen, wo es Aussteigerprogramme mit erfahrenen Mitarbeitern gebe. Ein Praktiker, der Schulungen durchführt, beschrieb eine Haftanstalt, in der nach eigenen Angaben nur zwei von 70 Bediensteten über Grundkenntnisse über den Islam verfügen. Insgesamt jedoch verbessere sich die Situation. In immer mehr Bundesländern könnten die Strukturen als angemessen gelten.

Wie genau der Zusammenhang zwischen der Rückfälligkeit von terroristischen Straftätern und der von ihnen erfahrenen Seelsorge ist, ist nicht klar. Mehrere deutsche Experten berichteten, sie hätten gemischte Erfahrungen mit der muslimischen Seelsorge in deutschen Gefängnissen gemacht. Die Hauptschwierigkeit bestehe darin, angemessene Unterstützung durch Seelsorger oder Imame für Häftlinge zu erhalten, erläuterte ein Praktiker. In Deutschland arbeiteten die meisten Imame bei Moscheevereinen, die mit den Landesministerien kooperieren, um auch im Gefängnis Seelsorge leisten zu können. Doch die Justizvollzugsanstalten lägen oft weit außerhalb der Städte auf dem Land. Die Besuche der Seelsorger dort seien freiwillig und würden nur mit einer geringen Aufwandsentschädigung entlohnt. Viele Imame, so die Experten, würden daher lieber bei den Mitgliedern ihrer Moscheegemeinde bleiben. Hinzu komme, dass viele Imame nicht gut Deutsch sprächen und einen Übersetzer benötigten. Imame mit guten Deutschkenntnissen gehörten oft jedoch nicht zu einem Moscheeverein. In einigen Fällen kämen sie deswegen nicht für eine Zusammenarbeit mit Ministerien und Gefängniseinrichtungen in Frage. Ein behördlicher Teilnehmer fügte hinzu, es sei schwierig, muslimische Einrichtungen zu finden, deren Imame einerseits von ihrer Gemeinde respektiert würden, die andererseits aber auch bereit seien, mit staatlichen Stellen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Er halte es für einen Fehler, die muslimische Seelsorgearbeit hauptsächlich unter dem Aspekt der Extremismusprävention darzustellen. Dies würde wahrscheinlich das Misstrauen aller beteiligten Akteure, auch das der Häftlinge, vertiefen. 

Workshop-Teilnehmende berichteten von den folgenden bewährten Praktiken, um diesen Schwierigkeiten zu begegnen:

  • Trennen Sie terroristische Straftäter von anderen Häftlingen (“Containment”). Diese bewährte Praxis stammt aus den Niederlanden, wo zahlreiche Gefängnismitarbeiter mit dieser besonderen Gruppe von Straftätern arbeiten, was den Aufbau von Beziehungen zwischen Personal und Häftlingen fördere. Terroristische Straftäter getrennt unterzubringen, erleichtere das Sammeln von Informationen über ihre Profile und Persönlichkeiten und ermögliche es dem Personal, Anführer von Mitläufern zu trennen, berichtete ein Teilnehmer. Dabei gehe es auch darum, die Position des Gefangenen „innerhalb des dschihadistischen Systems“ zu analysieren und festzustellen, welcher Imam und welche Ideologie sie oder ihn beeinflusst haben. Dies wurde als besonders wichtig für weibliche Gefangene angesehen, die aus Syrien und dem Irak zurückgekehrt waren. In diesen Fällen bemühe sich das Gefängnispersonal auch herauszufinden, ob der jeweilige Ehemann noch am Leben sei. Wenn er tot sei, versuchten die Mitarbeiter zu ermitteln, welchen Einfluss die Familie und die Freunde auf die Gefangene ausübten. Dieses Wissen sei hilfreich, um zu entscheiden, wie man die Gefangene dabei unterstützen könne, das dschihadistische System zu verlassen. 
  • Seien Sie sich psychischer Probleme bewusst. Ein niederländischer Praktiker argumentierte, dass terroristische Straftäter zwar seltener unter Psychopathologie und Traumata litten, als manchmal angenommen werde. Das Gefängnispersonal müsse aber über spezifische psychische Gesundheitsprobleme wie Schizophrenie Bescheid wissen, um angemessen Unterstützung leisten zu können.
  • Helfen Sie den Häftlingen, konkrete Pläne für ihr Handeln zu entwickeln. Ein staatlich finanziertes Programm in Deutschland bietet terroristischen Straftäter die Unterstützung von Ausstiegsberatern bei der Entwicklung von „Aktionsplänen“. Diese Pläne folgten einem ganzheitlichen Ansatz, der auch Resozialisierung beinhalte, berichtete ein Workshop-Teilnehmer. Die Pläne enthielten konkrete Ziele, um zum Beispiel einen Familienkonflikt anzugehen, Arbeit zu finden oder eine Ausbildung fortzusetzen. Im Idealfall erreichten die Klienten bis zu ihrer Entlassung alle oder zumindest einen Teil der Ziele. Die Beratenden unterstützten diesen Prozess, indem sie mit den Häftlingen beispielsweise Rollenspiele für Vorstellungsgespräche oder Familiensituationen durchführten. Derselbe Beratende begleitete den Klienten dann nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis und beobachte die Situation weiter. Dabei könne es zum Beispiel darum gehen, wie ein Klient zurechtkomme, wenn er an einem öffentlichen Ort einem Mitglied seiner früheren Gruppe begegne. Wenn der Klient dies gut bewältigen könne, sei es nicht so dringend, dass diese Person eine möglicherweise schwierige Umgebung verlasse.

Ein Beispiel eines konkreten Instrumentes zur Unterstützung der Vollzugsplanung terroristischer Straftäter basiere laut Teilnehmenden auf dem Konzept von KISSeS (siehe Kasten). Im Zuge der Evaluierung einer Beratungsstelle in Bayern habe eine Forschergruppe der Hochschule Esslingen das Konzept zu einem Instrument zur sozialen Diagnostik und Hilfeplanung weiterentwickelt. Auch wenn die Wirkung noch nicht wissenschaftlich evaluiert worden sei, scheine dieser Ansatz aufgrund erster Erfahrungen gut geeignet zu sein, um mit Klienten in der Haft und der darauffolgenden Übergangszeit zu arbeiten, um Rückfälle zu verhindern. 

KISSeS als Leitlinie Sozialer Diagnostik und Hilfe­planung
Kurt Möller, Marion Lempp, Hochschule Esslingen

Die Arbeit mit Tätern, die ihre Straftaten mit einer spezifischen Auslegung des Islams begründen und eine undemokratische oder antidemokratische Haltung zeigen, ist eine besondere Herausforderung. Um nachhaltige Ergebnisse in der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit zu erzielen, bedarf es einer fachlichen Expertise, die gezielt Angebote und Interventionen auf eine Soziale Diagnostik beziehen kann. Im Vordergrund steht dabei das Verstehen der Lebensbezüge der Person und der Interpretationen, die diese ihnen gibt. Eine solche Vorgehensweise kann theoretisch und empirisch durch das KISSeS-Konzept (z.B. Möller et al 2016; 2019) fundiert werden. 

Das Akronym KISSeS steht für sechs legitime Bedürfnisse nach Lebensgestaltung: 1. eine weitgehende Kontrolle über die eigenen Lebensbedingungen zu haben, die Selbstwirksamkeit erfahrbar macht, 2. gemeinschaftliche und gesellschaftliche Integration (v.a. Zugehörigkeit, Anerkennung, Teilhabe und Identifikationsmöglichkeiten) verspüren zu können, 3. subjektiv positiv bewertete Sinnlichkeit zu erleben, 4. dem eigenen Leben und als relevant erachteten Sachverhalten Sinn zuschreiben zu können, dabei 5. erfahrungsstrukturierende Repräsentationen als innere Abbilder der Selbst- und Welterfahrung entwerfen sowie 6. über diesen Komplex von Erfahrungen Selbst- und Sozialkompetenzen entfalten zu können. 

Wer nicht glaubt, diese Bedürfnisse über gesellschaftlich akzeptierte Wege befriedigen zu können, wird sich eher un- und antidemokratischen Erfüllungsversprechen zuwenden. Soziale Diagnostik sollte daher individuell empfundene KISSeS-Defizite identifizieren. Zugleich sollte sie persönliche und (infra-)strukturelle Ressourcen aufspüren, die Gleichwürdigkeit wahrende und demokratisch verantwortbare Formen der Befriedigung ermöglichen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, funktionale Äquivalente (Böhnisch 2018) für ‚islamistisch‘ konturierte Befriedigungsversuche von KISSeS-Bedürfnissen anbieten zu können. Auf diese Weise kann die Hilfeplanung ursachenbezogen angelegt werden.

Das KISSeS-Konzept findet als theoretische Grundlage auch in einer Reihe anderer Arbeitszusammenhänge von Sozial- und Bildungsarbeit Anwendung, z.B. bei der Evaluation von Angeboten der Jugendarbeit (Lempp et al 2017) oder in der demokratischen Bildung (Erfahrungsräume 2021).

 

  • Ermöglichen Sie den Häftlingen den Kontakt zu Seelsorgern und Imamen, die ihre Sprache sprechen und mit ihrer Lebenssituation vertraut sind. Ein Praktiker sagte, er habe gute Erfahrungen mit Imamen, die mit der deutschen Sprache und dem Leben in Deutschland vertraut seien, gemacht. Allerdings stellten sie noch immer eine Ausnahme dar. Solche Imame seien entweder in einer Moscheegemeinde tätig, die mit der Regierung kooperiere, oder sie hätten einen guten Ruf als Selbstständige. In diesem Zusammenhang verwiesen Workshop-Teilnehmende auf das Institut für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück. Imame, die dort studiert hätten, würden eine gute Unterstützung leisten. Zudem berichteten Teilnehmende von einer guten Praxis aus dem Südwesten Deutschlands. Dort seien sogenannte Religionsbegleiter tätig, die im Gegensatz zu Seelsorgern kein Zeugnisverweigerungsrecht hätten. 
  • Das Personal im Strafvollzug sollte gezielt geschult und gecoacht werden, um auf beiden Seiten die interkulturelle Kompetenz zu verbessern und Vorurteile abzubauen. Die Teilnehmenden sagten, dass Präventionsmitarbeitende als externe Akteure es als ihr Ziel ansähen, Brücken zwischen ihren Klienten und dem Gefängnispersonal zu bauen. Dies könnte noch besser gelingen, wenn die Angestellten der Justizvollzugsanstalten die Präventionsmitarbeitende stärker in die Prozesse in den Gefängnissen einbinden würden, zum Beispiel in Bezug auf Entlassungstermine.


Rückfallprävention nach der Haftentlassung

Die Zeit unmittelbar nach der Haftentlassung wurde als die heikelste Phase angesehen – ein kritischer Moment, was die Verhinderung von Rückfällen anbelangt. Dies wird durch eine aktuelle Untersuchung bestätigt, die Renard (2020) über die Rückfallquoten bei terroristischen Häftlingen in Belgien seit 1990 durchgeführt hat. Demnach ist das Risiko für Rückfälle in den ersten Monaten nach der Entlassung am akutesten. Wenn Häftlinge die durchstrukturierte Routine des Gefängnisses verlassen, kann der Alltag für sie auf einmal sehr schwer zu bewältigen sein. Mehrere deutsche Praktiker bestätigten, eine der größten Herausforderungen in der Ausstiegsarbeit mit kürzlich entlassenen Häftlingen bestehe in der Bewältigung des Übergangs zwischen dem Gefängnisumfeld und dem Leben ‚draußen‘. In einem deutschen Bundesland begleite ein und dieselbe Institution den gesamten Prozess, wodurch das Übergangsmanagement deutlich erleichtert werde. Dort war es die größte Herausforderung, genügend Informationen über salafistische ‚Hot Spots‘ zu bekommen. In anderen Bundesländern ergaben sich nach Angaben von behördlichen Teilnehmenden häufig Schwierigkeiten, weil es keine Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch zwischen den im Strafvollzug tätigen Fachkräften und Präventionsmitarbeitern draußen gebe. Andere Beratende bestätigten, dass es schwierig sein könne, den Zugang zum Klienten nach der Entlassung aufrechtzuerhalten. 

In einem weiteren Beitrag beschrieb ein deutscher Praktiker die besonderen Herausforderungen in der Arbeit mit Geflüchteten, Asylbewerbern und Vertriebenen. Manche dieser Klienten hätten kein ausreichendes soziales Netzwerk, das sie nach der Entlassung auffangen könne. Außerdem würden für diese Klienten zusätzliche Restriktionen gelten, zum Beispiel, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung benötigten. Dies könne die Stabilisierung und Reintegration erschweren. Wenn Klienten wüssten, dass sie nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis abgeschoben werden sollten, hätten sie keine Perspektive für die Integration in die Gesellschaft, was jegliche Beratung sehr erschwere. 

Schließlich spielten auch Wahrnehmungen eine große Rolle, wie ein Praktiker berichtete: Die Einschätzung, dass eine Person radikalisiert sei und ein Sicherheitsrisiko darstelle, werde nur widerwillig revidiert. Klienten erlebten die Ergebnisse einer solchen Risikoeinschätzung teilweise jedoch als stigmatisierend und hinderlich für die Reintegration.

Workshop-Teilnehmende berichteten von den folgenden bewährten Praktiken, um Rückfälle nach der Haftentlassung zu verhindern:

  • Stellen Sie Kontakt zum Häftling während der Haftzeit her. In einigen Ländern ist die Teilnahme an Deradikalisierungsprogrammen verpflichtend, andere bestehen darauf, dass die Teilnahme freiwillig sein muss. Falls letzteres zutrifft, sollten die Häftlinge aber ermutigt werden, an Deradikalisierungsprogrammen teilzunehmen. Ein deutscher Praktiker aus der Präventionsarbeit argumentierte, zwar ermögliche das Umfeld im Gefängnis die Kontaktaufnahme und den Aufbau von Vertrauen. Wie sich der Klient aber tatsächlich entwickele, zeige sich erst nach der Entlassung.
  • Seien Sie sich des Entlassungsdatums bewusst und organisieren Sie ein effektives Übergangsmanagement. Deutsche Praktiker betonten, wie wichtig es ist, Häftlinge von Anfang an auf einen reibungslosen Übergang zwischen dem Gefängnisalltag und dem Leben nach der Entlassung vorzubereiten. Andere Teilnehmende sagten, zwar bringe jeder Fall individuelle Herausforderungen mit sich und erfordere individuelle Maßnahmen. Das Übergangsmanagement solle aber auf einem allgemeinen institutionellen Rahmen und einem Netzwerk basieren, das alle relevanten Ansprechpartner zusammenbringt. Um Kontinuität zu gewährleisten, solle ein einziger Akteur für den Umgang mit Straftätern innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs zuständig sein. Dieser Akteur müsse frühzeitig über den Entlassungstermin des Häftlings informiert werden. Er oder sie sollte sich dann auf die Entlassung vorbereiten. Dazu gehöre der Aufbau eines Netzwerks mit Akteuren vor Ort und die Entwicklung eines Hilfeplans. Ein dänischer Praktiker unterstrich die Bedeutung von Vertrauensbildung: In Dänemark gebe es seit Jahrzehnten das kriminalpräventive Netzwerk (SSP), das in dieser Zeit gute Verbindungen und Praktiken für den Informationsaustausch geschaffen habe. Deutsche Teilnehmende fügten hinzu, wie wichtig es sei, klare Regeln für den Austausch von sensiblen Informationen zwischen den Behörden zu haben.
  • Tragen Sie zur Stabilisierung des Klienten nach seiner Entlassung bei und unterstützen Sie seine Bemühungen, ein neues soziales Netzwerk aufzubauen. Teilnehmende sagten, dazu gehöre auch, dem Klienten zu helfen, Zugang zu Beschäftigung und z.B. Sport zu bekommen. Die Familien sollten nach Möglichkeit in die Vorbereitung auf die Entlassung einbezogen werden. Positive Erfahrungen wurden aus einem Bundesland in Deutschland berichtet, wo mehrere örtliche muslimische Gemeinden Präventionsprojekte eingerichtet hatten, um entlassenen Häftlingen zu helfen, sich von ihrem ursprünglichen Umfeld fernzuhalten. Ein dänischer Experte berichtete, er habe die Erfahrung gemacht, dass „diejenigen, die positive Beziehungen zu Familienmitgliedern haben, die auf sie warten und bereit sind, mit den Betreuern im Gefängnis zu arbeiten, am ehesten erfolgreich sind. Diejenigen, die im Gefängnis noch religiöser oder radikaler werden, kehren mit größerer Wahrscheinlichkeit in ihr früheres Umfeld zurück.“ Ein schwedischer Praktiker argumentierte, am wichtigsten sei es, entlassenen Häftlingen zu helfen, ein neues Netzwerk aufzubauen, da sie sonst fast automatisch in ihr früheres soziales Umfeld zurückkehren würden.
  • Ermöglichen Sie Zugang zu Mentoren. Teilnehmende berichteten, dass Dänemark gute Ergebnisse mit Mentorenkursen erzielt habe, die den Wiedereinstieg in die extremistische Szene verhindern sollen. Solche Kurse würden oft im Gefängnis beginnen und nach der Entlassung mit demselben Mentor fortgesetzt. Die Mentoren würden ihren Klienten durch die Stärkung ihrer individuellen Fähigkeiten helfen, zum Beispiel um eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz zu finden oder Zugang zu medizinischer Versorgung und/oder Therapie zu bekommen. Im Gefängnis würden diese Aufgaben von der Bewährungshilfe koordiniert. Nach der Entlassung sei dann das sogenannte Infohouse zuständig, das in enger Abstimmung mit der Polizei in den zwölf dänischen Polizeibezirken arbeitet. Wenn ein Häftling entlassen werde, informiere das Gefängnis die örtliche Polizei, die wiederum den Leiter des örtlichen Infohouse anspreche. Der Infohouse-Vertreter und die örtliche Polizei würden die entlassene Person zu einem Treffen einladen, entweder bei der Person zu Hause, auf der Polizeiwache oder an einem anderen Ort. Ziel sei es, einen positiven Dialog zu etablieren, dem ehemaligen Sträfling Unterstützung anzubieten und sich ein vollständiges Bild des Falles zu machen. Bis das erreicht sei, könnten drei oder vier Treffen erforderlich sein. Die Workshop-Teilnehmenden räumten ein, dass eine so enge Zusammenarbeit als „überfreundlich“ empfunden werden könne. Doch könnten durchaus verschiedene Arten der Unterstützung angeboten werden, um auf die spezifischen Bedürfnisse des Klienten einzugehen. Je nachdem, wie sehr der Häftling Anlass zur Besorgnis gebe, könne auch ein individuelles Ausstiegsprogramm angeboten werden.
  • Holen Sie verschiedene Institutionen ins Boot. In Großbritannien arbeiten Psychologen, Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten, Sozialarbeiter und Vertreter weiterer Institutionen eng zusammen, um neuerliche Straftaten zu verhindern, wie ein Experte berichtete. Strafvollzugsbeamte überwachten, mit wem Häftlinge in Kontakt stünden und gäben diese Informationen an die Sicherheitsdienste weiter. Beide kooperierten im Vorfeld der Entlassung eines Insassen. Aber auch nach ihrer Entlassung gälten zahlreiche Einschränkungen für Straftäter; es werde kontrolliert, was sie tun dürfen, wohin sie gehen können, und mit wem sie Kontakt haben. Der Experte betonte jedoch, dass es angesichts der vielen verschiedenen Maßnahmen schwierig sei, festzustellen, welche davon tatsächlich wirkten und welche nicht. 
  • Stellen Sie reibungslose Verbindungen zu den Sicherheitsbehörden sicher. Bei einem der Anschläge, die in jüngster Zeit in London verübt wurden, konnte die Polizei so schnell reagieren, weil es einen Austausch über die wesentlichen Informationen gegeben hatte, wie ein Experte erläuterte. Der Angreifer habe nach seiner Entlassung eine Fußfessel getragen und sei rund um die Uhr überwacht worden. Eine weitere bewährte Praxis aus Großbritannien betraf das MAPPA (Multi-Agency Public Protection Arrangement), bei dem die Polizei und der National Probation Service (nationale Bewährungshilfe) gemeinsam handeln, „um Vorkehrungen für die Bewertung und das Management von Risiken zu treffen, die von Sexual- oder Gewaltstraftätern und anderen Personen ausgehen, die der Öffentlichkeit ernsthaften Schaden zufügen können“. Dieses gemeinsame Handeln kann zum Beispiel im Austausch entsprechender Informationen bestehen (UK Home Office 2005, S.2). In England und Wales werden auch terroristische Straftäter im Rahmen von MAPPA-Regelungen beobachtet. Dabei geht es um Überwachung und um spezifische Beschränkungen beispielsweise für persönliche Begegnungen, Internetzugang oder Telefonkontakte. Nach Angaben des Experten haben Evaluierungen ergeben, dass MAPPA die Rückfallquoten positiv beeinflusst. Sie liefern aber keine Erklärung dafür, warum terroristische Straftäter so viel seltener rückfällig werden als die allgemeine Gefängnispopulation. 
  • Machen Sie sich klar, welche Informationen hilfreich sind und welche den Beratungsprozess stören können. Ein deutscher Praktiker argumentierte, dass es wichtig sei, die Relevanz von Informationen zu verstehen und zu entscheiden, ob sie für den Beratungsprozess hilfreich seien oder nicht. 
  • Informieren Sie sich über aktuelle Trends und „Hot Spots“, wie zum Beispiel salafistische Moscheen oder Privatwohnungen. Ein deutscher Praktiker berichtete, dass jeder Häftling, mit dem er gesprochen hatte, eine bestimmte Moschee in der Region kannte – nicht als Gotteshaus, sondern als Ort, wo ehemalige Häftlinge Unterstützung erhalten könnten. Da die meisten Klienten sich nach ihrer Entlassung vom Alltag komplett überfordert fühlten, sei die Versuchung groß, sich an solche Orte zu wenden, um Unterstützung zu erlangen. Seelsorger sollten daher nach der Entlassung in engem Kontakt mit den Klienten bleiben und ihnen zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass sie aus der Not heraus extremistische Akteure aufsuchten.
  • Bauen Sie ein Vertrauensverhältnis auf, indem Sie auf die Person des Straftäters zugeschnittene Gegennarrative und Aktivitäten entwickeln. Beispielsweise wählen einige deutschen Praktiker für „Biografiearbeit“ gezielt Aktivitäten aus, die der Persönlichkeit ihres Klienten entsprechen. Mit einigen gehe man ins Café oder in eine Bar, während für andere Aktivitäten im Freien besser passten. Hier die richtige Wahl zu treffen, helfe Beratern und Klienten, ins Gespräch zu kommen und Vertrauen aufzubauen. Den Klienten werde auf diese Weise die Möglichkeit gegeben, über ihre persönlichen Erfahrungen zu sprechen, auch wenn der Weg dahin Monate oder sogar Jahre dauern könne. In der Biografiearbeit gehe es anfangs nicht darum, Fragen zu stellen. Die eigentliche Ausstiegsarbeit könne erst beginnen, wenn der Klient Vertrauen gefasst habe. Andere Praktiker aus Deutschland ergänzten, sie seien in ihren Gesprächen mit Klienten zu der Erkenntnis gelangt, dass die meisten von ihnen nicht persönlich Diskriminierung erlebten, sondern das Gefühl hätten, es gebe eine kollektive Diskriminierung der Ummah (der islamischen Gemeinschaft). In der Gefängnisumgebung könnten Insassen zusätzlich Stigmatisierung, Diskriminierung und Isolation erfahren, die alle als Risikofaktoren für die De-Deradikalisierung gelten. Entscheidend sei daher, das richtige Umfeld zu schaffen, um eine Vertrauensbeziehung aufzubauen. Praktiker hielten es außerdem für wichtig, Klienten das Gefühl zu vermitteln, dass ihr Berater authentisch ist, sich für sie als Individuen interessiert und nicht nur versucht, sie zu deradikalisieren.
  • Seien Sie erreichbar und verfügbar – besonders währen der ersten Wochen und Monaten. Ehemalige Häftlinge haben unmittelbar nach der Entlassung oft Schwierigkeiten, sich an die „Außenwelt“ anzupassen. Ein Praktiker berichtete, ein Klient habe ihn mitten in der Nacht angerufen, weil er von der Polizei angehalten worden war. Von diesem recht normalen Ereignis habe sich der Klient überfordert gefühlt. In den meisten Fällen würden die Klienten mit der Zeit unabhängiger. Praktiker warnten aber davor, dass sich bei den Klienten Abhängigkeiten entwickeln könnten. Berater müssten deshalb eine klare Grenze zwischen ihren beruflichen und persönlichen Kontakten ziehen.
  • Bleiben Sie auf dem Laufenden, was Trends im Internet betrifft. Praktiker betonten, wie wichtig es sei, über Entwicklungen in den sozialen Medien und aktuelle Trends im Internet informiert zu bleiben. Häftlinge sollten ermutigt werden, Kompetenzen wie kritisches Denken zu entwickeln, wenn sie sich mit Online-Inhalten beschäftigten.

De-Deradikalisierungs­bemühungen durch extremistische Akteure

Extremistische Akteure können versuchen, den Deradikalisierungsprozess bei (ehemaligen) Häftlingen negativ zu beeinflussen, auch wenn das offenbar nicht die Regel ist. Ein Praktiker aus Dänemark berichtete, er könne kein bestimmtes Muster für die Re-Rekrutierung durch frühere Weggefährten erkennen. Dass Extremisten aus dem früheren sozialen Umfeld der Insassen den Kontakt zu ehemaligen Mitgliedern ihrer Gruppe suchten, komme aber häufig vor. Bei Personen, die im Gefängnis eine neue, nicht-extremistische Identität aufgebaut hätten, würden sich Extremisten oftmals besonders anstrengen, sie zu re-radikalisieren. Praktiker aus Schweden und Süddeutschland beriefen sich auf ähnliche Erfahrungen. Praktiker aus anderen Bundesländern berichteten, weibliche Häftlinge erhielten häufig Briefe von männlichen Salafisten, in denen ihnen eine Heirat in Aussicht gestellt werde. Von „Schwestern“ kämen Worte der Ermutigung. Auch über Telegram und andere Messaging-Apps erhielten die Insassinnen Nachrichten, in denen es zumindest implizit um (Re-)Rekrutierung gehe. Dieser Ansatz ähnele dem „Love-Bombing“: Wenn Menschen sich einer extremistischen Gruppe näherten, erhielten sie anfangs besonders viel Aufmerksamkeit, auch per Brief, Nachricht oder Anruf. Praktiker wiesen darauf hin, dass gerade Menschen, die sich einsam und isoliert fühlen, dieser Form der Aufmerksamkeit und Zuneigung nur schwer widerstehen können. 

Im Gefängnis könnten Häftlinge von Gruppen extremistischer Insassen unter Druck gesetzt werden, sich ihnen anzuschließen. Gefängnispersonal und Ausstiegsberater müssten entscheiden, ob und wie sie Insassen, die im Prozess der Loslösung von einer extremistischen Ideologie sind, von ihren ehemaligen Glaubensgenossen fernhalten.

Praktiker wiesen auch auf andere Faktoren hin, die eine De-Deradikalisierung begünstigen können: Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gefängnisses stießen ausgestiegene Extremisten auf große Schwierigkeiten, wenn sie versuchten, eine neue soziale Identität aufzubauen und ihr Leben neu zu gestalten. Probleme könne es beim Zugang zu Wohnraum, Arbeit oder Bildung geben. Entlassene Häftlinge könnten zudem unter der Stigmatisierung in gemäßigten muslimische Gemeinden leiden, die ehemalige Straftäter möglicherweise nur ungern aufnähmen. Wenn ehemalige Extremisten nicht willens oder fähig seien, sich Konfliktstrukturen zu stellen, könnten sie so tief in die Isolation geraten, dass sie versucht sein könnten, zu ihren früheren extremistischen Unterstützungssystemen zurückzukehren. Insbesondere Online-Angebote könnten sich dann als sehr attraktiv erweisen. Praktiker rieten dazu, in diesem Zusammenhang die psychischen Faktoren bzw. Symptome und Verwundbarkeiten zu berücksichtigen. Das gelte zum Beispiel, wenn extremistische Akteure Menschen mit psychischen Erkrankungen wie dem Asperger-Syndrom ins Visier nähmen. Schließlich komme es auch vor, dass ehemalige Extremisten nur vorgäben, sich zu lösen, derweil aber wieder in ihre früheren Kreise abrutschten. 

Angesichts der Tatsache, dass sich vermutlich jeder ehemalige Extremist früher oder später einem erneuten Rekrutierungsversuch durch extremistische Akteure ausgesetzt sieht, empfahlen die Ausstiegsberater folgende bewährte Praktiken:
 

  • Bei Bedarf sollten Sie Klienten aus ihrem bisherigen Umfeld entfernen. In der Haftanstalt könnte dies bedeuten, sie in eine andere Zelle, einen anderen Trakt oder sogar eine andere Strafvollzugsanstalt zu verlegen. Außerhalb des Gefängnisses könnten die Betreuer den Klienten helfen, Abstand von ihrem früheren sozialen Umfeld und von salafistischen Brennpunkten zu halten.
  • Beobachten Sie die Entwicklung des Klienten und bieten Sie Unterstützung an, bevor andere es tun. Wenn ein Klient aktiv an einem Deradikalisierungsprogramm teilgenommen hat, könne der Berater seine Entwicklung überwachen und mit den beteiligten Behörden Informationen austauschen, sagte ein Workshop-Teilnehmer. Dies könnte beispielsweise bedeuten, den örtlichen Imam einzubeziehen oder den Kinderschutzbund um Hilfe zu bitten. Wie im vorigen Kapitel erwähnt, könnten entlassene Häftlinge andernfalls versucht sein, sich an salafistische Hotspots zu wenden, die nicht nur Unterstützung, sondern auch soziale Kontakte zu Menschen mit ähnlichen Interessen, zum Beispiel im Fußball, bieten. Auch manche Moscheen verfolgen einen solchen personalisierten Ansatz. Ausstiegsberater in Deutschland versuchen Ähnliches in der Biografiearbeit.
  • Sagen Sie Ihren Klienten offen, dass Extremisten versuchen werden, sie erneut anzuwerben. Ausstiegsberater sollten gemeinsam mit den Klienten Strategien entwickeln, um mit dieser Situation und den damit verbundenen Emotionen umzugehen. Ein effektiver Ansatz sei der Einsatz von Rollenspielen, um verschiedene mögliche Szenarien durchzuspielen. 
  • Geben Sie ehemaligen Extremisten Polizeischutz, falls erforderlich. Ein Teilnehmer berichtete von einem erfolgreichen schwedischen Modell, das darauf zielt, ehemalige Rechtsextremisten vor De-Deradikalisierung und erneuter Rekrutierung zu bewahren, indem ihnen bei Bedarf Polizeischutz angeboten wird. Ähnliche Maßnahmen könnten bei Bedarf genutzt werden, um ehemalige islamistische Extremisten vor Mitgliedern ihrer früheren Gruppe zu schützen. 
  • Verfolgen Sie einen ganzheitlichen Ansatz und bauen Sie ein breites Netzwerk auf, um so vielen Herausforderungen und Bedürfnissen wie möglich gerecht zu werden. Beziehen Sie zum Beispiel die Familie des Klienten und soziale Einrichtungen in seinem Umfeld ein, denn sie können zur Stabilisierung des Einzelnen beitragen und Gefühlen von Isolation, Einsamkeit und Angst nach der Entlassung entgegenwirken.
  • Schaffen Sie Situationen im wirklichen Leben, die flexiblere Wahrnehmungen fördern. Dazu gehört, dem Klienten neue Erfahrungen zu ermöglichen, beispielsweise durch positive Begegnungen mit staatlichen Strukturen, die zeigen, in welcher Weise der Staat dem Klienten Unterstützung bieten kann.
  • Bieten Sie dem Klienten langfristige Unterstützung an. Die Teilnehmenden betonten, Loslösung sei ein langwieriger Prozess. Daher müssten Einrichtungen der Zivilgesellschaft und staatliche Partner zusammenarbeiten, um langfristige Strategien zu entwickeln und zum Beispiel auch Unterstützung über das Internet zu leisten.

Psychosoziale und andere Aspekte von Rückfälligkeit

Neben den allgemeinen Schwierigkeiten bei der Rückfallprävention gibt es bei terroristischen Straftätern spezifische Herausforderungen. Praktiker berichteten zum Beispiel, dass manche Täter glauben, dass Gott ihnen ihre Mission gegeben hat und dass es ihnen vorbestimmt war, bei der Durchführung eines Anschlags zu scheitern und ins Gefängnis zu gehen. Unter Umständen könnten solche Überzeugungen zu Rückfälligkeit beitragen.

Ein Experte betonte außerdem, dass jeder dritte oder vierte Insasse psychologisch auffällig sei und eine entsprechende Beratung erhalten sollte. Präventionsmitarbeiter, so ein Praktiker, hätten meist nicht das Fachwissen und die Befugnis, psychische Probleme zu diagnostizieren. Die Klienten benötigten einen regelmäßigen Zugang zu Psychologen oder anderen Experten. In manchen Fällen könnten die Täter zugleich auch Opfer von physischer oder psychischer Gewalt sein und traumatisiert sein. Psychiater oder Psychotherapeuten müssten dann an mehreren Dimensionen von Trauma arbeiten. 

Ein weiteres Problem sei, dass Berater nicht genug Zeit hätten, um mit einem Klienten so intensiv zu arbeiten, dass sie irreführendes Verhalten erkennen könnten, zum Beispiel bei Klienten, die nur vorgäben, sich von Extremismus zu distanzieren. Als problematisch sahen einige Teilnehmende auch die Instrumente zur Risikobewertung an, die keine hinreichend sicheren Voraussagen erlaubten. Ebenso könnten sich Probleme durch die Fokussierung auf Risiken statt auf Bedürfnisse und Potenziale ergeben. Schließlich sprach sich ein Teilnehmer dagegen aus, dass die Person, die die psychosoziale Störung eines Klienten behandele, auch die Risikobewertung durchführe. 

Workshop-Teilnehmende berichteten von den folgenden bewährten Praktiken, um diesen und anderen Schwierigkeiten zu begegnen:

  • Organisieren Sie ein effektives Übergangsmanagement und etablieren Sie ein engmaschiges Unterstützungssystem seitens der beteiligten Einrichtungen. Dies wurde als hilfreich erachtet, um angemessen Unterstützung zu leisten und ein gemeinsames Verständnis der psychologischen Behandlung zu entwickeln.
  • Wirken Sie in mehreren Bereichen auf Stabilisierung hin. Erfahrungen mit Rechtsextremisten und islamistischen Extremisten zeigten, dass eine Stabilisierung erreicht werden kann, wenn der Klient Erfahrungen in mehreren Bereichen machen kann. Dazu gehört, dass er oder sie die Erfahrung macht, dass es (in einem demokratischen Umfeld) möglich ist, die Kontrolle über das eigene Leben zu haben; dass er oder sie Hilfe erhält, um Interpretationen und Werte zu überdenken; und dass er oder sie ein Gefühl der Zugehörigkeit entwickeln und stabile soziale Beziehungen genießen kann.
  • Sprechen Sie mit dem Häftling bei Bedarf über seine „gottgegebene Mission“, um herauszufinden, welche Bedürfnisse dahinterstehen. Praktiker wiesen auch darauf hin, bei manchen Häftlingen sei es ein guter Einstieg, über Gefühle der Desillusionierung oder des Scheiterns zu sprechen, weil sie ihre „Mission“ nicht erfüllt hatten, wie zum Beispiel die Durchführung eines Attentats.

Der Sonderfall von Rückkehrenden aus Syrien und dem Irak

Viele Herausforderungen und bewährte Praktiken, die in den vorherigen Kapiteln genannt wurden, gelten wahrscheinlich auch für Personen, die sich dem sogenannten Islamischen Staat in Syrien und im Irak (IS) angeschlossen hatten und inzwischen in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind. Im Vergleich zu anderen Klienten hätten Rückkehrende während ihres Aufenthalts bei einer terroristischen Organisation im Ausland jedoch möglicherweise andersartige (traumatische) Erfahrungen gemacht. Darüber hinaus erschwere die große öffentliche Aufmerksamkeit für Rückkehrende die Reintegration in die Gesellschaft. Malet und Hayes (2020) fanden heraus, dass zurückgekehrte ausländische Kämpfer, wenn sie einen Anschlag planten, dies in der Regel innerhalb der ersten sechs Monate nach ihrer Ankunft in ihren Heimatländern tun. Die Autoren argumentieren, Sicherheits- und Reintegrationsmaßnahmen sollten sich auf diesen kritischen Zeitraum nach der Rückkehr konzentrieren, um das Risiko eines Rückfalls oder gar eines Anschlags deutlich zu verringern. Renard (2020) argumentiert, dass die Angst vor einer möglichen Rückfälligkeit von Rückkehrenden womöglich größer sei als die tatsächliche Wahrscheinlichkeit einer Radikalisierung. Basierend auf den bisherigen Erfahrungen mit Rückkehrenden wurde über die folgenden bewährten Praktiken berichtet:

  • Schaffen Sie einen Rahmen, in dem die verschiedenen Akteuren, die mit der Wiedereingliederung von Rückkehrenden zu tun haben, effektiv miteinander kommunizieren.
  • Finden Sie Ansatzpunkte, um mit möglichen Klienten in Kontakt zu treten. Zwar sei ein Gefängnisaufenthalt eine gute Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, doch würden nicht alle Rückkehrenden zu Gefängnisstrafen verurteilt. Es brauche pragmatische Alternativen, um mit diesen möglichen Klienten in Kontakt zu treten.
  • Sorgen Sie für eine frühzeitige und sensible Kommunikation über Rückkehrende. Ein entscheidendes Element für erfolgreiche Reintegration – und damit die Verhinderung von Rückfällen – ist die Einstellung im unmittelbaren sozialen Umfeld des Rückkehrenden sowie in der Gesellschaft im Allgemeinen. Eine frühzeitige und sensible Kommunikation über Rückkehrende wurde von Workshop-Teilnehmenden als entscheidend angesehen. Darüber hinaus sei es wichtig, dazu beizutragen, dass sich die familiäre Situation von Rückkehrenden so schnell wie möglich stabilisiert. 
  • Seien Sie sich möglicher Traumatisierungen bewusst, insbesondere bei Kindern. Dies wurde auch als langfristige Herausforderung angesehen. 
  • Stärken Sie die Kapazitäten der beteiligten staatlichen Stellen. Institutionen wie Sozial- und Jugendämter, Strafvollzugsanstalten und Bewährungshilfe sowie Mitarbeiter in der psychosozialen Betreuung spielen schon jetzt eine wichtige Rolle bei der Reintegration von Rückkehrenden. Um ihr Verständnis von Radikalisierung und Extremismusprävention weiterzuentwickeln, wurde es als hilfreich angesehen, ihre Kapazitäten für den Umgang mit relevanten Fällen zu stärken und eine effektive Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren zu ermöglichen. Dies sei entscheidend, um bei Rückkehrenden einen Wiedereinstieg in extremistische Gruppen und Rückfälle zu verhindern.

Fazit

Wenn aus der Haft entlassene terroristische Straftäter tödliche Anschläge verüben – wie die mutmaßlichen Angreifer in Dresden im Oktober und in Wien im November 2020 – zeigt das unter anderem, wie wichtig Präventionsarbeit ist. Doch so schockierend diese Vorfälle auch sind – sie sind die Ausnahme. Aus der bisherigen Forschung ergibt sich, dass die meisten terroristischen Straftäter keine weiteren Anschläge begehen. Aber auch wenn die Rückfallquoten relativ niedrig sind, bedarf es weiterer Forschung, um zu erforschen, was diejenigen, die erneut straffällig werden und/oder sich erneut mit extremistischen Netzwerken und Narrativen beschäftigen, von denen unterscheidet, die das nicht tun. Solche Erkenntnisse sind nicht nur wichtig für Entscheidungen über das Strafmaß, die Festlegung von Entlassungsauflagen und die Definition der Rolle der Regelstrukturen (wie z.B. der Bewährungshilfe). Sie können auch das Verständnis dafür verbessern, was tertiäre Prävention von gewalttätigem Extremismus innerhalb und außerhalb der Haft realistischerweise erreichen kann. Die in diesem Themenpapier geschilderten Herausforderungen und bewährten Praktiken zeigen, wie wichtig es für Beratende ist, die Zeit, die Straftäter im Gefängnis verbringen, zu nutzen, um Kontakt aufzunehmen und ihre Bedürfnisse und Herausforderungen zu erkennen. Gleichzeitig müssen Präventionsmitarbeitende von Anfang an auf ein effektives Übergangsmanagement hinarbeiten und sicherstellen, dass am Tag der Entlassung ein engmaschiges Unterstützungsnetzwerk vorhanden ist. Präventionsmitarbeiter müssen auch über örtliche extremistische Hotspots und über Trends im Internet Bescheid wissen. Schließlich würde die Präventionsarbeit von nachhaltigen Strukturen in Behörden – zum Beispiel der Bewährungshilfe – und Zivilgesellschaft profitieren, die eine langfristige Unterstützung entlassener Straftäter und anderer ehemaliger Extremisten ermöglichen.

 

ÜBER DAS PROJEKT INTERNATIONAL FORUM FOR EXPERT EXCHANGE ON COUNTERING ISLAMIST EXTREMISM (INFOEX)

InFoEx ist ein Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) und des Forschungszentrums für Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). InFoEx trägt bewährte Praktiken und wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Tertiärprävention im In- und Ausland zusammen. Ziel des Projekts ist es, empirische Befunde zu Radikalisierungs- und Deradikalisierungsprozessen zu erheben, wobei der Schwerpunkt auf der praktischen Anwendbarkeit für die Deradikalisierung von Extremisten liegt. Zu diesem Zweck hat die BAMF-Forschungsstelle ein Netzwerk von wissenschaftlichen Mitarbeitenden initiiert, die bei den bzw. über die lokalen Partner-Beratungsstellen der BAMF-Beratungsstelle „Radikalisierung“ sowie bei verschiedenen Forschungseinrichtungen angestellt sind. Zusammen mit den Beratenden der lokalen Beratungsstellen bilden diese wissenschaftlichen Mitarbeitenden den Kern von InFoEx.

ÜBER DEN WORKSHOP AM 28. und 29. Mai 2020

Aufgrund von Einschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie wurde der Workshop virtuell organisiert. Unter den 30 Teilnehmenden waren Netzwerkpartner der BAMF-Beratungsstelle Radikalisierung aus zivilgesellschaftlichen und staatlichen Institutionen sowie Praktiker und Praktikerinnen und Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Belgien, Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich. Um den Workshop auf die Bedürfnisse seiner Akteure abzustimmen, teilten die in Beratungsstellen und Forschungseinrichtungen in Deutschland eingebetteten wissenschaftlichen Mitarbeitenden – in Absprache mit den Beratenden in ihren lokalen Beratungsstellen – vor dem Workshop ihre spezifischen Informationsbedürfnisse und Fragen mit. Relevante externe Expertinnen und Experten wurden entsprechend eingeladen. Die Teilnehmenden hatten bei dem Workshop die Gelegenheit, ihre Erfahrungen zu den Herausforderungen von Rückfälligkeitsprävention sowie Beispiele von bewährten Praktiken zu teilen. 
 

Bibliografische Angaben

Koller, Sofia. “Rückfälligkeit bei islamistischen Extremisten verhindern.” German Council on Foreign Relations. June 2021.

DGAP Report Nr. 11, 24. Juni, 2021, 20 S.

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